Raub auf Jugendlichen am Riebeckplatz scheitert: Zeuge kommt zu Hilfe

42 Antworten

  1. Horrido sagt:

    Na mal sehen ob das DuDuDu was bringt wenn sie denn gefasst werden können.

  2. Hölle Saale sagt:

    Ein ganz toller Standort für das neue Zukunftszentrum in Sichtweite der Raub- und Überfallmeile. Von Kriminalitätsschwerpunkt war nur in der Bewerbung nichts zu lesen. So ist sie eben, die Höllenverwaltung.

  3. unlustig geimpfter sagt:

    Da passiert doch wie immer nichts … Garnichts .
    echt mal 16.00 Uhr?? diese Ratten wissen ja das sie ungeschoren davonkommen.
    Und wie schön politisch korrekt der Artikel ist.

  4. Franz der 1. sagt:

    Mindestens zwei Generationen von Kriminellen und unfähige für den Arbeitsmarkt. Das kommt davon, wenn man bei der Sozialen Arbeit und Bildung spart.

    „Wir müssen die Bildungsrepublik Deutschland werden. Das ist es, was unsere Zukunft für die nächsten Jahrzehnte sichert.“ O-Ton A. Merkel 12.06.2008. Leider hat man bei ihrer Regierungszeit nichts davon gemerkt im Gegenteil.

    Aber die ganzen „Law-and-order“ Typen/Parteien wissen natürlich nichts mehr davon. Lieber von kleinen Paschas und Sozialtourismus usw. reden. Kommt beim Stimmvieh gut an. Merkt man auch hier bei DbH.

    • Rene Meinhardt sagt:

      Die herrschende Politik hat Deutschland in den Schlussverkaufsmodus geschaltet – da braucht es keine Investitionen in die Zukunft wie z.B. in Bildung mehr – stattdessen gilt es mitzunehmen was geht solange es noch geht – dazu gehört auch ein Alibi-Zukunftszentrum neben einem gefährlichen Ort.

  5. abc sagt:

    Zunächst einmal kennen wir die Eltern des Jungen nicht.

    Rein statistisch besteht eine große Gefahr, dass es sich um Merkel-Wähler handelt, die damit eine Mitschuld am Überfall tragen.

    Dessen ungeachtet hat sich der Zeuge in selbstloser Manier für den Jungen eingesetzt und damit selbst in Gefahr gebracht.

    Ich kann dem Zeugen nur raten, sich NICHT bei der Polizei zu melden. Der hinterhältige Trick ist nämlich der:

    Wenn die Sache vor Gericht kommt, wird ein Anwalt Name und Anschrift des Zeugen rauskriegen. Die „Jugendlichen“ haben dann die Möglichkeit, ihn zu Hause zu besuchen und das ist nix Gutes. Wehrt er sich dagegen, hat er die Antifa zusätzlich am Arsch.

    Schlanken Fuss machen und Abtauchen!

    • 10010110 sagt:

      Wenn die Sache vor Gericht kommt, wird ein Anwalt Name und Anschrift des Zeugen rauskriegen. Die „Jugendlichen“ haben dann die Möglichkeit, ihn zu Hause zu besuchen und das ist nix Gutes. Wehrt er sich dagegen, hat er die Antifa zusätzlich am Arsch.

      Du glaubst doch wohl selber nicht, dass irgendwelche Kleinkriminellen, die Gelegenheitsdiebstähle begehen, so konsequent sind und Akteneinsicht beantragen, um irgendwen zu Hause aufzusuchen? 🤦‍♀️

      • joerg sagt:

        Nulli du weltfremder, aber deren Eltern,Onkels etc.

      • na mal gucken sagt:

        so sicher wäre ich mir da nicht 10010110

      • niemals auf nulli hören sagt:

        Wie dumm du bist.
        Die sind besser organisiert als die Polizei. Die haben sogar eigene Anwälte.
        Das ist on Berlin das Standardverfahren

      • Aktenuneinsicht sagt:

        Die Adresse des Zeugen wird bei der Hauptverhandlung vorgelesen.

        • Beobachter sagt:

          Nicht in Deutschland.

          Bitte keine Fake News verbreiten!

        • Bananenrepublik sagt:

          Völlig unnötig. Die Adressen gehen nur die von Staats wegen beruflich Involvierten was an und nicht die Öffentlichkeit und schon gar nicht die Angeklagten.

      • 1. Semster sagt:

        Spätestens in der Anklageschrift stehen sämtliche Zeugen und alle die damit zutun hatten mit Aufenthalsort und Wohnort.
        Ein bisschen Google und ein wenig Facebook, da hat man dann meistens schon etwas raus.

        Ansonsten kann man ganz legal als Nebenkläger aufwarten und man bekommt durch den Anwalt alle Daten heraus.

        Bezüglich der Akteneinsicht, kann der Anwalt den Beschuldigten zu Personen die zum Zeitpunkt am Tatort waren befragen, wenn das der Aufklärung eines Falles dient oder der Verdacht bestünde, dass Zeugen mit ihrer Aussage vor der Polizei usw. das Verfahren negativ bzw. positiv beeinflussen könnten. Dazu könnte es auch möglich sein, den Beschuldigten nach einer Person zu befragen, die Verwant, Nachbar, Verschwägert, Bekannt usw. sind, da davon ausgegangen werden kann, dass durch Absprachen usw. Einfluss auf das laufende Verfahren genommen werden könnte. “ Kennst du einen Marcel Zeugen, in der soundso Straße 12 in Halle?“

        In der Praxis allerdings, sieht das ganz anders aus.

        Ich suche mir einen Rechtsbeistand in einem anderen Bundesland, der in Halle ein Gerichtspostfach eröffnet und Akteneinsicht beantragt.
        Nachdem mir die Kopie der Akte zugesendet wurde, lade ich meinen Klienten ein und erörtere mit ihm zusammen die Akte. Das in der Ermittlungsakte alle Daten aller Beteiligten stehen ist jedem Beteiligten bewusst.

        Das Prozedere kann ich aber nur machen, wenn der Beschuldigte sich nach § 136 Strafprozessordnung dazu entschlossen hat, zu keinem Zeitpunkt und mit sich niemanden über die Tat zu unterhalten und schon gar nicht bei Polizei und Staatsanwaltschaft.

        • Dubistkeinjurist sagt:

          Examen frühestens nach dem 4. möglich.

        • haha sagt:

          Mit diesem Deutsch bist du kein 1. Semester, sondern du hast eher einen Hauptschulabschluss.

          • S. H. sagt:

            So mangelhaft wie deine Grammatikkenntnisse sind, gehörst du wohl zu unseren Neubürgern aus dem Nahen Osten. Das kann ja was werden.

        • einhaneuer sagt:

          Quellen von dem was du da geschrieben hast?

          • 1. Semster sagt:

            Grundsätzlich kann der Beschuldigte selbst bei der Behörde (Staatsanwaltschaft / Gericht) für 3 Tage vor Ort Akteneinsicht erhalten. Dies ergibt sich regelmäßig aus: Strafprozeßordnung (StPO)
            § 406e Akteneinsicht und § 147 StPO Akteneinsichtsrecht.

            Wenn der Beschuldigte einen Verteidiger hat, so ist die gleiche Regelung gegeben, mit dem Unterschied, dass der Verteidiger diese sich schicken lassen darf. Lediglich das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft kann Einschränkungen auferlegen, die nicht alle Informationen beinhalten. Da aber von einem Verteidiger stets ein berechtigtes Interesse bekundet wird, wird in der Regel auch die Ermittlungsakte gesendet und Einsicht gewährt.

            Wer als Beschuldigter im Strafprozess gilt, hat nach Artikel 6 Abs. (3) der Europäischen Menschenrechtskonvention (kurz: EMRK) das Recht auf ein faires Strafverfahren. Daraus leitet sich nach § 147 der Strafprozessordnung (kurz: StPO) auch das Recht auf Akteneinsicht ab.

            Originalakten dürfen dem Mandanten nie ausgehändigt werden. Das ergibt sich indirekt aus § 147 Abs. 1 StPO, wonach nur dem Verteidiger ein Akteneinsichtsrecht zugestanden wird, hier steht allerdings nicht, dass er seine Akten nicht durchsehen darf. Ich kann ihm auch Kopien in die Hand geben, müsste ihm aber eine Verschwiegenheitspflicht unterschreiben lassen, mit dem Vermerk, dass er Dritten nichts von der Akte erzählen darf bzw. zeigen.

          • Dubistkeinjurist sagt:

            §406e StPO regelt die Akteneinsicht für den Verletzten, nicht für den Beschuldigten. Im Hauptverfahren gibt es keine Beschuldigten, nur Angeklagte.

            §147 StPO hat einen nicht unwesentlichen 2. Absatz.

            Du schreibst nur ab, ohne den Inhalt zu begreifen. Warum bist du so ungebildet? Kanns nicht mal Semester richtig schreiben.

      • S. H. sagt:

        Ach 10010110, du hast wirklich keine Ahnung. Das böse Erwachen kommt aber noch.

    • joerg sagt:

      👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍 Traurig aber Wahr, leider selbst erfahren in einem früheren Fall. Meine Familie wurde dann bedroht.

    • richtig so sagt:

      Kann ich nur so bestätigen.

      Wenn der Zeuge bekannt wird, ist sein Leben wegen Antifa, Migrant Voices, den Clans, den Linken, ggf noch FFF und den Klimafanatikern ruiniert.

      Wenn Ihr unbedingt helfen müsst, dann anonym.

    • is klar sagt:

      hey, versuchs doch wenigstens am morgen mal ohne alkohol.
      was für schwachsinn.

  6. Emmi sagt:

    Ändert endlich das Strafrecht auf unter 14 Jahre Strafmündigkeit. Wer mit 16 zur Wahl gehen will , kann auch eher Verantwortung für seine Taten übernehmen

  7. snoopi sagt:

    8 gegen 1 sehr mutig NICHT

  8. Ironie sagt:

    Wie hätten die 8 Feiglinge wohl die Beute unter sich aufgeteilt? Wäre es da zu Verteilungskämpfen gekommen und die hätten sich gegenseitig verprügelt? Das wird nun dank des unbekannten Störers nicht mehr zu erleben sein.

    • #keintäterwerden sagt:

      Mach dir keine Gedanken um junge, oft auch attraktive Menschen, auch wenn es dir schwer fällt.

    • Erklärbär sagt:

      Ich kann’s dir sagen, was sie mit der Beute gemacht hätten:

      Sie hätten sie verkauft und anschließend wären sie gemeinsam in eine Dönerbude gegangen.

      Da hätten sie sich gefreut und gelacht und gegenseitig auf die Schulter geklopft und überlegt, wann und wo sie der Nächste zum Döner „einladen“ soll.

      SO läuft das ab.

  9. Daniel M. sagt:

    An dieser Stelle zeigt sich die Schwäche des Rechtsstaates. Die Täter erwartet ein faires Verahren, während Opfer alleingelassen werden. Als Zeuge sollte man sich auf keinen Fall melden. Niemand kann ihn und seine Familie schützen. Die Täter bekommen ganz selbstverständlich Name und Anschrift serviert.
    Wobei man wohl anonym Anzeige erstatten könnte. Mit derartigen Delikten befasst sich eine Sonderkommision der Polizei hier in Halle. Aber nichts genaues weiß man nicht. Und der arabische Frühling beginnt ert.

  10. Minolpirol sagt:

    Wieder ein Beispiel der hervorragenden Präventionsarbeit von Herrn D. WEND (MitBürger & DiePARTEI) und seinen selbsternannten Experten. Gemeinsam mit seinen „klugen Köpfen“ hatte er ja als Guru der halleschen Präventionskünstler im Nachgang der Sondersitzung bereits resümiert, dass diese effektiven Lösungsansätze daher unbedingt fortzusetzen seien. Schließlich sind die Täter ja die eigentlichen Opfer. Umso bedeutender ist es, dass insbesondere auch Bund u. Land noch mehr finanzielle Mittel für die Betreuung der Schwerstkriminellen und deren Familien bereitstellen und weniger in Schutzräume und Sicherheit der hilfesuchenden Bürger zu investieren ist.
    @Herr Wend, Sie und Ihre „klugen Kopfe“ gehören zu den Wenigen privilegierten Größen die begriffen haben, dass die Erde eine grüne Scheibe ist und sich nach links dreht.

  11. Rasputin sagt:

    Abschieben samt Eltern.Das zieht!

  12. Petersilie sagt:

    Da sind‘se wieder, die zukünftigen Bürgergeldschmarotzer ,die sonst wie einen auf cool und stark sich geben aber vor Gericht einen auf wehleidig tun und um Erbarmen flennen.

  13. Der Schlüssel sagt:

    Jugenhäuser aufmachen! In Dessau ist Platz, neu aktivieren die JVA für jugendliche Verbrecher!

  14. Platz 2 sagt:

    Und gegen solche verbrecherischen Sippen sollen therapeutische und pädagogische Erziehungsmaßnahmen helfen? Glaubt‘s ja wohl selber nicht.
    Hätte der Zeuge sich einen von denen geschnappt und ne Ohrfeige gegeben drohe dem auch ne Anzeige.