Polizei zuständig: Stadtrat darf Feuerwerk nicht verbieten

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Keine Antworten

  1. volk1 sagt:

    . . . schiebt man nicht alles der Polizei in die Schuhe, vielleicht gibt es doch noch eine andere Institution in der Stadtverwaltung, die die Hoheit darüber hat, nur weiß es die obere Stadtbehörde noch gar nicht.

  2. Wilfried sagt:

    „Keiner“ war’s, und „Niemand“ hat es gesehen…

  3. Sachverstand sagt:

    Dachte bislang die Polizei bearbeitet Verstöße gegen gesetzliche Grundlagen/Regelungen/Vorgaben. Weiter gedacht müsste daher doch eine gesetzliche Grundlage vorhanden sein, auf deren Basis die Polizei überhaupt handeln kann. Zu dem Thema gibt es meines Wissens in der Stadt Keine. Müsste also doch wohl der Stadtrat ein kommunales Gesetz in Form einer Satzung beschließen. Oder geben diverse Gefahrenabwehrgesetze/-satzungen bereits eine Grundlage polizeilichen Handelns her?