Oberverwaltungsgericht entscheidet: Sonnenstudios dürfen öffnen
Solarien in Sachsen-Anhalt dürfen öffnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und den entsprechenden Paragrafen in der Eindämmungsverordnung, der das verboten hat, außer Vollzug gesetzt.
Sie dürfen nun öffnen, wenn sie in der Verordnung geregelten Abstands-, Hygiene- und Schutzanforderungen erfüllen. Das Gericht hat es als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes angesehen, dass nach der Corona-Eindämmungsverordnung Solarien und Sonnenstudios im Gegensatz zu nichtmedizinischen Massage- und Fußpflegepraxen, Nagelstudios und Kosmetikstudios generell nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen.
Bei der Entscheidung, welche Betriebe im Zuge von Lockerungsmaßnahmen wieder geöffnet werden dürfen, seien Ungleichbehandlungen zwar unvermeidbar und auch zulässig, wenn sie von sachlichen Gründe getragen seien. Rechtfertigende Gründe für die unterschiedlichen Öffnungsregelungen bei den Betrieben im Bereich der Körperpflege und ästhetik lägen jedoch nicht vor. Für Sonnenstudios und Solarien lasse sich ein Infektionsrisiko, welches das Risiko beim Betrieb nichtmedizinischer Massage- und Fußpflegepraxen, Nagelstudios und Kosmetikstudios übersteige, nicht feststellen. Die Kunden von Sonnenstudios und Solarien würden jeweils einer Einzelkabine zugewiesen. Körperliche Nähe zum Betriebspersonal und zu anderen Kunden könne verhindert werden. Es sei ohne weiteres möglich und entspreche dem Standard, die Sonnenbänke nach jeder einzelnen Nutzung gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Die Ungleichbehandlung lasse sich auch nicht mit einem besonderen Bedarf in der Bevölkerung für die im Zuge der Lockerung nunmehr erlaubten Dienstleistungen rechtfertigen. Ein weite Teile der Bevölkerung umfassender Grundbedarf sei zwar für die Inanspruchnahme von Frisören feststellbar, jedoch weder für nichtmedizinische Massage- und Fußpflegepraxen, Nagelstudios und Kosmetikstudios noch für Solarien und Sonnenstudios.
Und wieder eine Klatsche für die Corona-Folter-Fans! Geil. Weiter so! Viele Grüße an die Freunde der Hallischen Corona-Folterregeln!
Das waren in letzter Zeit aber fast alles nur Landesverordnungen, da geht Dein Vorwurf aber mächtig daneben!
Richtig.
Vielleicht sitzt immer noch in den Köpfen, dass sich unsere Stadt mit dem Katastrophenfall und strengen Bestimmungen (auf Bänken und Decken sitzen verboten) hervortun wollte. Das hat der OB ja immer verteidigt.
Corona-Folter-Fans ? Ich habe nirgendwo vernommen, dass die Leute darum kämpfen, die Sonnenstudios geschlossen bleiben. Niemand hat sich irgendwo angekettet oder hat sich hingestellt und gefordert: GESCHLOSSEN LASSEN ! Das Solarien mit einem Konzept öffnen dürfen, war nur eine Frage der Zeit, weil dort ist man mit den Einzelkabinen und dem regelmäßigen Reinigen eigentlich besser geschützt, als in so manchem Geschäft.
Gerade unser OB hat sich in den letzten Pressekonferenzen für eine weitgehende Lockerung ausgesprochen, wenn die Regeln zu Kontakt und Hygiene eingehalten werden…
Und wer mich kennt, weiß, dass ich kein Fan des Oberbernds bin…
Niemand kennt dich.
Dem Wiegand wird es freuen, dass er wieder eine Verantwortung los geworden ist.
Für was der Bürger Wiegand hat, dass weiß wahrscheinlich auch niemand.
UND KINDERGÄRTEN? Was für eine Farce!
Solarien sollte man grundsätzlich verbieten.
Oh! Was für eine Freude. Warum fehlen denn die Tattoo-Studios? Die sind schon sonst sehr hygienisch.
Tatoostudios sollte man auch verbieten. Nur Gesocks hängt da rum. Und wo wir gleich dabei sind, Shishabars auch noch permanent dichtmachen.
Was darf den deiner Meinung nach weiterhin betrieben werden ? Woher weisst du, wer sich in Tattoostudios aufhält und was ist gegen eine gepflegte Shisha einzuwenden ? Tausend Mal besser, als mit Versagern besoffen im Steinweg oder der Torstr. abzuhängen, sein Geld vom Staat zu verkaufen und anderen Menschen auf den Sack zu gehen.
Geld vom Staat verkaufen gehört sich nicht! 😉
>>Was darf den deiner Meinung nach weiterhin betrieben werden ? <<
Ich tippe mal auf Lastenradaufpumpstationen und -vulkanisierbetriebe.
Wieviel bekommt man im Schnitt für das Geld vom Staat, wenn man es verkauft?
Es sollte „Versaufen“ heissen 🙂
Wenn ein Gericht entschieden hat, da muss ja jemand geklagt haben? Weiß man denn wer? Und das gilt für alle?
Bestimmt der Dauerkläger von Halle!
Wer geklagt hat, erfährt man ja meist nicht, ist aber nicht so bedeutsam. Die Entscheidung gilt aber für alle, denn das Gericht hat die entsprechende Bestimmung in der VO – allgemein – außer Vollzug gesetzt.
Nach der Ankündigung wurde Dieter Bohlen wartend vor einem Hallenser Sonnenstudio in der südlichen Innenstadt gesichtet.
Zum kotzen fast alles darf wieder aufmachen aber die die 1,80€ Maßnahmen machen vorallem draußen (grünflächenpflege) arbeiten müssen noch zu Hause sitzen ohne jegliche Info wann es wieder weider geht. Top
Und einen richtigen Job suchen kommt nicht in Frage?
@Eingliederung hast du ein job für mich? Falls nein und Tschüß.
Es sind etwas über 600.000 Stellen in Deutschland unbesetzt. Was kannst du denn? Hast du was gelernt? Hast du schon mal in einem richtigen Beruf gearbeitet? Wär doch gelacht, wenn wir dich nicht unterkriegen! Natürlich nur, wenn du auch wirklich arbeiten willst…
Jepp. Der Spargel wartet und die Erdbeeren auch. Ein Stundenlohn von mind. 9,35 €. Aber wenn du deinem Arbeitgeber auch so gegenüber trittst ,würde ich auch sagen und tschüß.
Ambulanter Pflegedienst! Die nehmen jeden mit Führerschein. Hast du einen?
Also die Schafe sind doch schon auf der Weider … ähhh … Weide. Gerade gesehen am Pfingstanger.
Sind Deine Satzzeichen in Quarantäne?