Pony stirbt nach Zusammenprall mit Zug auf der Bahnstrecke Halle – Nordhausen

Eine Antwort

  1. Gast sagt:

    Man man man, wäre es ein Kind gewesen, auf den Gleisen, würde man in einem entsprechenden Artikel sicher NICHT auf die rechtlichen Konsequenzen eingehen, die auf die aufsichtspflichtigen Eltern zukommen. Da würde der Menschenfreund wieder wegen Pietät- und Empathielisigkeitlosigkeit jammern.

    • Pietä Lisig-Losig sagt:

      Wer anderen Schaden zufügt, ist instant zum Ersatz des Schadens verpflichtet.