Neues Infektionsschutzgesetz ist veröffentlicht: ab morgen gilt 3G im ÖPNV und auf Arbeit

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40 Antworten

  1. Juristendeutsch sagt:

    SchAusnahmV § 2 Punkt 6
    „eine getestete Person eine asymptomatische Person, die

    a)
    das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
    b)
    im Besitz eines auf sie ausgestellten Testnachweises ist,“

    Im ÖPNV muss also ein 4 Jähriges Kind, welches asymptomatisch ist getestet sein, diesen Test aber nicht nachweisen?

    • Es ist so einfach sagt:

      Nein.

    • Rubie sagt:

      a oder b, nicht a und b. Alles klar?

      • Juristendeutsch sagt:

        „oder“ ist klar, „eine getestete Person eine asymptomatische Person“ ist jetzt und/oder?

        • Nur Mut! sagt:

          Du musst schon den ganzen Verordnungstext lesen, nicht nur die hier gezeigte Änderung einer einzelnen Textstelle. Es ist wirklich einfach.

          • Nur Mut! 2.0 sagt:

            Du kannst ruhig deine unendliche Weisheit teilen und eine Pille-Palle-Frage kurz und verständlich erklären.

            Du kannst aber auch einfach nur weiter Phasen dreschen und so tun als wärst du super schlau und der Verordungstext inklusiver aller Querverweise völlig selbsterklärend.

            PS: wenn du die Frage gelesen und verstanden hättest wäre dir aufgefallen, dass das Zitat garnicht aus der hier geposteten Änderung stammt.

          • Wo ist denn das Problem bei dir? sagt:

            Im ÖPNV muss ein 4 Jähriges Kind, welches asymptomatisch ist[,] nicht getestet sein [und] diesen Test [auch] nicht nachweisen[.]

          • und-oder-Problem sagt:

            Du sagst also, dass „eine getestete Person eine asymptomatische Person“ eindeutig „eine getestete Person [oder] eine asymptomatische Person“ bedeutet?

          • kein und-oder-Problem, einfach lesen sagt:

            Nein, das sage weder ich noch sagt das die Verordnung.

            Da steht:

            „Im Sinne dieser Verordnung ist eine getestete Person eine asymptomatische Person, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“ (Var. a)

            Hast du keine Symptome und bist noch nicht 6 Jahre alt? Dann gilst du alks getestet.

            „Im Sinne dieser Verordnung ist eine getestete Person eine asymptomatische Person, im Besitz eines auf sie ausgestellten Testnachweises ist.“ (Var. b)

            Hast du keine Symptome und hast einen Testnachweis? Dann gilst du als getestet, egal wie alt du bist.

            Anders, wenn du Symptome zeigst. Denn dann bist du nicht asymptomatisch, sondern krank. Dann nützt dir ein negativer Test auch bloß nichts.

            Deswegen den ganzen Text oder wenigstens den ganzen Paragrafen lesen. Denn da steht gleich am Anfang:

            „Im Sinne dieser Verordnung ist eine asymptomatische Person, eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust“

          • Mut lohnt sich sagt:

            Danke, habs verstanden

  2. Ebbt sagt:

    Das ist längst überfällig und hätte schon vor acht Wochen passieren müssen Punkt ich bin ohnehin für eine Impfpflicht für alle Bürger in Deutschland

    • Hallo sagt:

      Die CoStaPo CoronaStaatspolizei lässt grüßen.

    • Rolf sagt:

      Sehe ich genauso. Die Verweigerer wird man nicht mit Überzeugung umstimmen.
      Also Impfpflicht für alle. Wem es nicht passt kann ja nach Brasilien oder wohin auch immer auswandern.
      Tschüß….

  3. Brotspinne sagt:

    Ich frag mich wer das wie kontrollieren will…
    Jeder mit gültigem Impfpass bekommt eine staatlich zertifizierte Armbinde. Ist augenfälliger.

  4. Diagnostiker sagt:

    Wie ist das mit der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz – kann man sich vor Dienstantritt per Schnelltest unter Aufsicht selber testen oder muss ein Testzertifikat eines Testzentrums vorliegen, um die Arbeitsstelle betreten zu dürfen?

    • Resultierer sagt:

      Frag am besten deinen Arbeitgeber. Der ist dafür zuständig. Wenn der das anders regelt, kannst du nicht sagen, „aber die Onkels im Internet haben gesagt …“

      • eseppelt sagt:

        das Gesetz führt dazu aus: vor dem Betreten der Betriebsstätte ist ein Testnachweis vorzulegen. Ausnahme ist, wenn man ein Testangebot des Arbeitgebers in dessen Räumlichkeiten annimmt (Paragraph 3a)

      • Diagnostiker sagt:

        Was würden denn die Onkels im Internet dazu sagen? Stutzig macht mich die Formulierung, dass es bei den Tests einer CE-Angabe bedarf, die aber bei den Schnelltests nicht draufgedruckt ist – zumindest nicht bei denen, die ich zu Hause habe …

        • Resultierer sagt:

          Es ist völlig egal, was die Onkel im Internet dazu sagen. Frag deinen Arbeitgeber. Der muss sich an das Gesetz halten.

          Du hast doch einen Arbeitgeber?

        • Diagnostiker sagt:

          Artikel 13, Punkt 4. a) führt aus, dass eine „Testung durch In-vitro-Diagnostika, die für den
          direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind und die auf Grund
          ihrer CE-Kennzeichnung oder auf Grund einer gemäß § 11 Absatz 1 des Medizinproduktegeset-
          zes in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig sind“ anzubieten ist. Also geht Schnelltest nicht wie bisher?

          • Resultierer sagt:

            Stell diese Frage deinem Arbeitgeber. Bist du etwa gerade nicht auf Arbeit?

          • Janaki sagt:

            „Hierfür ist ein Testnachweis einer öffentlichen Teststelle („Bürgertest“) vorzulegen; ein Selbsttest ist nicht ausreichend.“, heißt es z.B. bei meinem Arbeitgeber. Ich denke, das wird bei allen anderen ähnlich sein.

    • Kommentator sagt:

      Warum sollen für die Imfgegener auch noch der AG zahlen. Testcenter und das nicht kostenlos jeden Tag

      • Justav sagt:

        Solange die Impfung weder Ansteckung noch Weitergabe verhindert, sollten alle getestet werden. Warum die AG das bezahlen sollen ist allerdings eine berechtigte Frage, zumal sie schon den logistischen Aufwand damit haben.

  5. emilia sagt:

    Toll, einfach nur den IQ auf die Stirn tätowieren und schon sollte selbst jeder Depp erkennen, wer den Lagerausgang findet.

  6. Sunny sagt:

    Müssen Schüler auch einen Test nachweisen? Blickt da zufällig jemand durch?

  7. Bruno sagt:

    Wo bleibt denn hier der Datenschutz? Gerade bei Kontrollen im ÖPNV, jetzt darf jeder Depp meine Daten einsehen. Finde ich sehr grenzwertig. In Zukunft werden dann noch unsere Kontoauszüge kontrolliert.

    • Selbst ist der Bruno sagt:

      Wieso trägst du denn deine Daten offen mit dir rum, dass sie jeder Depp sehen kann? DA ist doch das Problem.

    • Brotspinne sagt:

      Doch die Armbinde. Altbewährt. Und inklusive Datenschutz.
      Mehr Zeit für den Abwasch 🙂

    • Ebbe04Sand sagt:

      Es gibt genug Deppen, welche tagein tagaus ihre Daten weit brisanterer Art preisgeben. Zwei Stichpunkte: Fingerabdruck oder Gesichtserkennung als Smartphonesicherung getarnt. Das mit den Kontoauszügen läuft auch schon längst. Mit den „schönen und natürlich absolut sicheren“ Bezahlformen Handy, Karte oder E-Banking lassen sich ganz wunderbar Geldbewegungen nachverfolgen.

    • Rolf sagt:

      Dann lauf doch…

    • Seher sagt:

      Langsam merkst du, in welche Richtung es läuft. Bei anderen dauert es länger.

  8. Robert sagt:

    Warum macht ihr euch solche Gedanken ?
    Ich lasse es langsam angehen.
    Genießt das Leben so lange ihr noch es genießen könnt.
    Es werden noch viel härtere Zeiten durch die Plandemie auf uns zu kommen.

    • Lausbube sagt:

      Langsam kannst du gut, das ist wahr.

    • Skeptiker sagt:

      Plandemie? Häh?

      Ach sooo….. Du hast ein „L“ eingefügt um zu verdeutlichen, dass es keine Pandemie gibt und das alles geplant ist. Geniales Wortspiel. Respekt. Warum ist da vorher noch keiner drauf gekommen? Du bist ein ganz, ganz gewiefter Fuchs. Die ganze Welt hat sich zusammengetan, um „so ein bisschen Grippe“ auszunutzen und uns alle zu unterdrücken – und Du hast es aufgedeckt.

      DANKE DAFÜR!

  9. sozial sagt:

    seht ihr auch diese Ohrenschmalzwerbung unter Artikel 1 ?
    Ist ja ekelhaft.

  10. Hallo sagt:

    100 Milliarden plus 300 % Profit bei Gefahr des Galgens wenn hier das mit dem PCR TEST basiertem Inzidenz sauber geklärt wird.
    Also warum war das was 2014 galt (Lungenentzündung plus Corona Test erforderlich und blanker Corona Test ungeeignet) im Jahr 2020 nicht mehr relevant und ein blanker Corona Test wird zum Mittel der Wahl?

    • Flitzpipe sagt:

      Wovon zur Hölle redest du? Hattest du nen Schlaganfall? Wirst du irgendwo gefangen gehalten und darfst es nicht sagen? Sollen wir Hilfe rufen?

  11. Hallo sagt:

    Wo sind die Zentren in Halle?
    Und Spucktest möglich oder nur mit Verletzungen der Schleimhaut im Rachen durch Nasenbohrer.

  12. zahni sagt:

    oder den Selbsttest im Beisein des AG durchführt. Der Vollständigkeit halber.

    • Jo sagt:

      Darf ich als Arbeitgeber den Test dann auch bestätigen und gilt der dann auch außerhalb für 24 Stunden?

      • Gurt sagt:

        Jeder innerhalb seiner Verantwortung.

        • Jo sagt:

          Wie soll ich denn das verstehen?
          Meiner Verantwortung komme ich nach, indem sich meine Mitarbeiter bei Dienstantritt unter meiner Aufsicht testen – auch die Geimpften! Ich wollte wissen, ob die abends essen gehen können, wenn ich den Test mit einem Formular bestätige.

  13. Bahnkunde sagt:

    Sind denn die Straßenbahn- und Busfahrer und Kontrolleure alle geimpft, genesen oder getestet?
    Ich werde auf jeden Fall bei einer Kontrolle auch Nachweise von den Kontrolleure verlangen, ob sie auch die 3G-Regel beachten.
    Viele werden wohl auch ihr ABO kündigen. Warum ein ABO, wenn man nicht mit dem ÖPNV fahren darf.
    Man darf auch gespannt sein, wie die Gerichte entscheiden. Hätte nie gedacht, dass es sich in Deutschland wiederholt, dass bestimmte Personengruppe vom ÖPNV ausgeschlossen werden. Mehr als beschämend!
    Beschämend auch, dass die Verkehrsunternehmen da auch noch mitmachen. Haben doch die Verkehrsunternehmen gebetsmühlig darauf verwiesen, dass eine Infektion in Busse und Bahn sehr gering sei und die Fahrzeige regelmäßig desinfiziert werden.

    • Jo sagt:

      Die Verkehrsunternehmen sind aber gegen ein Gesetz machtlos… Auch wenn sie gerne wollen würden, können sie nicht anders handeln. Gesetz ist Gesetz.

    • 1-2-Eckstein sagt:

      Du darfst mit deinem total existierenden Abo weiterhin mitfahren. Wo ist für dich das Problem bei 3G?

      Du durftest bisher auch nicht mit Eis, Döner und offenen Getränken in die Bahn. Das ist für dich nicht schon das neue Auschwitz gewesen?

      • kleiner Hinweis sagt:

        „Du durftest bisher auch nicht mit Eis, Döner und offenen Getränken in die Bahn.“

        Entscheidend ist das Wort „mit“, nun geht es aber darum, dass man nicht „ohne“ beglaubigtes Negativtestergebnis den ÖPNV benutzen darf. Ein kleiner, aber deutlicher Unterschied.

        • Spalte den Kümmel lieber quer! sagt:

          Allerdings darf man ohne beglaubigtes Negativtestergebnis den ÖPNV nutzen. Die allermeisten Nutzer werden auch genau das tun.

          Der Unterschied ist aber auch nicht so groß, wie du glaubst. Man durfte bisher nicht und darf auch weiterhin nicht ohne gültigen Fahrausweis mitfahren. Auch nicht ohne Maske oder ohne festen Halt zu haben oder kurz gesagt, ohne sich an die Beförderungsbedingungen zu halten.

    • Richter sagt:

      Die Gerichte entscheiden eben nicht!!! Die sitzen das aus und lassen sich von der Regierung zum Essen einladen. Was nützt es dir, wenn du 2026 Recht bekommst. Der Rechtsstaat hat schon lange versagt