Probefahrten der Straßenbahn: Parkverbot ohne große Vorwarnung in der Großen Steinstraße

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13 Antworten

  1. Pendler sagt:

    Ich hoffe es wurde gut genug dokumentiert, für die Anwohner die es, offiziell, nicht mitbekommen haben. Bitte bei der Klage gegen den Verursacher auch alle Möglichkeiten ausschöpfen.

    • Seb Gorka sagt:

      Pendler sehen das Schild ja, wenn sie spätabends von der Schufterei nach Hause kommen. Die finden aber selten noch einen Parkplatz im Gleisbereich in der Baustelle, sind aber sowieso meist um 7 Uhr schon wieder weg. Es betrifft also eigentlich nur arbeitslose Dauerparker. Ob die Lust zum Dokumentieren und Geld zum Ausschöpfen „aller Möglichkeiten“ haben?

      Dann wiederum hast du heute und somit rechtzeitig davon erfahren, weißt also früh genug Bescheid. Vielleicht erfahren es die Anwohner, die es tatsächlich betrifft ja auch. Am Ende haben sie sogar Post im Briefkasten gehabt und Aushänge an/in den Häusern. Die sonderbarsten Dinge passieren außerhalb des Internets…

      • Peter L. sagt:

        Seb alter Forentroll. Mich betrifft es nicht. Da aber nur Betroffene rechtlich dagegen vorgehen können, sind Tipps und Wünsche angebracht. Dank dem Artikel könnte man vor Gericht recht glaubhaft rüber bringen man habe es erst später mitbekommen und hat einen Anhaltspunkt wann man offiziell zuletzt am Auto war. Neu hinstellen ist sicher nicht zu empfehlen, da für gewöhnlich dokumentiert wird, wer schon stand. Die Leute, welche solche Parkverbote einrichten, wissen für gewöhnlich genau welche Fristen eigentlich gelten. Deswegen immer schön klagen, genau wie beim Abschleppdienst, wenn da Formfehler festzustellen sind.

        • Seb Gorka sagt:

          Hey Peti. Da es dich nicht betrifft, solltest du dich auch mit Tipps, gerade mit solchen juristischer Natur, eher zurückhalten. Schon weil du offenbar keinerlei Ahnung von der Materie hast und die Gegend erkennbar wirklich nur aus dem Internet „kennst“. Danke trotzdem für deine Mühe! Leider bringt manchmal auch ganz doll anstrengen nichts…

      • Schichter sagt:

        In ihrer Welt gibt es offensichtlich kein Schichtdienst. Da kommt es auch mal vor das man in der Woche frei hat und nicht pendeln muss.

    • 10010110 sagt:

      Nochmal aus der Diskussion zum anderen Artikel zitiert: Es besteht dort standardmäßig Parkverbot; das Parken war nur durch Verkehrszeichen 314 erlaubt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass dieses Zeichen nur entfernt werden muss, und schon ist das Parken automatisch wieder verboten. Da muss überhaupt nichts dokumentiert und keine Fristen eingehalten werden und eine Klage bringt höchstens schallendes Gelächter seitens der Richter.

      • StVO sagt:

        Ach Binärchen, meinst du die 72h kommen von der Form des Verkehrsschildes? Es geht um einen zumutbaren Zeitraum, am Ende ist es egal wie du die Parkmöglichkeit auflöst. Bei einem Notfall würde das Auto umgesetzt.

        • Philipp Schramm sagt:

          @StVO

          Das Entfernen eines Verkehrszeichen bedarft keinerlei Fristen.
          Typisches Beispiel erlebe ich zur Zeit tagtäglich in der Straße Neunhäuser und Brüderstraße. Trotz das seit längerem wieder die „normale“ Einbahnstraßen-Regelung gilt, fahren immer noch viele verkehrt durch diese beiden Straßen.

          Heutzutage muss man als Verkehrsteilnehmer immer genau drauf achten, wie die derzeitige Verkehrsführung ausschaut. Einfach auch Gewohnheit weiterhin so fahren, wie bisher kann ziemlich teuer änden.
          Getreu dem Motto: „Unkenntniss schützt vor Strafe nicht“.

  2. g sagt:

    wichtig ist alleine das Stellprotokoll.. nix anderes .. Zettel an den Türen oder sonstige Spinnereien sind völlig irrelevant.

    • Seb Gorka sagt:

      Nicht für die, die in der Baustelle parken und ihr Auto lieber nicht aus der Delitzscher holen wollen. Aber auch dir gilt großer Dank für den wertvollen Input. Stellprotokolle helfen also, wenn das Auto weg ist. Wer hätte das gedacht.

  3. KGS sagt:

    Ei was für eine Steilvorlage, @Enrico Seppelt, das hätte ich eigentlich fundierter ermittelt und gleich klargestellt erwartet. Schade Schade…

    Hier in der Situation ist der Urteilsspruch des Bunderverwaltungsgerichts nicht anzuwenden, denn der Anlieger und auch Kommentatoren vor mir sei eins ans Herz gelegt… ihr verkennt mit der im Beitrag erwähnten These etwas ganz eminent wichtiges…Die Rahmenbedingungen.

    Dort zu Halten oder gar zu Parken war vorher auch schon verboten. Nicht mal das Halten war erlaubt. Warum? Da reicht ein einziger Blick in die STVO.

    §12 Absatz 4 StVO sagt unter anderem: „Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.“

    Alles klar?

    Mal für die ganz Schlauen, die meinen…Ja aber Baustelle…
    Wer sagt daß da kein Schienenfahrzeug kommen kann?
    Da wo eine Schiene sichtbar ist, muss man als Verkehrsteilnehmer immer davon ausgehen, daß da auch irgendwas entlang kommt, was eben jene Schiene benutzt. Auch und gerade in einer Baustelle. Das muss nicht zwingend eine Straßenbahn voller Fahrgäste sein, das kann durchaus auch ein Hilfsfahrzeug, ein Bagger oder sonstiges 2 – Wege Fahrzeug sein, selbst wenn es nur eine Handlore wäre welche man zur Prüfung der Gleislage wie ein Wägelchen vor sich her schieben würde. Steht da dann irgendeine Pfeife mit seiner Blechkarre, kann darf und wird der Fahrer dieses Gefährtes seinerseits dann völlig zu Recht den Fahrweg freischleppen lassen. Auch ohne Schilder.
    Seit wann braucht man für solcherart Grundwissen eigentlich überhaupt diese dusseligen Schilder? Schiene bedeutet immer Gefahr….

    Fährt unser Anlieger etwa auch auf den Güterbahnhof, oder den Anschluss einer Werksbahn und wartet darauf, daß die erste Lok, welche auf dem seit 2 Monaten nicht mehr genutzten Gleis entlangkommt, die Blechkarre zusammenschiebt? Ganz ohne Schild am Wegesrand?

    Die nun aufgestellten Schilder sind nach meinem Dafürhalten eine nett gemeinte Geste der Verantwortlichen für die Anlieger, daß sich die Zustände in dieser Straße nun endlich normalisieren und ein Achtungssignal für eben all jene Analphabeten und Ignoranten, die anscheinend mit der STVO nichts anzufangen wissen, daß es ab dem 18.04.2019 wirklich ernst werden kann mit echten Straßenbahnen….

    Ach ja, da das Halten dort ja wie oben erwähnt bereits schon immer verboten war, entfällt logischerweise auch die angemahnte Frist nach Bundesverwaltungsgericht bezüglich der einzuhaltenden Fristen…

    • 10010110 sagt:

      Auch du hättest aber etwas fundierter ermitteln können, dann wäre dir nämlich nicht entgangen, dass dort extra viereckige Schilder mit weißem „P“ auf blauem Grund aufgestellt wurden, die das Parken explizit erlaubten.

  4. HansimGlueck sagt:

    Welche regulären Parkplätze in der großen Steinstraße?