Raub in der Steffensstraße: Rentnerin die Handtasche entrissen

4 Antworten

  1. Pupsi sagt:

    Diesen feigen hinterlistigen Dieb schnellstmöglich fangen und hart bestrafen. Wer alte wehrlose Menschen überfällt, der muss verachtet werden und hat die härteste Strafe zu erwarten

  2. Gerni sagt:

    Wiederwartiges Pack, hart bestrafen.

  3. drifter sagt:

    „An diesem Merkmal entscheiden sich die Handtaschen-Fälle: Nimmt der Täter die Tasche in der Ausnutzung eines Überraschungsmoments mit Schnelligkeit und List an sich, dann begeht er lediglich einen Diebstahl (BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).“
    https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppertk/veranstaltungen/0708ws/Klausurenkurs/Fall_5.doc

    https://de.wikipedia.org/wiki/Raub_(Deutschland)

    • Repetitor sagt:

      Es sei denn, der Täter wendet (auch) Gewalt an, um die Wegnahme auszuführen oder erst zu ermöglichen.

      §249 Abs.1 StGB

      „Wer mit Gewalt … eine fremde bewegliche Sache einem anderen … wegnimmt …“

      Die „Handtaschen-Fälle“, in denen nur Diebstahl vorliegt, sind vor allem durch die Gewaltlosigkeit geprägt. Die Definition von „Gewalt“ iSd StGB sollte sitzen. Am besten, du wiederholst sie mal laut für alle.