Prozess wird neu aufgerollt: Ex-Ehefrau vor Grundschule niedergestochen

Landgericht Halle

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27 Antworten

  1. ABV sagt:

    Natürlich ist es kein versuchter Mord, die Ehefrau mit einem Messer lebensgefährlich zu verletzen. Das ist eine innerfamiliäre Auseinandersetzung und geht deutsche Gerichte gar nichts an.

    • Hallenser sagt:

      Was ist denn deine fachlich fundierten Meinung nach Mord? Vielleicht können die beim Bundesgerichtshof noch was von dir lernen.

      • ABV sagt:

        Meiner fundierten fachlichen Meinung nach ist dies ein ast- bzw. lupenreiner Ehrenmord-Versuch. Das sehen sicher tausende Juristen genauso. Im übrigen sind Meldungen wie diese die immer wiederkehrenden täglichen Tropfen auf die Mühle, die die Entfremdung von unserem Staat vorantreiben. Was dabei rauskommt, werden wir gemeinsam ausbaden müssen.

        • Hallenser sagt:

          Kannst du auch nur ein Fitzelchen was dies zu einem Ehrenmord-Versuch macht. On der Lupen- und Astreinheit sollte das nicht schwer fallen, auch wenn das Landgericht in seinem Urteil gerade nicht zu dieser Erkenntnis kam. Aber vielleicht können die Damen und Herren am Landgericht Halle ja auch noch dazu lernen. Allerdings müsstest du dazu endlich den Bereich der Andeutungen verlassen. Sonst wirkt deine Expertise nur wie Getrolle im Internet…

      • Itzig sagt:

        Von dir aber garantiert nur deine positive Haltung zu diesem Konstrukt eines Versuches Recht zu sprechen.

      • Scheeksaas sagt:

        Bin mir nicht sicher, welcher Kommentar mehr Ironie beinhaltet 😀

  2. Staatsbürger sagt:

    „Offenbar wollte sich der Angeklagte dafür rächen, dass sich seine Frau von ihm getrennt hatte und gegen ihn ein Kontaktverbot hinsichtlich der gemeinsamen Kinder erwirkt hatte, so die Urteilsbegründung im ersten Prozess.“

    Das sind eindeutig keine niedrigen Beweggründe? Wie niedrig muss es denn sein?

    • Wilfried sagt:

      War auch so grad mein gedanke… Allerdings war wohl bisher kein hoher Richter oder Staatsanwalt davon betroffen, denn dann hätte man da ander geurteilt. Der Vorwurf der Heimtücke ist jedenfalls voll erfüllt

  3. Fritz sagt:

    @Hallenser…du merkst aber dass es unser ABV ironisch gemeint hat…

    • Hallenser sagt:

      Er glaubt den Sachverhalt besser einschätzen zu können als die, die den Sachverhalt ermittelt haben. Er glaubt die rechtliche Würdigung des Sachverhalts besser vornehmen zu können als der Bundesgerichtshof. Du glaubst, das sei Ironie.

      • ABV sagt:

        Du findest es offenbar in Ordnung, dass diese nachweislich begangene Tat nun nochmals auf unser aller Kosten mit juristischen Spitzfindigkeiten durchlöchert wird? Egal, welches Schubkästchen hier aufgemacht wird, ich finde es skandalös. 9 Jahre Knast sind meiner Meinung nach mehr als angemessen, für den Versuch, seine Ehefrau zu töten. Offenbar ist der Täter ein Mensch, der dies aus welchen Gründen auch immer, dies als ungerecht empfindet und anfechtet. Unser Rechtsstaat legt ihm alle Mittel und Wege zu Füßen. Ich finde das nicht in Ordnung – du scheinst davon begeistert. Letztlich eine Frage der persönlichen moralischen Grundsätze.

        • Hallenser sagt:

          Die Tat soll nicht durchlöchert werden. Der Täter soll seiner gerechten Strafe zugeführt werden. Das ist Sinn und Zweck solcher Verfahren und das ist Sinn und Zweck von Rechtsmitteln.

          Auch wegen versuchten Totschlags können 9 Jahre Feiheitsstrafe verhängt werden, es kann sogar mehr geben, theoretisch bis zu lebenslänglich.

          Unser Rechtsstatt legt jedem alle Mittel und Wege zu Füßen. Genau das ist Gerechtigkeit! Lies mal Art.3 des Grundgesetzes. Steht gleich im ersten Satz.

          Moralische Grundsätze führen zur Gesetzgebung. Das Einhalten von Gesetzen ist dann unter anderem Aufgabe der Justiz. Da haben aber moralische Instanzen eben nichts mehr zu melden. Nur so kommst du zu gerechten Ergebnissen. Das ist schon mit der Trennung von Kirche und Staat passiert. Auch wenn sich manche eine geistig-moralische Instanz wie im Iran oder in Afghanistan zu wünschen scheinen, die noch über dem Gesetz steht.

  4. G sagt:

    Das Urteil muss selbstverständlich auf 2 Jahre zur Bewährung reduziert werden.
    Zur Begründung : Die Frau trägt eine erhebliche Mitschuld da sie die Trennung betrieben hat und durch den gemeinsamem kulturellen Hintergrund das weitere Vorgehen des Mannes vorhersehen musste.
    Dem bis jetzt unschuldig in haft sitzenden Mann muss sofort eine großzügige Abfindung gezahlt werden.
    Weitere Schritte zur Wiedergutmachung müssen folgen.

  5. sindie sagt:

    KEINE niederen Beweggründe??? Na was denn dann? Geht´s noch?

    • Hallenser sagt:

      Erstens sind niedrige Beweggründe nachzuweisen, nicht „niedere“ (einfach mal im Gesetz nachlesen, dann wirkt die fachliche Analyse nicht ganz so dilettantisch) und zweitens hat der BGH nicht festgestellt, dass es an diesen fehlt, sondern dass die Begründung des Gerichts dazu nicht ausreicht.

      Aber auch an dich der Tipp: Einfach maldarlegen, was die Verfahrensbeteiligten alles falsch machen und vor allem, wie es richtig gemacht wird. Sonst lernen die doch nie dazu.

      (War nur „Ironie“.)

      • sindie sagt:

        Orrr, sei doch nicht so kleinlich 🙂 Ob niedere oder niedrige ist mir völlig Wurscht! Die Beweggründe auch. Ich will auch keine fachliche Analyse abgeben und schon gar nicht Gesetze lesen. Mein gesunder Menschenverstand sagt: Der hat jemanden niedergestochen – das ist Fakt – und dafür muss er bestraft werden. Ohne langen Prozess! Einbuchten und fertig. Vorzugsweise ab in die Heimat.

        • Hallenser sagt:

          Dir mag das Wurscht sein, du entscheidest das aber eben auch nicht. Was Fakt ist, wird u.a. in der Gerichtsverhandlung festgestellt und da wird dann eben auch bewertet, was aus diesem Fakt folgt. Das wiederum muss begründet werden, damit weder Muhammed noch „sindie“ ohne (langen) Prozess einfach eingebuchtet werden. Denn diese Vorgehensweise haben die meisten Bürger in diesem Teil des Landes spätestens im Herbst 1989 satt gehabt. Sicher gibt es Menschen, die sich diese Zustände wünschen, auch oder gerade weil sie sie nie selbst erleben mussten. Die sind(ie) aber zum Glück in der absoluten Minderheit.

          Wenn du Probleme mit dem Rechtsstaat hast, zieh weg. Wie der erbärmliche „Sturm“ am Samstag gezeigt hat, wirst du ihn nämlich nicht so schnell abschaffen können.

          • Beerhunter sagt:

            Wenn es ein Sturm gewesen wäre, hätten die 3 Polizisten ihn nicht aufgehalten!

          • Hallenser sagt:

            Deswegen die Dinger links und rechts vom Wort und das Adjektiv davor.

          • sindie sagt:

            Bist du so dumm oder tust du nur so? Die Tat wurde bereits festgestellt – also ist es ein Fakt – und er wurde dafür zurecht und angemessen verurteilt. Was soll ein erneuter Prozess noch bringen? Der hat die Frau niedergestochen und Punkt.
            „Durch die Attacke hat die Frau lebensgefährliche Stichverletzungen erlitten, durch eine sofortige Notoperation wurde ihr Leben gerettet.“ Ich habe da keine Fragen mehr!
            Und keine Sorge, ich habe den Herbst 1989 erlebt 🙂 Aber „diese Vorgehensweise“, die du hier meinst, hat mit der jetzigen nachgewiesenen Tat überhaupt nichts zu tun.

          • Hallenser sagt:

            Die Tat wurde festgestellt. Der Täter hat sie nicht mal bestritten. Um wegen (versuchten) Mordes verurteilen zu werden, müssen ihm aber nunmal Mordmerkmale nachgewiesen werden. Nur dann ist es auch Mord. Das ist dem Gericht im ersten Anlauf nicht gelungen, weshalb der BGH das Urteil aufgehoben hat. Dass die Staatsanwaltschaft jetzt nur noch versuchten Totschlag anklagt, zeigt eher, dass sich die niedrigen Beweggründe wohl auch nicht nachweisen lassen.

            Aber wenn du da mehr Informationen hast und weißt, wie man das trotzdem noch hinbiegen kann, melde dich bei der Staatsnwaltschaft. Die warten auf Experten wie dich. Wenn du 1989 erlebt hast, erst recht. (Auch wenn ich mich auf die Zeit und das Rechtsverständnis in den 60 Jahren davor bezog.)

            Allerdings solltest du immer sicher gehen, nicht selbst als der Dumme dazustehen, wenn du dich soweit aus dem Fenster lehnst.

  6. So sagt:

    Wahrscheinlich hatte der Täter eine schwere Kindheit und war traumatisiert. Die Gerichte sollten das beurteilen und ihn nach Hause schicken, solche feigen Männer können wir hier überhaupt noch gebrauchen. Wer anderen nach dem Leben trachtet kann nicht als Flüchtling willkommen werden und die Richter sollten mal durchgreifen.

  7. Karl sagt:

    Da hat die Frau im Nachhinein doch richtig Glück gehabt, dass es kein Mordversuch war, sondern nur versuchter Totschlag …

    • Hallenser sagt:

      Im Strafrecht geht es nunmal um die Bestrafung des Täters.

      In anderen Rechtssystem wäre er gar nicht erst angeklagt worden. Aber die Scharia gilt in Deutschland nunmal nicht, egal wie sehr du dir das wünschst.

      (War wieder „Ironie“ dabei.)

  8. Sindie sagt:

    @Hallenser… Oben gibt es leider keine Antwort-Funktion mehr ? Deshalb antworte ich mal hier.
    Du willst mich nicht verstehen, auch gut. Ich bin im Gegensatz zu dir bei Weitem kein Experte. Ich glaube dir auch, dass das alles durchaus rechtens ist, das wird schon so sein. Für mich als Laie allerdings total unverständlich. „Zunächst soll er der Frau mit einem Klappmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm in die Brust gestochen haben. Nachdem sie auf Boden gegangen ist, soll er ihr mindestens sieben weitere Stiche in den Bauch-​ und Brustbereich versetzt haben.“ Egal, wie das Kind auch heißt, ob versuchter Mord oder versuchter Totschlag – er hat mehrfach auf die Frau eingestochen, um sie zu töten. Dass das durch die Not-OP nicht geklappt hat, ist Glück. Solche Leute gehören hinter Gitter, ohne Wenn und Aber!!! Dazu brauche ich keine juristischen Kenntnisse.

    • Hallenser sagt:

      Beim klingende Verständnis kann dir geholfen werden.

      Wenn er auf sie eingestochen hat, um sie zu töten, handelte er mit Tötungsabsicht. Wenn er sie dabei getötet hat, hat er einen Totschlag begangen (siehe §212 StGB). Hat sie überlebt, hat er einen versuchten Totschlag begangen. Und genau deswegen wird er nun auch angeklagt.

      Die vorherige Verurteilung zu versuchtem Mord schließt das mit ein. Die Tötungsabsicht wurde also bereits festgestellt und diese Feststellung wird auch in einem erneuten Verfahren keinerlei Schwierigkeiten bereiten. Die Einlassungen des Angeklagten hast du nicht gehört, aber geh mal davon aus, dass er es nicht abstreitet. Lediglich die notwendigen Mordmerkmale (in dem Fall niedrige Beweggründe) konnten ihm nicht rechtlich einwandfrei nachgewiesen werden. Geh hier wiederum mal davon aus, dass sie auch nicht (nachweisbar) vorliegen. So sieht es jedenfalls die Staatsanwaltschaft, weshalb sie auch gar nicht erst Mord anklagt, was sie allerdings problemlos könnte. Die sind in Bereich geschult und erfahren, werden sich das also gut überlegt haben.

      Er ist nicht freigesprochen worden, er läuft auch nicht frei rum, er befindet sich derzeit weiterhin hinter Gittern.

      Eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags wird ihm eine mehrjährige Haftstrafe einbringen, die er (weiterhin) hinter Gittern absitzt.

      Wo genau ist dein Problem?

  9. Hfc sagt:

    Für so eine Feige Tat kann es kein gerechtes Urteil geben. Die einzigste Strafe die gelten kann, ist abgeschafft.