Radfahrendes Kind an der Auenschule umgefahren

7 Antworten

  1. rellah sagt:

    Man darf auch einen Fußgänger-Überweg fahrend queren, man hat dann eben nur keinen Vorrang. Ich schaue immer, wenn nichts kommt, dann fahre ich. Kommt was, dann soll der auch machen, dass der schnell drüber kommt und ich dann eben weiter kann. Die zwei Sekunden machens dann auch nicht.
    Kürzlich wars mir auch etwas knapp {hätte
    es bestimmt geschafft!}, hab aber dem PKW bedeutet, dass der fahren soll und wollte dann los. In dem Moment kam einer aus der anderen Richtung auf meiner Seite angedüst. Da hätte ich auch zu Fuß drunter gelegen.
    Bei einem Kind siehts noch etwas anders aus. Was wäre gewesen, wenn das Kind beim Fahren etwas von der Ideallinie abgekommen wäre? Und auch wenns abgestiegen wäre, und dann rüber, wäre es ziemlich schnell gegangen.

  2. Scholli sagt:

    Sind in dem Bereich nicht 30 Km/h angesagt. Wenn ich dann trotz sofortiger Bremsung nicht zum Stehen komme, war es sicher etwas mehr als 30. Im Bereich einer Schule oder Kita fahre ich persönlich immer etwas vorsichtiger.

  3. rellah sagt:

    Wenn man ein Kind sieht, ist immer Vorsicht angesagt. Und am Zebra sowieso. Ging mir mal an der AOK so, dass da ein Läufer „plötzlich“ über die Straße rannte. Aber war sein absolutes Recht! Dazu ist ein Zebrastreifen da . Ob man dann dem Kfz bedeutet, schnellsten weiter zu fahren, ist ne andere Sache, aber eben kein Recht.

  4. Micha sagt:

    Es gilt das Sichtfahrgebot: Kannst du nicht rechtzetig halten, warst du zu schnell. Aber was rede ich, auf unseren Straßen herrscht ja offensichtlich das Gesetz des Stärkeren. Dem Jungen wünsche ich alles Gute und der KFZ-Führerin einen Motorschaden.