Notbetreuung: 42 Härtefälle genehmigt

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13 Antworten

  1. So sagt:

    Ach nee, da muss man alleinerziehend sein damit man ein härtefall ist. Und wenn eine Frau Zwillinge zur Welt bringt hat die plötzlich 3 Kinder und schafft das nicht weil sie nach dem Kaiserschnitt am 3. Tag nach Hause geht, abgelehnt. Na prima, soweit Sozialstaat und helfen.

    • Daniel M. sagt:

      So geht es leider sehr Vielen. Ein totales Versagen der Politik. Aber sehr bezeichnend für eine kinderfeindliche Gesellschaft. Einige vergessen, wer denen mal die Rente finanziert.

    • JM sagt:

      Wer muss denn nach einem KS nach drei Tagen nach hause?

      • J. S. sagt:

        Egal ob drei, sieben oder zehn Tage. Es geht darum, dass die Frau im Anschluss zuhause mit Säuglingen sitzt und zusätzlich ein Kleinkind betreuen muss. Jeder der die letzten Wochen in solch einer Situation war, kann die Gefühlslage solcher Familien nachvollziehen.

      • Kurz sagt:

        Hast wohl Ahnung? Na dann erkundige dich mal.

    • Erzieherin sagt:

      Gibt es zu der 3fachen Mutter keinen Partner, mit dem sie sich die Kinderbetreuung teilt? Sollte dieser in einem sogenannten relevanten Beruf arbeiten, hätte die Familie ohnehin Anspruch auf Notbetreuung. Wenn die Mutter alleinerziehend ist auch.

      • Daniel M. sagt:

        Falsch, haben sie nicht. Wenn ein Erziehungsberechtigter zu Hause ist, aus welchem Grund auch immer, besteht definitiv kein Anspruch auf notbetreuung. Auch wenn der Partner in einem systemrelevanten Beruf arbeitet.

  2. Hallenserin1979 sagt:

    Alleinerziehend sucht sich keiner aus, dafür gibt’s privat die verschiedensten Gründe. Von Verwitwet bis es passte nicht.

  3. lederjacke sagt:

    D.S., der von ihnen geschilderte imaginäre Fall würde einen Anspruch sowohl auf Haushaltshilfe und Notbetreuung begründen, wenn nicht Großeltern etc. die Hilfe übernehmen würden. Ihre Einschätzung zeugt von Unwissenheit und ist komplett falsch. Hüten sie sich zukünftig vor pauschaler Politikschelte, recherchieren sie lieber gründlich.

    • Daniel M. sagt:

      Nein, würde es nicht. Bevor man solch ein Unsinn schreibt, kann man sich durchaus erkundigen. Hierzu ist die übergeordnete Behörde, das Jugendamt, zuständig. Eine Politikschelte ist mindestens angebracht. Wenn man nicht selbst in so einer Situation ist, kann man natürlich die große Fresse haben.

  4. BW sagt:

    Aber hier geht es doch nicht nur um die Härtefall-Lösungen, für Alleinerziehende. Hier geht es auch um Kinder, die vor ihren Eltern geschützt werden müssen. Warum spricht darüber niemand?????