PKW hatte Reifenschaden auf der A14: Polizei stellt Straftaten fest

Aufgrund eines Reifenschadens musste der Fahrer eines PKW VW auf dem Standstreifen der A14 bei Petersberg anhalten. Bei seiner Überprüfung wurde bekannt, dass:

  • er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, 
  • der PKW nicht zugelassen war und für diesen keine Pflichtversicherung besteht,
  • die Siegel beider Kennzeichentafeln gefälscht sind.

Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Der PKW wurde durch einen Hilfsdienst abgeschleppt. 

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Eine Antwort

  1. Jim Knopf sagt:

    Der war auf der Flucht .