Polizei ermittelt: Frau wird in der Oleariusstraße beleidigt, Video dazu online gestellt
Am 07.02.2026 gegen 15:59 Uhr traf die Geschädigte im Bereich der Oleariusstraße auf vier unbekannte männliche Personen, welche diese filmten. Zu einem späteren Zeitpunkt stellte die Geschädigte fest, dass die Videoaufzeichnung, in welcher sie durch die unbekannten Personen beleidigt wurde, veröffentlicht wurde. Anschließend brachte die Geschädigte den Sachverhalt zur Anzeige. Das Polizeirevier Halle (Saale) hat entsprechende strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.










Sehr gut, dass sie Anzeige erstattet hat und sich dagegen wehrt!
Man könnte es als Dummheit werten, dass die Täter das Ganze filmen und veröffentlichen, aber die Wahrheit ist leider wohl schlimmer: Die sind noch stolz darauf und wollen die Erniedrigung im Netz fortsetzen.
Sehr gut, wenn die Betroffene dagegen Schritte einleitet! Alles Gute und alles richtig gemacht!
ok boomer
In der Meldung ist nichts von Beleidigung zu lesen, nur in der Überschrift.
Und nun? Revolution?
Und warum macht jemand so etwas? Weil es honoriert wird. Mit Klicks, Likes und Followern.
Vielleicht können die Täter ja doch ermittelt werden.
Bin gespannt. In D sind Strafverfolgung und Justiz chronisch überlastet.
Das führt in der Praxis dazu, dass solche Verfahren häufig wegen „geringer Schuld“ oder „mangelnder Erfolgsaussicht“ eingestellt werden.
Warum sollte man bei geringer Erfolgsaussicht Anklage erheben oder bei geringer Schuld ein aufwendiges Gerichtsverfahren durchführen?
@Hobbyjustiziar
Weil die Durchsetzung geltenden Rechtes keine Frage von „sich lohnen“ sein darf.
Die Durchsetzbarkeit hängt aber stark von den Erfolgsaussichten ab. Keine Erfolgsaussichten, keine Durchsetzung.
Bei nur geringer Schuld fehlt es oft an der Notwendigkeit, den ganzen Apparat in Gang zu setzen. Da gibt es deutlich wichtigere Sachen.
„Ich wurde beleidigt.“
vs.
„Ich wurde überfallen, ausgeraubt und verletzt.“
Beides strafbare Geschehnisse nach geltendem Recht. Aber ist das wirklich gleichwertig? Sollte eins davon vielleicht vorne anstehen? Worauf sollte sich die Ermittlungsarbeit konzentrieren?
Nun stell dir vor, die Beleidiger werden schnell ermittelt, geben die Tat zu und entschuldigen sich beim Opfer. Höchststrafe? Mittlere Strafe? Geringe Strafe?
Das Problem ist weniger „geringe Schuld“, sondern ein System, das sich aus Überlastung selbst entlastet. In der Theorie klingt das nach sinnvoller Priorisierung – in der Praxis werden Verfahren reihenweise abgelegt, weil die Kapazitäten fehlen, nicht weil der Sachverhalt belanglos wäre.
Der Deutsche Richterbund warnt inzwischen selbst vor den Folgen der vielen offenen Strafverfahren. Wenn der Staat strukturell nicht mehr hinterherkommt, geltendes Recht durchzusetzen, merkt der „deutsche Michel“, dass hier etwas nicht mehr funktioniert.
Der Fall hier zeigt das ja exemplarisch: Beleidigung, Video online gestellt – und trotzdem droht am Ende wieder eine Einstellung. Das ist kein Einzelfall, sondern Symptom eines überlasteten Rechtsstaats. Wie schon an anderer Stelle gesagt, hat D kein Regeldefizit, sondern ein Vollzugdefizit.