Prozess am Amtsgericht gegen Totraser von der B6

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2 Antworten

  1. Do sagt:

    5 Jahre für ein genommenes leben ist ja wohl ein Witz

  2. . sagt:

    Warum nicht wie in Vergleichsfällen eine Mord Anklage ?

    Also kann ich quasi mit über 100 km/h jemanden von der Straße rammen der nur 50 km/h fährt und kriege höchstens 5 Jahre oder Geldstrafe…ist dann echt eine Überlegung wert. Wenn ich es schaffe, wie in diesem Fall, dass einer der Insassen stirbt, sonst gibt es noch weniger Strafe. Ironie off

    • Zappelphilipp sagt:

      Naja .. Mord ist an bestimmte Merkmale gebunden… Diese sind sicher nicht gegeben … Aber eine max. Strafe von 5 Jahren ist echt ein Witz … Gute Führung dann gehen die Türen schon nach 2 Jahren auf.
      Herzlichen Glückwunsch

      • Zippelflapp sagt:

        Hilfsarbeitsvermittler UND Rechtsexperte. Alle Achtung!

      • Kritiker sagt:

        Wenn es überhaupt zu einer Gefängnisstrafe kommt!
        2 Jahre Bewährung könnten es auch werden.

        Das Gericht wägt ja alles ab, Vorleben, Reue, Auswirkung auf seine jetzigen Umstände, damaliger psychischer Zustan und und und.

        Das mag bei den Opfern oft ungerecht vorkommen, ist aber in Euroopa so, da unser Rechtssystem die Blutrache aus dem Mittelalter abschaffen sollte, um die Gewaltspirale einzugrenzen. Vor tausend Jahren hätte die Opferfamilie die Familie des Täters oder den Täter selbst vielleicht umgebracht?

        Wichtig wäre eine bessere Opferentschädigung! Diese ist oft viel zu gering.

    • Muss los! sagt:

      Der Unfallverursacher hat bestimmt nicht vorsätzlich gehandelt.

      • Bestimmtheitsprinzip sagt:

        Offensichtlich. Daher ja auch fahrlässige Tötung.

        • Muss los! sagt:

          Willste trollen oder was?

          • du lernst nie aus sagt:

            Siehe §15 StGB.

            Der ist zwar nicht neu, aber den kanntest du bisher offenbar nicht.

          • Muss los! sagt:

            Ohne Google hättest Du den doch auch nicht gewusst!
            Ich kann auch Internet..
            „Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatbestandsmerkmale. Kürzer: Vorsatz ist Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.“
            „Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will aber jemand, der fahrlässig handelt, keinen „Erfolg“ ( z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen.“

    • 10010110 sagt:

      Ich verstehe den Frust, aber längere Haftstrafen bringen die Toten auch nicht wieder zurück. Wichtig ist, dass der Täter aus seinen Handlungen lernt und Einsicht erlangt und am Ende als besserer Mensch wieder rausgeht.

    • Krypton sagt:

      Jetzt mach aber mal nen Punkt! Wem erzählst Du das denn ? Meinst Du bei DbH kann jemand das Gesetz ändern ? Klar können maximal 5 Jahre ein Leben nicht aufwiegen, aber so ist nun mal das Gesetz, bei guter Führung ist er nach 3 Jahre wieder raus……

      „Also kann ich quasi mit über 100 km/h jemanden von der Straße rammen der nur 50 km/h fährt und kriege höchstens 5 Jahre oder Geldstrafe…ist dann echt eine Überlegung wert“ willst Du jemanden aus dem Weg schaffen ? Das solltest Du aber nicht vorher ankündigen. Das klingt nach Vorsatz, dafür gibts mehr als 5 Jahre

  3. Natürlich war es Mord sagt:

    Wer mit über 100 durch einen Ort rast, fährt Amok und also ist es Mord!

  4. Elfriede sagt:

    Wer innerorts mit 100kmh unterwegs ist handelt vorsätzlich und nicht fahrlässig.Was haben wir nur für eine Rechtssprechung. 🙁

  5. rellah2 sagt:

    Das war doch nicht fahrlässig!
    Der Rambo ist doch bewusst mit diesem Tempo gefahren und hat bewusst Unfälle in Kauf genommen. Oder war das Gaspedal eingerastet?

  6. Radfuchs sagt:

    Wenn man mit über 100kmh durch eine geschlossene Ortschaft fährt UND es dabei auch noch an Aufmerksamkeit mangeln lässt, dann ist das m.E. schon billigende Inkaufnahme möglicher tödlicher Unfälle. Und wenn man nicht zu diesem Schluss kommt, dann fehlt es dem Täter am Einsichtsvermögen zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

  7. Kerkermeister sagt:

    Der wird mit 2 Jahren FS davon kommen.

  8. Franz2 sagt:

    Entschädigung für die Opfer und Hinterbliebenen muss höher ausfallen und vom Verursacher quasi abgeleistet werden. Ich kenne mich in dem Bereich nicht aus, aber was spricht dagegen, durch monatliche Zahlungen für die nächsten Jahre quasi ne Art Wiedergutmachung zu leisten ? Leider ist bei den meisten Verbrechern kaum was zu holen und das wissen die auch.