„Nur kurz Eis holen“ – Radfahrer drehen Spieß um und machen die LuWu dicht

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117 Antworten

  1. G sagt:

    Der dealer freut sich über den Umsatz…..

  2. ejalist sagt:

    komisch. die radler fahren da doch auch immer wie sie wollen. bei rot, vor autos bzw tram undundund. naja egal

    • Herr Schleiermacher sagt:

      Über falschfahrende Radfahrer meckern und falsches Verhalten bei Autofahrern legitimieren?
      Wirst du als Autofahrer im gleichen Maß gefährdet?
      Ich als Radfahrer schimpfe genau so über Radfahrer, die bei Rot fahren oder ohne Licht. Nicht alle sind gleich.

    • tom sagt:

      …naja egal…..so wie Dein Kommentar

    • hbulb sagt:

      Warum sollten sich Radfahrer oder Fußgänger an Ampeln halten müssen? Ampeln gibt es nur dort, wo Autos vorbeikommen und auch nur, weil Autos dort vorbeikommen. Wenn ein Fahrradfahrer eine Ampel ignoriert, macht er das auf sein eigenes Risiko hin, wenn dagegen ein Autofahrer eine Ampel ignoriert, nimmt er damit in Kauf, andere Menschen zu töten. Eine autofreie Stadt wäre eine ampelfreie Stadt.

  3. Herr Schleiermacher sagt:

    Tolle Aktion. Ein wirkliches Problem. Das gleiche in grün 50m weiter unten mit den DHL Autos. Diese stehen zur Hälfte auf dem Radweg, zur Hälfte auf der Straße. Da die Autos eh über die Mitte ausweichen müssten, könnten die DHL-Autos auch komplett auf der Straße parken. Die Radfahrer hätten freie Fahrt und die Autofahrer könnten sich nur auf die Straßenbahn konzentrieren. Es wäre allen geholfen.

  4. Critical Ass sagt:

    Wenn ein Autofahrer auf dem Radweg parkt, wird er bestraft. Schlimmstenfalls radelt man drumrum.
    Was diese Lauchs von Critical Ass machen ist schlichtweg Nötigung und gehört bestraft.
    Auch so, ich vergaß….Radfahrer und Linksextreme genießen hier ja Immunität. Gesetze und StVo gelten nur für andere.
    Mein Fehler.

    • Flo sagt:

      Du weißt so vieles nicht, laberst aber umso mehr. Du bist sicher nicht mal in der der Nähe der Luwu während der Aktion, tust aber, als würde die Welt untergehen.

    • wien 3000 sagt:

      Wenn das blockieren der Fahrbahn durch Personen Nötigung ist, was wäre dann bitte das blockieren von Radwegen durch Autos? Vielleicht auch eine Nötigung?

      • Wuffi sagt:

        Es stimmt manche Autofahrer stehen auf dem Radweg oder sogar halb auf dem Fußweg aber wo z.B. soll DHL hin die machen ihre Arbeit oder auch andere Lieferfahrzeuge. Das ist eigentlich ein Problem für die Stadt, da man breite Straßen nach Umbau immer enger gemacht hat. Radfahrer sollten trotzdem mehr an sich arbeiten, ein Auto kann und darf nur auf Straßen fahren aber was Radfahrer sich jeden Tag leisten, fahren auf der Straße, ist die Ampel Rot da fahren wir mal schnell auf den Fußweg und wieder auf die Straße.. Sehe ich jeden Tag. Wir sollten miteinander gegenseitig Rücksicht nehmen. Aber ich glaube auch Autofahrer sollten mal eine Demo starten und Straßen dicht machen, die von Radfahrern stark benutzt werden.

        • 10010110 sagt:

          […] wo z.B. soll DHL hin die machen ihre Arbeit oder auch andere Lieferfahrzeuge.

          Seine Arbeit zu machen, ist aber kein Freibrief dafür, andere Leute zu behindern oder zu gefährden, zumal das Blockieren von Straßen gar nicht im Jobprofil von Lieferanten vorkommt. Die einzigen, die Straßen zum Arbeiten blockieren dürfen, sind die Leute, deren Arbeit direkt mit dem Straßenbau oder verwandten Tätigkeiten (Baumschnitt, Kanalarbeiten etc.) zusammenhängt (und die die Arbeiten im Vorfeld angemeldet haben) oder Rettungsdienste und Stadtreinigung.

          Die anderen müssen ihre Arbeit der vorhandenen Infrastruktur anpassen, nicht andersrum. Und wenn kein Platz für LKW und Lieferwagen ist, dann kann die Arbeit eben nicht mit LKW und Lieferwagen erfolgen, dann muss man sich als Arbeitgeber was anderes ausdenken.

          Abgesehen davon gibt es tatsächlich ausgewiesene Lieferzonen, die oft illegal zugeparkt sind (allerdings nicht von Fahrrädern), und da sind Ordnungsamt und/oder Polizei gefragt, das zu tun, wofür sie da sind: für Ordnung sorgen.

          • Wuffi sagt:

            Du bist ja ein netter Mensch, wenn der Supermarkt keine Lebensmittel mehr hat weil du der Meinung bist es kann dann halt nicht mit LKW angeliefert werden, wenn kein Platz ist holen die dann die Lebensmittel z. B. mi Fahrrad Oder wenn du Material vom Baumarkt angeliefert bekommst wie soll es gehen, also muss man sich mal auch auf Radweg oder Fußweg stellen. Gehe mal in dich wir sind voneinander abhängig und sollten nicht immer gegeneinander sein

          • Achso sagt:

            Dann muss der Supermarkt seine Standortwahl überdenken oder für geeeignete Ladezonen sorgen.
            Es eröffnet auch kein Baumarkt in der Altstadt, auch wenn vielleicht genügend leere Ladenflächen da wären.

    • tom sagt:

      @ Critical Ass

      ….na klar wird der bestraft ! Auf welchem Planeten bist Du denn zu Hause ?
      Ehe da jemand kommen kann um ihn zu bestrafen ist der längst weg! Genau darum geht’s bei der Aktion! Aber wenn man verblendet durch die Gegend latscht und nur nach Möglichkeiten sucht, seinen Bullshit los zu werden, dann kann man den Blick fürs Wesentliche schon mal verlieren! ich hoffe Du hast keine Rad fahrenden Kinder, sonst würdest Du hier nicht so einen Quatsch schreiben. Du nötigst mich, Deinen Scheiß zu lesen! So nun kannst Du los haten, ruf vorher noch Deine Kumpels an, dier machen bestimmt mit ! Viel Spaß!!

    • Rousseau sagt:

      „Schlimmstenfalls radelt man drumrum“: Sie haben sich offensichtlich noch nie mit dem Fahrrad in einen 50-60 km/h schnellen Strom von dicht an dicht fahrenden Autos einreihen müssen, sonst würden sie nicht so reden. Das ist eine richtig gefährliche Angelegenheit und gerade auf der LuWu eine regelmäßige Herausforderung und keine Ausnahme. Und dass ein Autofahrer „bestraft“ wird, wenn er auf dem Radweg parkt, gehört in das Reich der Legenden. Ich habe mehr als einmal Polizeiwagen gesehen, die an Radwegparkern vorbeifuhren, ohne zu handeln. „Notparken“ eben, das wird in Halle toleriert, ebenso wie das Parken im Kreuzungsbereich und auf Gehwegen.

      • Matze sagt:

        Als Radfahrer, ja das bin ich auch manchmal, wird man auch von anderen Radfahren bedrängt.
        Als ich letztens mit Kind auf der der LuWu gefahren bin, Radweg war frei und nicht zugeparkt. Wurde mein Kind von so einem netten und sympathischen Radfahrer zur Seite geschubst, weil sie nicht schnell genug gefahren ist.
        natürlich ist der nette Mann gleich abgehauen, ohne Kennzeichen auch nicht ausfindig zu machen.
        So viel mal zu den netten und sympathischen Radfahren in Halle, die sich immer absolut korrekt verhalten.

      • Weichei sagt:

        Na, wenn du das nicht bewältigst und „gefährlich“ findest, dann lerne Radfahren.
        Es gibt da Kurse. Die sind zwar für Kinder, aber gut, vielleicht nehmen die auch volljährige Jammerlappen.
        Wenn das dann immer noch nicht klappt, dann geh zu Fuss. Ist wahrscheinlich auch besser für alle anderen.

    • Scholli sagt:

      Das ist staatlich genehmigte und auch geförderte <nötigung im Straßenverkehr! Es gibt sicherlich keinen § dafür, was der Staat genehmigt bzw. mit organisiert ! Eine Riesensauerei.! Letztens auf Fußweg gewesen, an der Stelle, die jetzt " besetzt" werden soll, durch Radfahrer, da fährt eine Dame mit Rad und Kind auf Fußweg mich fast um, wenn ich nicht ausgewichen wäre. Entgegengesetzt der Fahrtrichtung mit Rad auf Fußweg , mit Behinderung und Gefährdung für Fußgänger ! Und was habe ich als Fußgänger für Rechte? Kann ich jetzt auch mit Freunden " Eis holen " und dies noch gesponsert bekommen? Man müsste diese Eisdiele boikotieren!!!!

    • hblub sagt:

      Sie können ausweichen, ja. Aber wie der Artikel völlig richtig beschreibt: „Dadurch müssen Radfahrende den Radweg verlassen und sich in den fließenden, motorisierten Verkehr einordnen um das Hindernis zu umfahren. Das ist eine Hauptursache für die vielen schweren Unfälle zwischen motorisierten und Radverkehr“. Schade, dass es Menschen gibt, die so geil auf Streit sind, dass sie einen Artikel kommentieren, bevor sie ihn überhaupt gelesen haben..

  5. Lastkraftwagenfahrer sagt:

    Die blockieren ja sogar den Radweg für andere. Was für Deppen…

    • Flo sagt:

      Du kannst in die Zukunft sehen? Als Wahrsager verdienst du sehr viel mehr als auf dem Bock. Nur sone Idee.

      Vor zwei Jahren, als das obige Foto entstand, war der Radweg frei…

      • G sagt:

        Kann man sogar sehen…. Falls die Auflösung am Bildschirm reicht… Und der pizzalieferant kommt problemlos durch….

  6. Tom sagt:

    @ Lastkraftwagenfahrer, ich hoffe Du fährst keine LKW, so wie Du gucken kannst! Wenn Du richtig gucken könntest, hättest Du gesehen, das der Radweg frei ist!

  7. Sega fredo sagt:

    Na ja, solange es friedlich bleibt. Ist ja zeitlich begrenzt die Aktion und geht auch wieder vorbei. Ich finde Idioten gibt es überall. Es gibt rücksichtslose Autofahrer, Radfahrer, die keinen Mindestabstand einhalten und auf Fusswegen fahren und so manchen Fussgänger, der gleich mal vor Wut vor auf Fußwegen parkende Autos treten muss.

  8. Stadtteil(er) sagt:

    Dann drehe ich den Spieß auch um. Wenn ihr die Luwu blockiert parke ich auf Radwegen!

    • genau so sagt:

      Entstammt dein Kommentar einer längst vergangenen Zeit?
      Das Parken auf Radwegen ist längst gelebte Realität.
      Du bist ein Schelm 🙂

    • Egoismus am Start sagt:

      Super Einstellung.

      Es geht hier darum, auf einen Missstand aufmerksam zu machen. Und wie macht man das am besten, wenn man nicht gehört wird? Eben so.

      Dieses „Ja, dann parke ich halt auf Radwegen“ ist doch der Grund, warum es das gibt. Würde das nicht so häufig passieren, bräuchte es das nicht.

      Merkste selber, ne?

      • Stadtteil(er) sagt:

        Ich will damit nur auf den Missstand aufmerksam machen das Fahrradfahrer die Straße blockiern. Weil das auch ALLE Autofahrer machen. Merkste selbst!?

    • tom sagt:

      … machst Du doch eh schon, heul doch nicht rum….

  9. Marco L. sagt:

    Was sagt die Polizei zu dieser bewussten Nötigung? Bitte Identitäten feststellen aber bitte Vorsicht, wie solche Menschen ticken hat man ja am Wochenende in Berlin gesehen.

  10. Yigg sagt:

    Ja das geht gar nicht auf Radwegen parken! Radfahrer machen schon zu viel falsch als dass sie sich ständig aufregen können. An die eigene Nase fassen.

  11. Gefahr! sagt:

    „Dadurch müssen Radfahrende den Radweg verlassen und sich in den fließenden, motorisierten Verkehr einordnen um das Hindernis zu umfahren. Das ist eine Hauptursache für die vielen schweren Unfälle zwischen motorisierten und Radverkehr.“

    Ja, oder mal kurz absteigen und über den Fußweg schieben. Oder ist das auch gefährlich?

    • Tio sagt:

      Warum schieben die eigentlich nicht generell? Auf der zusätzlichen Fahrbahnbreite würd ich auch endlich mit meinem Q7 anständig durchpassen und für die radler wärs eh das Sicherste.

    • Achso sagt:

      @ Gefahr!
      Wenn Fahrradfahrer absteigen und schieben sollen, stellt sich mir die Frage:
      Warum stellen die Autofahrer ihr Auto nicht etwas weiter ab und laufen – anstatt auf dem Radweg zu halten? Zu bequem??

  12. Kaffe to go sagt:

    Da hat die Polizei die Radfahrer auf frischer Tat erwischt. Da konnten die aber fleissig Strafzettel verteilen. Da die Radfahrer vorsätzlich gehandelt haben.

    Wenn es keine Straffzettel gab, ist es ein frei Brief für alle Autofahrer flasch zu parken.
    Herzlichen Glückwunsch

    • Rumpelrolf sagt:

      Ihnen ist beim Lesen des Textes schon bewusst geworden, dass die Aktion erst am Freitag stattfindet? Es also keinen Grund gibt, in Präteritum und Perfekt zu reden?

    • Moinsen auch! sagt:

      Die Aktion findet erst morgen abend statt. Da schläfst du längst wieder. Bleib am besten gleich liegen. Viel zu aufregend das Leben da draußen.

  13. Kritiker sagt:

    Man nennt dies Nötigung und eine nichtangemeldete Demonstration ist in Deutschland auch nicht zulässig.

    Personalien erfassen, Geldstrafe und weitere Schäden der genötigten Autofahrer, z.B. durch verpasste Termine oder anderer Geschäfte, geltend machen.

    Umgedreht einfach mal mehr Kontrollen durch unsere Ordnungskräfte, gegenüber ignorante Parker, ignorante Radler, ignorante Fußgänger, ignorante sonstige gesetzlich kreativ auslegende Verkehrsteilnehmer.

    Jeden Tag an den gleichen Stellen wird wüst geparkt, auf Fusswegen an Kreuzungen usw. und jeden Tag fahren genau an den gleichen Schwerpunkten, nämlich im Bereich Reileck, Bebelplatz, LuWu Radler wie sie wollen, bei rot über Ampeln, auf Fusswegen, querfeldein über Kreuzungen.

    Beide Parteien nehmen sich nicht viel, wenn es um die Beachtung der Regeln geht!

    • kritischer Konstrukteur sagt:

      Huch! Seit wann sind denn nichtangemeldete Demonstrationen in Deutschland nicht mehr zulässig?

      Und ist das überhaupt eine nichtangemeldete Demonstration? Schließlich hast ja sogar du davon im Vorfeld erfahren…

      • Denkender sagt:

        Waren noch nie zulässig

        • Lachender sagt:

          Du musst in einem anderen Deutschland leben.

          • Denkender sagt:

            Demos müssen angemeldet werden, jedoch nicht genehmigt, da ein Grundrecht.
            Dummerweise sogar solche Demos, die eine andere Meinung haben.

          • Lachender sagt:

            Und woher weißt du nun, dass diese Demo 1.) eine Demo ist und 2.) nicht angemeldet ist?

            Wann wurde denn §12 des Versammlungsgesetzes außer Kraft gesetzt? Da stand nämlich drin, dass auch unangemeldete Versammlungen zulässig sind.

      • Kritiker sagt:

        24 Stunden vorher anmelden. Genehmigung nicht notwendig. Ablehnung nur dann möglich, wenn die öffentliche Ordnung massiv gefährdet ist oder verfassungsfeindliche Symbole zu erwarten sind. Ansonsten kannst du im grunde gege oder für alles Demonstrieren.

        • kritischer Konstrukteur sagt:

          Nach dem Grund war gar nicht gefragt. Du behauptest, unangemeldete Demonstrationen seien in Deutschland nicht zulässig und fabulierst sogar von Geldstrafen und Schadensersatz. Dabei finden regelmäßig unangemeldete Demonstrationen statt, ohne die öffentliche Ordnung massiv zu gefährden, überall in Deutschland.

          Belege statt Behauptungen!

          • Kritiker sagt:

            Demonstrieren und versammeln ist allerdings ein Unterschiedied!

            Es dürfen sich so viele wie wollen versammeln, insofern diese nicht die öffentliche Ordnung oder andere Gesetze berühren, sprich nicht auf Straßen versammeln, auf der Rollbahn eines Flugplatzes oder Ähnlichem. Wenn die alle auf dem Fußweg stehen und sich freuen oder 1000 Leute auf dem Markt sich versammeln und nicht für oder gegen etwas demonstrieren, ist es kein Problem. Ruft jemand oder mehrere oder verbände oder Organisationen auf zu demonstrieren, dann muss man anmelden. Die Grenzen sind fließend, die jeweilige Behördenvertreter vor Ort können entscheiden, was noch eine Versammlung ist oder was schon eine Demonstration ist. wenn die Polizei die lage so einschätzt, dass die Versammlung nicht gegeben ist oder es zu öffentlichen Problemen kommen könnte, kann diese Platzverweise ausstellen.

            So wie auf dem Bild, wäre es wahrscheinlich schon eine Demonstration. Dann träfe es die Aufrufer.
            Zur Musi auf dem Markt treffen ist nur Versammlung.

          • kritischer Konstrukteur sagt:

            In welchem Gesetz glaubst du denn, werden Demonstrationen geregelt?

            Bei der Gelgenheit kannst du auch endlich die Vorschrift nennen, nach der unangemeldete Demonstrationen unzulässig sind.

            Es sieht aber sehr danach aus, als stocherst du einfach nur im Nebel…

          • Kritiker sagt:

            Versammlungsgesetz, schon mal etwas davon gehört? Vermutlich nicht. Wahrscheinlich auch nochnichts von einer STVO, BGB usw.

            Aber ignoranten gibt es überall. Weiter so.

          • kritischer Konstrukteur sagt:

            Im Versammlungsgesetz, obwohl Demonstrationen doch angeblich keine Versammlungen sind? 🙂

            Aber egal. Was steht dort in §12? Damit du nicht weiter stochern oder raten musst:

            Satz 1:
            „Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel (…) zu veranstalten, hat dies (…) anzumelden.“

            Satz 2:
            „Dies gilt nicht für (…) (Spontanversammlungen), und für (…) (Eilversammlungen).“

            Wie du hoffentlich siehst, erlaubt das Versammlungsgesetz sehr wohl unangemeldete Versammlungen. Die finden nämlich immer wieder statt, ohne dass dabei gegen das Gesetz verstoßen wird und ohne Geldstrafen und Schadensersatzansprüche. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob du das weißt oder nicht. Das Gesetz gilt trotzdem.

            Für die Anmeldung gilt übrigens eine Frist von mindestens 48 Stunden, nicht nur 24, wie du behauptest.

            Das Versammlungsgesetz unterscheidet auch nicht, ob mit einer Versammlung für oder gegen etwas demonstriert werden soll. Auch Schweigemärsche ohne Transparente fallen z.B. unter den Begriff Versammlung. Es ist auch egal, ob ein „jemand“, oder mehrere Verbände und Organisationen dazu aufrufen.

            Falls du das Versammlungsgesetz gar nicht kennst, wonach es auch aussieht, hast du aber vielleicht schon vom Grundgesetz gehört? Sicherheitshalber:

            Art. 8, Absatz 1:
            „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

            Betonung: Ohne Anmeldung!

            Absatz 2 verweist dann auf ein eventuell geltendes Gesetz, dass dieses Recht einschränken kann und in diesem Fall auch macht. Aber grundsätzlich gilt: ohne Anmeldung. (s. a. Art.12 der Verfassung von Sachsen-Anhalt; da steht das gleiche drin)

            Aber davon mal ganz abgesehen:

            Glaubst du eine Versammlung, die sogar in den Medien angekündigt wird, ist nicht auch bei der Versammlungsbehörde angemeldet? Besonders so eine, die emotionale Reaktionen hervorruft, wie man nicht nur an dir sieht. Eine Versammlung, deren Zweck es ist, den fließenden Verkehr zu unterbrechen. Spätestens da würde die Versammlungsbehörde von sich aus tätig werden.

            Glaubst du, eine Versammlung, die bereits in exakt dieser Art und Weise und sogar an der selben Stelle bereits stattgefunden hat und damals angemeldet war und sogar von der Polizei begleitet wurde, was wiederum sogar fotografisch festgehalten und dir hier gezeigt wir, ist dieses Mal nicht angemeldet?

            Dein Glaube ist sicher stark. Aber an der Stelle müssen dir doch Zweifel kommen, die du auch mit ganz viel Gläubigkeit nicht einfach wegwischen kannst. Auch wenn in vielen Glaubensrichtungen und -gemeinschaften das Denken meist verpönt ist. 🙂

            Natürlich darfst du auch als strenggläubiger Nichtdenker kritisieren. Aber es schadet nicht, wenn man sich mit dem Thema, das man über Tage kritisiert, auch ein wenig beschäftigt. Sonst steht man ganz schnell bedröppelt da, wie du jetzt. 🙂

          • Kritiker sagt:

            Blöd nur, dass bezogen auf das Thema hier weder eine Eilversammlung, noch eine Spontanversammlung zutreffend wäre, da es sich nicht um ein überraschendes Ereignis handelt. 🙂
            Klar kann man jede Eventualität suchen.
            Die Frist ist nat. 48h.

          • kritischer Konstrukteur sagt:

            Ich hatte auch nicht behauptet, es sei eine Spontan- oder Eilversammlung. Ich habe lediglich deine Behauptung widerlegt, dass deine aufgestllte These

            eine nichtangemeldete Demonstration ist in Deutschland auch nicht zulässig.

            falsch ist. Völlig falsch.

            Ich habe dich allerdings gefragt, ob und warum du glaubst, dass die Versammlung („Demonstration“), um die es hier geht, nicht angemeldet sei. Das ist ja die „Eventualität“, an die du dich klammerst. Keine Antwort ist in dem Fall eine vielsagende. 😉

            Da traut man sich gar nicht erst nach deinen Erkenntnissen zu BGB und StVO zu fragen. Da du sicher auch nicht weißt, was Nötigung überhaupt ist und woran man sie festmacht und wann sie überhaupt strafbar ist, lassen wir das besser gleich mal ganz außen vor…

        • Kritiker sagt:

          Demo hin oder hwr, die Radler kritisieren die Autofahrer, obwohl diese keinen Deut besser sind. Der überwiegende Anteil der Radler, also über 50%, mißachten Regeln und die STVO! Bei den Autofahrern sind es anteilig deutlich weniger.

    • 10010110 sagt:

      Die meisten Regeln gibt es aber überhaupt nur wegen dem Autoverkehr, und sie sind primär auf die Bedürfnisse des Autoverkehrs ausgelegt. Als Radfahrer muss man sich oft rechts einordnen und die Fußgängergrünphase abwarten, wenn man links abbiegen will. Man muss für einen Weg von 50m manchmal 100m Umweg fahren, um gesetzestreu ans Ziel zu kommen. Fußgänger müssen manchmal minutenlang an toten Kreuzungen auf grünes Lichtzeichen warten (Stichwort „Rennbahnkreuz“), weil der Autoverkehr immer Vorrang hat (selbst wenn er gar nicht da ist).

      Genau wie Trampelpfade abseits von offiziellen Wegen oft ein Zeichen für schlechte Raumplanung sind, sind Fußgänger und Radfahrer, die die Regeln missachten, ein Zeichen für schlechte Verkehrsplanung. Nicht die Radfahrer oder Fußgänger sind das Problem, sondern der Autoverkehr.

    • Tio sagt:

      An der Bebelplatzampel ists am Schlimmsten, die meisten fahren so, als gäbs die gar nicht

  14. Kaffe to go sagt:

    Bin ich auch dafür aktion falsch Parken. ich bin dabei gleich auf den Gehweg parken

  15. ABV sagt:

    Gute Aktion. War von mir genehmigt.

  16. 2 Tonnen von A nach B sagt:

    Ich finde es herrlich, wie viel getriggerte Autofahrer/Boomer hier kommentieren. Herr Seppelt, machen Sie weiter so! Es ist ein Fest und ich werde mit Freude an dieser gemeinsamen Fahrt teilnehmen. Ich hoffe, dass dies ab jetzt regelmäßig passiert. Das ist ja wunderbar!

    • Kaffe to go sagt:

      den 1.§ der Stvo nicht verstanden oder

      ich werde es aber Filmen zur Sicherstellung das alle ihre Strafzettel bekommen,so das auch ein wenig Geld in die Kasse kommt.

      • Herbert Handfest sagt:

        Kannst du gern machen, wenn du danach deine Kamera aus der Saale fischen willst. Lg

        • Kaffe to go sagt:

          Die Saale ist aber ganz wo anders… Die Kamera ist Wasserdicht.
          Aber gerne lasse ich auch sie eine Straftat vollrichten.
          schon das die Straftaten schon vorher angekündigt werden. So ist das immer vorsätzlich.
          Danke

          IP Adresse und Mailadresse sind ja zum glück gespeichert, jetzt muss nur noch jemand die Straftat aufführen.

        • Handfeste Drohung? sagt:

          Boah, ’ne handfeste Drohung?

      • 10010110 sagt:

        ich werde es aber Filmen

        Wirst du ganz bestimmt nicht, du Internetheld.

  17. Wilfried sagt:

    Ja Gott, dann fährt man halt aufs Gleis…

  18. Denkender sagt:

    Großartig wie bei dieser Demo die Mindestabstände eingehalten wurden.
    Wir leben schließlich in der schlimmsten Pandemie seit der soanischen Grippe.
    Weiter so!

  19. Oberlehrer sagt:

    Ankündigung einer Radfahrer-Demo: Die Kommentarspalte läuft heiß.
    Ein Autofahrer fährt zwei Kinder an: Null Kommentar…

  20. JPM sagt:

    Lächerliche, kindische „wie du mir, so ich dir“-Aktion. Senkt das Mitleid für die Radfahrer eher noch mehr.
    Und wenn Autos falsch parken: einfach Foto machen und im Minutentakt ans Ordnungsamt weiterleiten, wenn die schon nicht selbst kommen. Wenn das in größerem Umfang fruchtet, gibts bald auch nicht mehr so ein Chaos und diese lächerlichen Kindereien hören vielleicht auch auf.

  21. Nope sagt:

    Autofahrer=Mensch, Fahrradfahrer=Mensch, Fußgänger=Mensch. Irgendwie scheinen einige das immer zu vergessen. Das hier der gemeine Autofahrer in Schutzposition auf den Fahrradfahrer zeigt und sagt, hey die fahren aber über rot und machen auch Fehler, ist in ungefähr das Niveau von fünf jährigen im Kindergarten. Autofahrer sollten sich einfach man vor Augen führen, wie es einem acht jährigen, oder 80 jährigen geht, der auf die Straße ausweichen muss. Da braucht man auch gar nicht über rüpelhafte Radfahrer diskutieren. Meine Katze wurde im übrigen überfahren. Ich wünsche noch einen schönen Tag.

  22. murphy sagt:

    Radfahrunterricht, Radfahrerlaubnis, Kennzeichen pro Fahrrad, Steuerpflicht, Versicherungspflicht.
    Gleiche Rechte und Pflichten für alle Teilnehmer am öffentlichen Verkehr.

    • Achso sagt:

      Ich verstehe nicht ganz. Autofahrunterricht, Autofahrerlaubnis, Kennzeichen pro Auto, Steuerpflicht, Versicherungspflicht haben offensichtlich nicht dazu geführt, dass alle Autofahrer den Radweg freihalten.

      Oder willst du darauf hinaus, dass Autofahrer ein Recht auf Blockade des Radwegs haben, weil sie sich der Mühe von Autofahrunterricht, Autofahrerlaubnis, Kennzeichen pro Auto, Steuerpflicht, Versicherungspflicht unterziehen?

    • AlphaRatte sagt:

      Oder einfach max. 30 im innerstädtischen Verkehr. Für alle.

    • 10010110 sagt:

      Fußgängerunterricht, Fußgeherlaubnis, Kennzeichen für Fußgänger, Steuerpflicht, Versicherungspflicht.

      Merkste selber?

    • Radfuchs sagt:

      Du verwechselst Gleichbehandlung mit Gleichmacherei.
      Radfahrunterricht bekommt jedes Kind von seinen Eltern und in der Schule.
      Eine Radfahrerlaubnis braucht es nicht, weil die von einem tonnenschweren vierrädrigen Kasten ausgehende Gefahr einfach erheblich größer ist.
      Über Versicherungspflicht könnte man reden, die meisten Leute haben aber eh ne private Haftpflicht.
      Und Steuerpflicht? Aber gerne, dann aber in perfekter Gleichbehandlung nach den gleichen CO2-Regeln wie beim Kraftfahrzeug. Wo darf ich die 2ct einzahlen?

  23. Thomas sagt:

    Find ich gut, mach ich mit!
    Samtag fahr ich dann wieder mit dem Auto…

  24. Texas sagt:

    Wie war das doch gleich mit dem Glashaus und den Steinen? Die Aktion wird genau so viel bewirken wie die letzte. Aber gut, wenn man Langeweile hat kann man seine Zeit für sinnlose Aktionen verschwenden.

    • 10010110 sagt:

      Diese Aktion soll vor allem eins bewirken: Aufmerksamkeit. Und das schafft sie sogar schon bevor sie stattgefunden hat, wie man an der Anzahl der Kommentare hier erkennen kann. 😛

  25. murphy sagt:

    Was ist falsch an gleichen Rechten und gleichen Pflichten für alle? Selbst Zahlensalat merkt die Gefahr die dadurch für manche entsteht.
    Sie verlieren Sonderrechte!

    • Radfuchs sagt:

      Zum Gleichheitsgrundsatz gehört nicht nur, dass man Gleiches gleich, sondern Ungleiches auch ungleich behandeln muss.
      Es ist ein Unterschied, ob man mit 50 km/h in einem mehr als eine Tonne schwerem Gerät durch die Stadt rollt oder auf 15kg Draht mit 20 km/h oder mit 5 km/h auf seinen zwei Beinen herumläuft.
      Regelverstöße von Fußgängern und Radfahrern werden bezogen auf ihre Gefährlichkeit heute schon im Verhältnis zu Kraftfahrzeugen viel zu schwer bestraft (oder letztere viel zu gering).

      • farbspektrum sagt:

        Zum Gleichheitsgrundsatz würde gehören, dass endich die Mitschuld auf Grund der Betriebsgefahr das PKW aufgehoben wird und nur nach der Schuldfrage geurteilt wird.

        • Radfuchs sagt:

          Nichts verstanden, wie immer.

        • Radfuchs sagt:

          Wenn zwei Fußgänger nicht aufpassen (z.B. weil sie während des Gehens auf ihr Handy glotzen) und zusammenrasseln, dann gibt es ne Beule am Kopf und ne kaputte Brille.
          Wenn ein Fußgänger und ein Autofahrer nicht aufpassen und der unaufmerksame Autofahrer den unaufmerksamen Fußgänger mit 50 Sachen über den Haufen fährt, dann ist nachher einer tot.
          Deswegen erwartet man vom Autofahrer, dem das Privileg zugestanden wird, sich in der Stadt mit der zehnfachen Geschwindigkeit und dem 15fachen Gewicht eines Fußgängers zu bewegen, dass der in jeder Situation das menschenmögliche tut, um einen solchen Unfall zu verhindern, unabhängig von der „Schuld“.

          • farbspektrum sagt:

            „zehnfachen Geschwindigkeit “
            Mit 150?
            “ in jeder Situation das menschenmögliche“
            Ich kasnn auch bei 30 nicht rechtzeitig bremsen, wenn ein Radler plötztlich, nicht einsehbar, aus einer Nebenstraße angeschossen kommt.

          • Hallenser sagt:

            Du erreichst nicht mal bei deinem „joggen“ durch die Heide 15 km/h, geschweige denn im normalen Fußgängerverkehr.

            Wenn du nicht rechtzeitig bremsen kannst, bist du mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs. Kommt dein Auto bei 30 km/h nicht rechtzeitig zum Stillstand, ist es defekt oder du gehörst einfach nicht hinters Steuer.

            Wenn du 30km/h schon als „geschossen“ wahrnimmst, solltest du mit einem Auto erst recht langsamer, besser gar nicht fahren. Hoffentlich sind dir wenigstens die Vorfahrstregeln bekannt, wenn so ein „Schuss“ von rechts kommt…

  26. tom sagt:

    Radfuchs, Du hast doch gerade selbst geschrieben, das er nichts verstanden hat! Ein Zitronenfalter, kann eben auch keine Zitronen falten

  27. PF sagt:

    Auch mal ein interessanter Ansatz dieses Urteil, könnte auch hier wirksam werden:
    https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/aktuelle-rechtsprechungen-urteile/stgb/stgb-240-noetigung-durch-sitzblockade-2-reihe.html

    „Niemand habe das Recht auf gezielte Verkehrsbehinderung durch Sitzblockaden. Ferner sei die Verkehrsbehinderung keineswegs notwendig gewesen, um das Grundrecht der Versammlungsfreiheit durchzusetzen.“

    „Das Verhalten des Beschwerdeführers und der Mitangeklagten sei als Gewalt zu qualifizieren. Zwar hätten sie auf die Fahrzeugführer in der ersten Reihe rein psychischen Zwang ausgeübt. Jedoch seien die Fahrzeugführer ab der zweiten Reihe physisch an der Weiterfahrt gehindert worden, da ihnen die Kraftfahrzeuge der ersten Reihe den Weg versperrt hätten.“

    • PF sagt:

      Und ja, man kann das Eis auch austeilen, wenn alle Kunden sich nur auf dem Fußweg anstellen, also keine Notwendigkeit für eine Verteilung in den Verkehrsraum, schließlich geht es nur um das friedliche Aufmerksam machen…

      • Hallenser sagt:

        Es geht weniger darum, Eis auszuteilen, als auf das Thema Unfallschwerpunkte für gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer aufmerksam zu machen. Du redest darüber, wenn auch nicht unbedingt von Logik getragen. Aber das ist immerhin schon ein Erfolg, der sich sogar schon einstellt, lange bevor die Aktion überhaupt passiert.

        Eigentliches Ziel ist aber, zum Nachdenken (und daraufhin zu entsprechenden Änderungen) anzuregen. Vielleicht bist das ja auch irgendwann soweit.

        Sitzblockaden sind übrigens etwas anderes als (angemeldete) Versammlungen nach Versammlungsrecht ohne Auflagen. Die von dir verlinkte Entscheidung spricht den Beschwerdeführer außerdem vom Vorwurf der rechtswidrigen Nötigung frei! Weil es gerade keine Gewalt ist und die Verkehrsbehinderung eben nicht nicht unverhältnismäßig ist.

      • 10010110 sagt:

        Indem man sich auf dem Gehweg in eine Schlange stellt, um „nur mal kurz“ ein Eis zu holen, macht man aber nicht auf die sinnlosen Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen aufmerksam, die Autofahrer täglich hervorrufen, weil sie „nur mal kurz“ zur Bank oder zum Bäcker wollen. ?‍♀️
        Der Sinn der Aktion ist es ja, den Autofahrern den Spiegel vors Gesicht zu halten.

        Aber wenn du meinst, du müsstest das unterbinden, dann verklage doch die Teilnehmer. Aber dazu hast du eh keinen Mumm, also brauchen wir hier überhaupt nicht über solche Urteile weiterzureden.

  28. tom sagt:

    @PF wenn Du den Artikel vorher richtig (!) gelesen hättest und begriffen hättest, dass es hier nicht ums Eis holen geht (was für Denkfehler, unglaublich!) dann hättest Du Dir Deine Recherche sparen können, die ist in diesem Fall für die Katz