Polizei stoppt wieder die Critical Mass in Halle

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  1. Erb sagt:

    Endlich werden die gestoppt die so viel zwietracht streuen

    • Peter sagt:

      Du bist auch nicht besonders schlau, oder?
      Und die StVO kennst du anscheinend genauso wenig wie die Polizisten, die in dem Fall mal wieder unbegründet die Radler gestoppt haben.
      Zudem durften sie ja weiterfahren, weil sie ja anscheinend der Polizei verständlich machen konnten, dass sie keine Regeln brechen.

      • Moinsen sagt:

        Und auch keine einhalten! Zumindest sollte bei alken um die Jahreszeit und Dunkelheit die Beleuchtung ordentlich funktionieren, was nicht der Fall war!

      • Joerg sagt:

        Lieber Peter, wenn einer die Verkehrsregeln ignoriert, dann sind es die Freitags Radfahrer. Auf den Bildern erkenne ich viele die Rot für grün halten und meinen es gilt links vor rechts. Die sollten sich ein Beispiel an der älteren Fahradgeneration nehmen, die missachten die Verkehrsregeln so gut wie garnicht.

        • Peter sagt:

          @ Joerg. Auch du kennst die StVO nicht. Ich weiß zwar nicht, welche Bilder du meinst, aber im Falle der Critical Mass müssen sogar alle Radfahrer in einem Schwung die Kreuzung überqueren, auch wenn die Ampel zwischenzeitlich auf rot gewechselt hat. Siehe dazu §27 in der StVO.

  2. Radler sagt:

    Da die Radler nicht korrekt unterwegs sind im Verband, also 2 nebeneinander, ist es absolut korrekt Verkehrsrowdies anzuhalten!
    Sie gefährden sich und andere, ohne ersichtlichem Ziel. Es ist weder ein Sportevent noch ein anderer sinnvoller Hintergrund. Die Polizisten hier als Unwissende bloß zu stellen ist eine Frechheit!

    • Xxx sagt:

      👍👍👐

    • 10010110 sagt:

      Wen gefährden denn diese Radfahrer?
      Und welchen „sinnvollen Hintergrund“ haben denn Autofahrer, die z. B. zum Weihnachtsmarkt oder ins Solarium oder in die Kneipe fahren?

      • Radler sagt:

        Lieber digital, Verband bedeutet:
        „Geschlossener Verband: Fahrradgruppe ab 16 Personen

        Ein geschlossener Verband aus mehreren Fahrzeugen ist gemäß §27 StVO als ein Fahrzeug zu betrachten. Bei einer Fahrradgruppe ist ein geschlossener Verband ab 16 Personen möglich. Die Teilnehmer dürfen auf öffentlichen Straßen jeweils zu zweit nebeneinander fahren. Ein geschlossener Verband aus Radfahrern muss laut StVO für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar sein. Eine besondere Kennzeichnungspflicht gibt es nicht – anders als bei Kraftfahrzeugen, die einen solchen Verband bilden. Die Fahrradgruppe muss immer zusammen bleiben, einzelne Fahrer dürfen nicht einfach ausscheren oder einen zu langen Abstand zu den anderen lassen. Sie müssen jedoch auch auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu den vor ihnen Fahrenden achten. Eine Person muss den Verband führen und dafür sorgen, dass die Verkehrsregeln eingehalten werden.“

        ZU ZWEIT NEBENEINDER, GESCHLOSSEN!

        Sehe ich nie am Freitag! Und aktuell, nicht bei allen funktioniert das Licht. Eine Gefährdung in diesen beiden Punkten ist wohl gegeben!

  3. Susanne L. sagt:

    alles Spinner:innen

  4. aka electric sagt:

    „über die vielen Radler gewundert“ – man kann nicht immer und überall den vollen Durchblick bewahren, auch nicht in Halle. Muss man ihnen einfach mal zugestehen. Vor allem dann, wenn das Übungsprogramm darin besteht, Leute anzugehen, die sich in der Bahnhofshalle komisch verhalten. Komisch nach deren Verständnis …

  5. Exilhallenser sagt:

    Diese Vereinigung „Critical Mass“ versucht demokratische Entscheidungen auszuhebeln. Ein solch undemokratisches Gebaren sollte nicht geduldet werden.

  6. Jim Knopf sagt:

    Radlerinnen waren nicht dabei.