Radfahrer am Steintor von Straßenbahn angefahren

5 Antworten

  1. Insider sagt:

    Fraglich wird es, wenn die Bahn den Radfahrer im Haltestellenbereich von hinten noch überholt. Es kann doch keine Anhaltepflicht bestehen, wenn hinter einem Radfahrer eine Bahn (ein)fährt.

    • Michael sagt:

      Nun, ja. Das ist ganz klar ein Haltestellenbereich. Da muss man damit rechnen, dass Fußgänger den Radweg betreten – eben wie an Ampeln und Kreuzungen. Da hat man seine Geschwindigkeit anzupassen, damit genau sowas eben nicht passiert.

      Dem Radfahrer trotzdem gute Besserung.

      • geraldo sagt:

        Das Fahrrad ist ein Balancefahrzeug. Selbst angepasste 10km sind immer noch fast 3m in der Sekunde. Da reicht ein Ausfallschritt direkt vorm Fahrrad und du hast nur noch Bruchteile einer Sekunde für eine Reaktion. Zum Bremsen hat die Zeit offenbar nicht gereicht.

  2. geraldo sagt:

    Die bisherigen Informationen reichen nicht für ein Urteil, sondern nur für Spekulationen. Hier meine: Erfahrungsgemäß latschen Fußgänger schon los lange bevor die Straßenbahn einfährt.

    • Beobachter sagt:

      „Erfahrungsgemäß latschen Fußgänger schon los lange bevor die Straßenbahn einfährt.“

      Vor allem, wenn sie bis kurz vorm Loslatschen aufs Handy geglotzt haben. Die Bahn bekommen sie da gerade noch mit, aber einen kleinsilhouettigen Radler nicht…

    • Fußgänger sagt:

      Meiner Erfahrung nach ist es Radlern völlig egal ob eine Straßenbahn hält. Ich hoffe dem Fußgänger und Tramfahrer geht es gut und der Radfahrer hat genug Geld um den Schaden zu bezahlen.

  3. HansimGlueck sagt:

    Früher gab es genau für diesen Konflikt mal Schilder, welche das Ende der Haltstelle eindeutig definiert haben.

  4. Radlertrinkender Radler sagt:

    Hier hat man ohne Not den Radweg zwischen Wartebereich und Bahnsteigkante platziert.

    „Das kommt von das“ (Wilhelm Busch)

  5. geraldo sagt:

    Inzwischen wurden größere Teile der Meldung aktualisiert. Meine Vermutung hat sich leider bestätigt.

  6. Jens sagt:

    Gute Besserung Kollege.

  7. farbspektrum sagt:

    „beachtete hier nicht den auf dem Fahrradweg fahrenden Radfahrer. “
    Das sieht aber so aus, als hätte sich die Straßenbahn bereits im Haltestellenbereich befunden und der Radler wollte schnell noch durch.

  8. KGS sagt:

    Da frage ich mich allerdings bei der Situation wieso die Polizei hier nicht gegen den Radfahrer wegen Verstoßes gegen den §20 StVO ermittelt. Für mich klar aus der Schilderung heraus der Unfallverursacher. Wie unfähig ist denn unsere Polizei neuerdings? Kennen die nicht mal einen der Kardinalsparagraphen der StVO?

    Niemand denkt hier leider an den Fahrer oder die Fahrerin der Straßenbahn. Sie oder ihn treffen hier garantiert keine Schuld.

    • geraldo sagt:

      In der StVO steht nicht, dass man an einer Haltestelle anhalten muss, wenn die Bahn hinter einem gerade erst einfährt.

    • HansimGlueck sagt:

      Steht da irgendwo, dass sie nicht ermittelt?
      „Die polizeilichen Ermittlungen zum Unfallhergang dauern zum jetzigen Zeitpunkt an.“

  9. Scholli sagt:

    Ich kenne genug Radfahrer die auf Gehwegen fahren.Ohne Rücksicht auf die Fußgänger. Den Tipp von geraldo mit dem Ausfallschritt werde ich mir merken. Mal sehen wie viele der Idioten ich erwische und zu Fall bringe!

    • geraldo sagt:

      Es gab mal Zeiten, da sind die Leute auf die Straße gegangen und haben „Keine Gewalt!“ gerufen…