Radfahrer in der Franckestraße umgefahren

6 Antworten

  1. geraldo sagt:

    Radweg, Rechtsabbieger, Klassiker. Sollte sich eigentlich bei Führerscheininhabern langsam mal herumgesprochen haben.

  2. Radfahrer Klaus sagt:

    Gelernt haben sie es, deswegen nennt man es, wenn es an Unachtsamkeit lag, Unfall. Da aber Fahrer greifbar und Versichert ist, wird alles seinen Gang gehen. Schön wenn es bei Radunfällen ähnlich einfach wäre.

    • Seb Gorka sagt:

      Man nennt es auch bei Nachlässigkeit Unfall. Ebenso bei Leichtfertigkeit und auch – festhalten – bei voller Absicht. Selbst in berauschtem Zustand, immer heißt es Unfall.

      Jetzt kommt es: Nicht immer ist der Fahrer greifbar. Noch verrückter: Nicht immer ist der Halter versichert.

      • Radfahrer Klaus sagt:

        Nein, laut Definition ist Absicht ausgeschlossen.

        Natürlich ist in sehr seltenen Fällen der Fahrer nicht greifbar, hat keinen Führerschein oder ist nicht versichert. Die Regel ist es aber dank Gesetze und Kontrolle schon. Im Gegensatz zu Radfahrern.

        • Seb Gorka sagt:

          Nicht nach allgemein anerkannter und gebräuchlicher Definition. Du hast sicher eine ganz eigene, so wie du sicher auch „sehr selten“ auf deine eigene unvergleichliche Weise definierst.

          Warum es derartige Gesetze und Kontrollen für Kfz-Fahrer/-Halter gibt und für Fahrradfahrer nicht, dürfte klar sein. Dir nicht, das ist auch vollkommen klar. Aber das ist ja nunmal deine Rolle, die du spielen musst.

  3. geraldo sagt:

    Die Breitscheidstraße geht im spitzen Winkel von der Franckestraße ab. Das Tempo des Pkw könnte also recht hoch gewesen sein. Im Artikel steht ja auch, dass der Radfahrer mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht wurde. Anzunehmen ist also, dass er erhebliche Verletzungen erlitten hat. Nicht alles heilt folgenlos.
    Besser wäre es, wenn solche „Unfälle“ gar nicht passieren würden. Ich schrieb nicht umsonst sarkastisch „Klassiker“, die Rechtsabbiegeunfälle führen insbesondere bei Lkw-Beteiligung oft zu schweren oder tödlichen Verletzungen der Radfahrer. Da geht dann gar nichts mehr „seinen Gang“. Und sie passieren erheblich häufiger, als dass es einem „unaufmerksamen“ Radfahrer mal gelingt, einen Straßenbahnfahrgast zu Fall zu bringen.