Radfahrerin in der Kröllwitzer Straße angefahren

10 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    […] bevorrechtigte Radfahrerin, welche im Begriff war einen Fußgängerüberweg zu queren.

    Na das birgt doch wieder einigen Diskussionsstoff.

    • StVO-Kenner und- Könner sagt:

      Wieso? Ist doch eindeutig formuliert.

      • 10010110 sagt:

        Nach landläufiger Meinung sind beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs nur Fußgänger bevorrechtigt (daher auch der Name). Wer auf dem Fahrrad sitzt, hat also kein Vorrecht. Und wer vom Fahrrad absteigt, ist kein Radfahrer, sondern Fußgänger.

        Also es ist eindeutig uneindeutig formuliert.

        • StVO-Kenner und -Könner sagt:

          Tja, nun stammt die Bezeichnung „bevorrechtigt“ in der Polizeimeldung aber nicht von einem Landläufer, sondern von – der Polizei. Die hat übrigens auch die Unfallaufnahme durchgeführt. Auch hat die „landläufige Meinung“ nur ganz wenig Einfluss auf die Rechtslage. Manche behaupten sogar: gar keine. Vor Strafe soll sie auch nicht schützen usw.

          Natürlich spricht nichts dagegen, trotzdem einen Disput anzetteln zu wollen, geht es Ihnen doch bekanntermaßen nicht um Fakten als vielmehr um Emotionen. Viel Spaß!

          • 10010110 sagt:

            Es ist ja nun nicht unbekannt, dass auch Polizisten nicht immer Ahnung von den Gesetzen haben, die sie durchsetzen sollen. Von daher ist auch nicht alles, was in einem Polizeibericht steht, für bare Münze zu nehmen.

  2. Manfred sagt:

    Andere Frage: Ist da jetzt gleich wieder am Freitag ne Rad-DEMO auf der Hochstraße vorgesehen? Ich müsste das wissen. Danke!

    • Theodor sagt:

      Manfred, Sie eloquenter Fuchs…
      Es wird keine Rad DEMO am Freitag auf der Hochstraße geben. Aber Ihre grauen und weißen Gehirnzellen sollten zur DEMO gegen – Ignoranz und Hochmut gehen!
      Sie sind bestimmt ein Liebhaber von Autos und bewegen sich nicht gern….
      Das schränkt gleichsam Ihren lakonischen Humor mit ein.
      Ein Hoch auf „Manfred“

      • Manfred sagt:

        Danke für die schnelle Antwort! Ich bin kein Auto-Liebhaber, nutze es aber trotzdem 2x die Woche. Die anderen 3 Tage fahre ich tatsächlich mit dem elektronisch angetriebenen Fahrrad. Aber eben nicht am Freitag 🙂

        Schönen Nachmittag noch

  3. T. sagt:

    in der kröllwitzer Straße sind alle Überwege mit Ampel Regelung .. und so wie ich es verstehe scheint die Radlerin ja gefahren zu sein ..

  4. Ehm sagt:

    Eine bevorrechtigte Radfahrerin wurde von einem PKW angefahren schlimm genug, Gute Besserung

  5. Ehm sagt:

    Was ist denn eigentlich eine bevorrechtigte Radfahrerin, gibt es das bei Radfahrern auch?

    • Uhm sagt:

      Männer sind grundsätzlich bevorrechtigt (engl. privileged), besonders an einer Kreuzung (engl. intersection).

  6. .PUNKT. sagt:

    Seit wann und bitte wo soll in der Kröllwitzer Straße in Halle an der Saale ein Fußgängerüberweg sein ???

    Und nein Fahrradfahrer auch Radfahrerinnen sind wenn die fahren als Fahrzeuge laut StVO anzusehen und haben niemals am Fußgängerüberweg eine bevorrechtigung!

  7. Co sagt:

    Ach gibt’s diese Redewendung wirklich? Wenn ja dann gelten sie bestimmt nur für die Frauen

  8. Mann oh Mann sagt:

    Frauen*Innen haben immer Recht.