Per Haftbefehl gesuchter hatte Drogen dabei

4 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Wegen Beleidigung viereinhalb Monate in den Knast? Und Falschparker, die eine Verkehrsgefährdung darstellen, kommen mit 30€ davon (wenn überhaupt). Toller Rechtsstaat ist das.

    • Seb Gorka sagt:

      Wer eine Straftat begeht, wird nach dem Strafgesetzbuch bestraft. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. In jedem Fall kommt es auf den (tatsächlichen) Unrechtsgehalt der Tat und das (tatsächliche) Verschulden des Täters an. Eine Verkehrsgefährdung wird (wenn überhaupt) nicht nur mit 30€ geahndet.

      • 10010110 sagt:

        Vielen Dank für die Wiederholung von bereits allseits bekannten Informationen, du Schlaumeier. Es ist unerheblich, ob Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die Verhältnismäßigkeit ist einfach nicht gegeben.

        • Seb Gorka sagt:

          Du hast offenbar nicht – obwohl allseits bekannt – gewusst, dass es unterschiedliche Strafen für unterschiedliche Verstöße gibt. Auch ist dir offenbar unbekannt, dass sich das Maß in der Regel nach einem Strafrahmen bzw. dem Ermessen der Behörde richtet. Anders ist es nicht zu erklären, warum du Ordungswidrigkeiten und Straftaten nicht auseinanderhalten kannst und höhere Strafen für vergleichsweise geringere Vergehen forderst.

          Auch bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit kommt es sehr wohl schon darauf an, ob es sich um eine Straftat oder nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt.