Fahndung nach Radrambo: Frau schwer gestürzt

52 Antworten

  1. Radfahrer Klaus sagt:

    Deswegen braucht es einen verpflichtenden Radführerschein. Rotlichtverstöße werden ja häufig von Radlern bagatellisiert. Generell herrscht dort am Bahnhof Wildwest, kaum ein Radfahrer fährt dort mit angemessener Geschwindigkeit.

    • 10010110 sagt:

      Und was würde ein Radführerschein ändern? Jeder kann mal schnell aufs Rad steigen und losfahren. Und wenn „Radrambos“ nach Unfällen entkommen, nützt auch der beste Fahrradführerschein nichts.

      • Radfahrer Klaus sagt:

        Natürlich müsste man die Räder auch kennzeichnen. Aber eine gewisse Grundbildung bezüglich StVO kann gar nicht früh genug passieren. Lobbyisten halten ja selbst hier eine Ordnungswidrigkeit für das Ende der Welt und Rotlichtverstöße von Radfahrern für ein Grundrecht.

    • geraldo sagt:

      Erst einen Tag vorher, am Freitag, hat es in Karlsruhe einen schweren Unfall zwischen einem Lkw und einer Straßenbahn gegeben, wobei 17 Menschen – teilweise schwer, einer lebensgefährlich – verletzt worden sind und die Straßenbahn komplett zerstört wurde.
      Nach derzeitigen Erkenntnissen ist der Lkw wohl bei Rot gefahren. Da hat der Führerschein auch nicht geholfen.

      • Radfahrer Klaus sagt:

        Dein faschistoider Gebrauch des whataboutismus macht das generelle Problem nicht kleiner. Den LKW Fahrer kann man ggf. sanktionieren. Den Radfahrer kann man nicht mal sinnvoll Sanktionieren, wenn er erwischt wird. Ein Radfahrverbot wird in Deutschland viel zu selten ausgesprochen und ist dann nicht überprüfbar. Mit einem Radführerschein, einer Kennzeichnung und einer mindestens so engmaschigen Kontrolle wie bei den KFZ kannst du da schon einiges mehr erreichen.

        • geraldo sagt:

          Faschistoid? Faschistoid ist wohl eher, wie du und deinesgleichen hier gegen eine vermeintliche Randgruppe hetzen. Aber da befindest du dich mit AKK ja in bester Gesellschaft.

  2. Alles Seher sagt:

    So lange es in Halle keine Fahrradcops wie in Dresdens, Hamburg usw gibt, werden diese Fahrradterroristen weiter zwischen Hauptbahnhof, Markt und Reileck wüten.
    Na Hauptsache es ist genug Personal vorhanden um Knöllchen zu verteilen wenn man mal ein paar Zentimeter mit dem Auto auf einem Radweg oder auf einem Grashalm steht.
    Am Riebeckplatz wird man fast täglich über den Haufen gerast, genau ein tagsüber auf dem Markt.

    • 10010110 sagt:

      „Na Hauptsache es ist genug Personal vorhanden um Knöllchen zu verteilen wenn man mal ein paar Zentimeter mit dem Auto auf einem Radweg oder auf einem Grashalm steht.“

      Erstens ist ja nichtmal genug Personal dafür da und zweitens werden Falschparker vorrangig vom Ordnungsamt und Falschfahrer von der Polizei kontrolliert. Das heißt, mehr Mitarbeiter beim Ordnungsamt würden an der Anzahl an Verkehrskontrollen nichts ändern.

      Erst denken, dann schreiben. 😉

      • Alles Seher sagt:

        Die Polizei verteilt sehr wohl Knöllchen an Falschparker.
        Vorrangig in der Nacht wenn man es dem Personal vom Ordnungsamt nicht zumuten kann zu arbeiten.

    • HansimGlueck sagt:

      Wieviele Zentimeter wären denn ok? Und ab wie vielen Zentimetern ist man ein Parkterrorist?
      Leute Leute, überlegt doch mal bitte, was ihr hier so schreibt.
      Natürlich ist es völlig daneben, jemanden die Vorfahrt zu nehmen. Denn dafür gibt es die Regel, eben dass niemand zu Schaden kommt.
      Das heißt aber nicht, dass man gleich sämtliche Schrauben im Hirn locker dreht.

  3. g sagt:

    Herr oberradler bitte stellen sie diesen tendenziösen bericht richtig.
    Das kann doch garnicht sein.. ein radler, bei rot …. neee das passt doch nie und nimmer.

    • Das war garantiert ein Undercoveragent der Autofahrersekte.

      So ungefähr?

      Ich hab übrigens nie bestritten, dass es bei allen Verkehrsarten grobes Rowdytum gibt. Im Gegenteil. Da ich nicht (wie so einige hier) von einer getrennten abgegrenzten Radfahrer-Rasse ausgehe, sind für mich Radfahrer Menschen, also so unterschiedlich wie Menschen sind. Genau wie Autofahrer.

      Und dort zwischen den beiden Tunneln bei Rot durchzubrettern ist rücksichtslos und gefährlich – für sich selbst und für andere. Noch dazu, wo diese Ampel wirklich nur Rot ist, wenn eine Bahn kommt.

  4. Fritz sagt:

    „Der Radfahrer konnte entkommen.“

    Da Radfahrer aufgrund nicht vorhandener Kennzeichnung die absolute Anonymität genießen, gilt in solch besonderen Fällen:
    Nicht bremsen, sondern draufhalten!

    • 10010110 sagt:

      Wie gedenkst du denn, die potentielle Kennzeichnung des Radrambos, der mit 25km/h unverhofft an dir vorbeizischt, innerhalb von einer Sekunde zu erkennen? Oder soll jedes Fahrrad mit KFZ-Kennzeichen ausgestattet werden?

  5. Karl Gustav sagt:

    Wie wäre es wenn wir den Beitrag auch noch rechtlich präzisieren? Das ist nicht einfach nur „Rotlicht“…
    Diese Überfahrt ist als vollwertiger Bahnübergang ausgeschildert. Sogar mit Andreaskreuz. Gegen den Radfahrer wird nun hoffentlich nicht nur wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß §142 STGB ermittelt, es ist zudem auch noch gemäß §315 StGB ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr….

    Außerdem kämen als „Maßregelung“ seitens der Straßenverkehrsbehörden zudem durch die Missachtung des gelben oder roten Signals am Bahnübergang laut Tatbestandskatalog (Nr.:119626) 350€ 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot in Frage…

    Wieder ein Argument für die Kennzeichnungspflicht der Fahrräder mit einem Kennzeichen, wie das jeder mit nem 25km/h Mofa anschrauben muss.

    • Fritz sagt:

      Aufgrund der Schwere der Verletzungen der alten Dame sollte noch schwere Körperverletzung hinzukommen!

      Verläuft aber vermutlich alles im Sande, weil man diesem Radasi wohl nicht habhaft wird.

  6. Jan Müller sagt:

    Erst einmal alles Gute für die ältere Dame! Möge man den Verursacher hoffentlich ausfindig machen.

    Deshalb – Kennzeichnungspflicht für Räder sofort!!!
    Diese Anonymität ist nicht mehr tragbar.
    Radfahrer nutzen jegliche Vekrhswege ohne Rücksicht, rote Ampel werden generell irgnoriert und und und.
    Aber sie werden überall hofiert.

    Da gibt es diese Radler die gern mal Verkehrsverstöße der Autofahrer anzeigen. Umgekehrt ist das aber nicht möglich. Da wird man auf den Gehweg über den Haufen gefahren und der Radfahrer verschwindet einfach.

  7. g sagt:

    Wieso heute so viel kreide?.. das irritiert mich grad.
    Ist aber sicher nur Taktik um die unvernünftigen öpnv Nutzer in Sicherheit zu wiegen.
    In der Zwischenzeit suchen sie sicher eine Vorschrift zum festhalten in der tram raus.

  8. farbspektrum sagt:

    Nur weil diesmal jemand zu Schaden gekommen ist, .muss man nicht so tun, als sei es eine Seltenheit, dass Radler bei Rot fahren.

    • Bollwerk sagt:

      Es ist auch keine Seltenheit, dass Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit massiv überschreiten. Die Auswirkungen kann man tagtäglich lesen. Tausendfach. Und nun?

    • geraldo sagt:

      Nur weil diesmal ein bei Rot fahrender Radfahrer einen schweren Unfall ausgelöst hat, muss man nicht so tun, als sei es eine Seltenheit, dass Autofahrer bei Rot fahren, bei einem unbedachten Spurwechsel in den Gleisbereich die Straßenbahn zum Bremsen zwingen usw.

  9. Pedro Chilli sagt:

    Ach komm,
    Radfahrer sind die Heiligen des Verkehrs,
    Radfahrer haben IMMER Recht,
    Radfahrer sind DIE Uweltschützer…
    Wenn da Menschen zu schaden kommen…jetzt mal nich so kleinlich mit STVO und so…JAAAAA!
    RAAADLER sin die tollsten.

  10. JP sagt:

    „Um einen Zusammenstoß zu verhindern“: warum?
    So hat es wieder Unschuldige getroffen. Gut, war wahrscheinlich nur eine Reflexhandlung des Fahrers… – dennoch: eine mit unangeschnallten, teils stehenden Fahrgästen besetzte Bahn kann man nicht gefahrlos ruckartig zum stehen bringen. Dann lieber gemäßigt bremsen und draufhalten.

    • g sagt:

      Genau … ist auch der allgemein gültige Ratschlag bei wildunfällen … steuer festhalten und drauf …
      Das würde sich schnell rumsprechen und die Verkehrssicherheit für alle erhöhen.

      • geraldo sagt:

        Ihr bewegt euch mit euren menschenverachtenden Bemerkungen hier bereits im Bereich der Straftaten.

        • JP sagt:

          Doppelt falsch. Hier geht es darum, den Ausgang des Unfalls mit den weniger schweren Folgen zu wählen, also 1x Radfahrer (der es vielleicht sogar doch noch schafft) oder eine halbe Bahn voller schwerer Kopfverletzungen. Also nix menschenverachtend, sondern dem Wohle der Mehrheit. Und Straftaten: welche denn? Ich kann keine erkennen. Hier schreibt schließlich niemand „alle Radler aus Rache umfahren“, und selbst das wäre kein Aufruf zur Straftat, da zu unkonkret. Also bleiben wir mal schön bei der sachlichen Diskussion und schreien nicht schon wieder „die armen Radfahrer wollen doch nur spielen“.

  11. geraldo sagt:

    Mit etwas Glück hat die Videoüberwachung am Bahnhof oder in der Straßenbahn den Radfahrer erkennbar festgehalten. Jedenfalls ist die Chance dafür größer als dass ein Zeuge oder der Straßenbahnfahrer oder ein Fahrgast ein kleines Nummernschild am Fahrrad erkennen könnte.

    • Radfahrer Klaus sagt:

      Also das Video, was einen Radfahrer so gut zeigt, dass er problemlos erkennbar ist, hätte bestimmt auch ein Kennschild erfasst. Danach hätte man ihm seinen Führerschein entziehen können und in x Jahren noch mal eine MPU machen lassen.

  12. Bimmelkutscher sagt:

    Geraldo, wenn du mit einer Bahn die Notbremse reinhaust ist alles gelaufen. Dann ist der Part des Fahrers gelaufen, der Rest läuft automatisch.
    Dann hast du beispielsweise mehrere Sekunden Zeit, gemütlich das Kennzeichen aufzuschreiben. Da gibts nichts zum Lenken oder eine Lücke die man versuchen muss zu treffen…Das Ding ist dann nur ein großer über 60 Tonnen schwerer, spurgeführter Rodelschlitten

    • rellah sagt:

      Und @bimmelkutscher, gibts da nicht eine Abwägung zwischen Notbremsung, bei det stehende Fahrgäste stürzen und verletzt werden können und relativ „sanft bremsen“, wobei eben „nur“ einer verletzt wird, der auch noch dafür verantwortlich ist?
      Das dürfte doch auch eine Rolle spielen beim führerlosen Fahren.

  13. Verkehrspolizist sagt:

    Es wird Zeit, dass endlich das Fahrradkennzeichen eingeführt wird. Nur so kann man dieser Idioten habhaft werden.

    • geraldo sagt:

      Ich kann mich nur wiederholen: Immer wenn ich durch Fehlverhalten von anderen Autofahrern in Bedrängnis gerate, bin ich mit der Selbstrettung ausreichend beschäftigt und schaffe es nicht, Kfz-Kennzeichen zu erfassen. Und selbst wenn ich es einmal geschafft habe: Anzeigen führten regelmäßig zu gar nichts.
      Dementsprechend halte ich es für geradezu lächerlich zu glauben, deutlich kleinere Fahrradkennzeichen wären in kritischen Situationen lesbar.
      Das ist eher was für die Blockwarte, die dann jeden lächerlichen Rotlichtverstoß anzeigen. Allerdings würden die dann auch irgendwann merken, dass das völlig sinnlos ist, weil im Zweifel Aussage gegen Aussage steht und die Verfahren eingestellt werden. Dann müssten die Blockwarte schon wie eine Bürgerwehr mindestens paarweise durch die Stadt patrouillieren.

  14. tellah sagt:

    Ich wünsche der verletzten Frau recht gute Besserung!
    Die Ampeln dort sind doch OK, relativ kurz vor der Tram kommt Rot, und wenn die Tram durch ist, ist schnell wieder frei.
    Hoffentlich wird der Verursacher ermittelt!

    Aber wenn einer mit 2,1 ‰ einen LKW steuert, ist das für die Schreiber wie Radfahrer Klaus, … OK.

  15. rellah sagt:

    Ich wünsche der verletzten Frau recht gute Besserung!
    Die Ampeln dort sind doch OK, relativ kurz vor der Tram kommt Rot, und wenn die Tram durch ist, ist schnell wieder frei.
    Hoffentlich wird der Verursacher ermittelt!

    Aber wenn einer mit 2,1 ‰ einen LKW steuert, ist das für die Schreiber wie Radfahrer Klaus, … OK.

  16. rellah sagt:

    Und @bimmelkutscher, gibts da nicht eine Abwägung zwischen Notbremsung, bei det stehende Fahrgäste stürzen und verletzt werden können und relativ „sanft bremsen“, wobei eben „nur“ einer verletzt wird, der auch noch dafür verantwortlich ist?
    Das dürfte doch auch eine Rolle spielen beim führerlosen Fahren.

    • geraldo sagt:

      Das gehört zu den „Zwickmühlen“ des autonomen Fahrens: Solche Abwägungen darf man eigentlich nicht ins Programm schreiben.

      • autonomes Forschen sagt:

        Das klärt man noch. Einige Hersteller setzen die Priorität auf Insassenschutz, generell ist es ein lustiges Problem.

  17. Blockwart Rudolf sagt:

    Hat ja lange gedauert bis der erste MPU Kandidat anfängt Rotlichtverstöße zu relativieren. Aber mir ist es egal ob dich ein „Blockwart“ aufschreibt oder die qualifizierte Streife.

    • geraldo sagt:

      Sogar der Bußgeldkatalog macht Unterschiede in der Schwere eines Rotlichtverstoßes. Blockwarte und Bürgerwehren hingegen nicht.
      Da müssen also die Autoren des Bußgeldkataloges auch zur MPU.

      • Beobachter sagt:

        Es gibt einen Unterschied zwischen relativieren und Gegebenheiten zu bewerten. Du relativierst den schwersten der Verstöße inkl. Straftaten. Hoffentlich wird dein Freund erwischt, auch dir wünsche ich, dass jeder deiner Verstöße entsprechend geahndet wird. Du hast dich ja schon oft genug damit gebrüstet.

        • geraldo sagt:

          Ich relativiere diesen schweren Unfall mitnichten. Was dieser Radfahrer gemacht hat ist lebensmüde, rücksichtslos und gewissenlos.
          Wogegen ich mich aber wende ist dieser Reflex der üblichen Verdächtigen, aus allen Radfahrern „Radrambos“ zu machen. Und ich wende mich gegen die Behauptung, Pflichtversicherung, Kennzeichen und Führerschein würden etwas an den beklagten Zuständen ändern, und zwar in einem Maße ändern, dass es den Aufwand und die auferlegten Einschränkungen rechtfertigt.

          • HansimGlueck sagt:

            Ändert ja auch bei anderen Verkehrsteilnehmern dasselbe Verhalten auch nicht.

          • Philipp Schramm sagt:

            @geraldo

            Und ob das was ändern würde. Zumindest wäre das Fahren eine Fahrrades OHNE Fahrerlaubnis eine Straftat.

            Mit welcher Begründung sollen denn ausgerechnet Radfahrer weiterhin ohne Führerschein, ohne Versicherung und ohne Kennzeichen unterwegs sein?
            Selbst für ein Mofa, welches gerade einmal 25 km/h fährt, braucht man einen Führerschein und ein Kennzeichen, samt Versicherung.

          • Nobody sagt:

            Aha. Auferlegte Einschränkungen sind das also. Wenn dem so ist – was spricht dagegen, Mofas von obigen Pflichten zu entbinden? Und Motorräder? Und Pkws?
            Nichts? Na dann los.

          • Seb Gorka sagt:

            Weil ein Mofa ein Kraftfahrzeug ist. Das ist aber kein Geheimnis, auch wenn dir das vielleicht neu ist.

  18. themis sagt:

    Schon die Kinder sind durch die Verkehrserziehung in der Schule topfit was die Regeln im Straßenverkehr betrifft. Traurig ist dann, wenn gewissenlose erwachsene Verkehrsteilnehmer, ob Autofahrer oder Radfahrer, durch ihr Verhalten das Weltbild der Kinder zerstören. Da wird unter Alkohol oder Drogen gerast, Ampeln werden missachtet und Menschenleben auf’s Spiel gesetzt. Wenn diese Menschen nicht selbst endlich zu denken anfangen (sie kennen die Spielregeln, missachten sie aber bewusst) sollte sie die ganze Härte des Gesetzes treffen.

  19. geraldo sagt:

    Zitat Herr Schramm: „Selbst für ein Mofa, welches gerade einmal 25 km/h fährt, braucht man einen Führerschein und ein Kennzeichen, samt Versicherung.“

    Wann hast du das letzte Mal ein Mofa im Stadtbild gesehen?

  20. geraldo sagt:

    Im Übrigen sind Mofas führerscheinfrei. Am ehesten begegnen einem die „Mofas“ noch in der Form von fürchterlichen Autos mit einer großen 25 hinten dran.

  21. HansimGlueck sagt:

    Philipp, mit der gleichen Begründung wie Fußgänger?

    • geraldo sagt:

      Der Herr Schramm war ja wenigstens so clever, einen Fahrzeugtyp ähnlicher Geschwindigkeit und Gewichtsklasse heranzuziehen. Er hat nur übersehen, dass man für ein Mofa keinen Führerschein braucht.

      Hier aber keinen Unterschied erkennen zu wollen wie „Nobody“, warum das Führen eines Pkw vom Gesetzgeber mit erheblichen Hürden versehen wurde, ist dramatisch. Wer nicht versteht worin der Unterschied besteht, ob jemand seinen Astralkörper auf einem Gerät mit 15kg mit Muskelkraft auf 20km/h beschleunigt oder ob jemand in einer tonnenschweren Kabine mit 50km/h durch dichtbesiedelte Städte sausen darf, der hat seinen Führerschein unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen.

  22. WallGolfer sagt:

    Haha, wunderbar das ist JWD-Gejammer vom feinsten hier. Schafft es der degradierte Hallenser nicht mal einen Radweg seit der Wende zu bauen. In einer Stadt die von Nord nach Süd nichtmal 10km erreicht. Sowas nennt man Schwellenland und langsam hab ich Spaß an euren Kommentaren. Gebt mir mehr, weil Autofahren könnt ihr nicht, Bauvorschriften lesen nicht, Radfahren anscheinend nur eine Minderheit …. was könnt ihr eigentlich?