Radler angefahren und geflüchtet

4 Antworten

  1. Willi-wills-Wissen sagt:

    Oha, mal wieder ein Radfahrer (fast) erwischt. Traurig.
    Ich bin gespannt, welche Möglichkeiten der Schuld des Radfahrers konstruiert werden um die Herrlichkeit der Automobilisten nicht zu gefährden.

  2. Wilfried sagt:

    Offenbar war die Fahrzeuglenkerin aber nicht aktiv am Unfallgeschehen beteiligt; der Sturz erfolgte nicht durch Karambolage?

  3. Radfahrer Klaus sagt:

    Was muss hier erfunden werden? Eine Radfahrerin stürzt ohne Fremdeinwirkung. Ob ihr die wahre Variante zu peinlich war oder sie zu Schreckhaft war, kann dir keiner beantworten. Ob die geschilderte Variante sonderlich wahrscheinlich ist, so mitten im Berufsverkehr, kann jeder für sich beantworten.

  4. 10010110 sagt:

    Man muss an keiner Kollision beteiligt sein, um ein Unfall(mit)verursacher zu sein. Wenn z. B. jemand auf der Autobahn von einem ahnungslosen Verkehrsteilnehmer von der Spur abgedrängt wird und dadurch allein zu Schaden kommt, dann trägt der ahnungslose trotzdem eine Teilschuld. Dass die Fahrradfahrerin sich vermutlich sehr ungeschickt angestellt hat, will ich dabei nicht abstreiten.