Razzia gegen die Letzte Generation: Staatsanwaltschaft lässt Webseite abschalten, „Klimakleber“ wollen als Reaktion ihren Protest ausweiten

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11 Antworten

  1. Spaziergänger sagt:

    Ihr habt ganz viele Rechte aber ihr habt nicht das Recht, anderen euren Willen aufzuzwingen. Das nennt man Nötigung. Das macht ihr jeden Tag… vorsätzlich. Ihr verspottet mit eurem Handeln unsere Gerichte und ihr wollt allen Andersdenkenden erklären, das nur eure Sicht der Dinge die „Richtige“ ist. Das haltet ihr für demokratisch?

    • Fragjanur sagt:

      Was nützt Demokratie, wenn Lebensgrundlagen verschwinden?

    • Erklär mal! sagt:

      Mein Gläubiger schickt den Gerichtsvollzieher zu mir, um mir seinen und dessen Willen aufzuzwingen. Diese vorsätzliche Nötigung ist komischerweise „demokratisch“. Obwohl ich anders denke.

      • Luft nach oben sagt:

        Umgekehrt, Du klaust das Eigentum Deines Gläubigers. Das ist kriminell. Sei froh, dass es nur der Gerichtsvollzieher ist und nicht die Schuldhaft. Bist Du zu dumm oder zu dreist-kriminell um ohne Rückzahlungsfähigkeit Schulden zu machen?

        • mächtch dünne sagt:

          Der Gläubiger hat sein Eigentum vertragsgemäß übereignet und damit verloren. Das ist nicht kriminell, das passiert jeden Tag zigtausendfach.

          Von fehlender Rückzahlungsfähigkeit wurde auch nichts erwähnt.

    • Robert sagt:

      Das Aufzwingen haben die Klimaaktivisten sich doch von der Politik abgeschaut. Dort wird vieles aufgezwungen auch wenn die Bürger es nicht wollen.

  2. Stefan S sagt:

    Ich teile das Ziel, aber verabscheue die Methoden. Protest ist in Deutschland erlaubt, aber er richtet sich gegen die Falschen und das provoziert nur Unmut bei den dadurch sinnlos betroffenen.
    Genau so machtlos, wie jeder einzelne bei der Letzten Generation ist auch jeder Autofahrer. Die Politischen Weichen können und müssen einige Wenige gewählte Vertreter stellen, offenbar wählen die Leute aber falsch, zum einen, weil die Grünen ja vor der Wahl noch wie Klimaschützer redeten, das taten auch SPD und FDP, auf ihre jeweilige Art, aber dass man von allen dreien nichts erwarten kann, haben die Leute bei 16 Jahren Merkel wohl wegzuignorieren gelernt. Zum anderen weil eben keine echte Klima-Partei antritt, außer vielleicht den Linken, aber irgendjemand hat ja gesagt, mit denen könne man nicht regieren und offenbar haben das alle geklaubt, wieso auch immer.
    Also, die Lösung ist: Andere Leute an die Macht wählen und wenn da niemand wählbar erscheint, dann selbst antreten. Gegen alle demokratischen Grundwätze Volksvertreter zu würfeln (Bürgerräte), kann sicher keine Lösung sein.
    Also die Forderungen der letzten Generation kann man getrost als demokratiefeindlich ansehen, „zivile Verluste“ werden für eine „Gute Sache“ hingenommen (ich meine die wartenden Autofahrer, Kunstwerke etc), letztlich versucht man Dinge mit Gewalt zu erzwingen, die gegen den Mehrheitswillen und gegen die Gesetze sind. Das ganze ist durch eine Organisation strukturiert. Der Vorwurf eine kriminellen Vereinigung zu sein, sogar der, dass es sich um Terrorismus handelt, ist keinesfalls abwegig, wenn auch nicht zwingend richtig.

  3. Ben sagt:

    Andere terrorisieren, aber sich selbst zum Opfer stilisieren.

    Echte Kacktivisten.

    • naja sagt:

      Hasts ja überlebt. Fast unbeschadet sogar.

    • Soso sagt:

      Terrorisieren ist ein starkes Wort, nur weil man im Stau stehen muss. Da die Regierung selbst nicht zu Pötte kommt, mehr gegen den Klimawandel zu tun, nützen gewöhnliche Protestformen scheinbar wenig.

      • Frodo sagt:

        Ganz besonders nützen sie nicht, wenn man sie noch nicht getätigt hat. Mal den „Marsch durch die Institutionen“ beginnen…

      • Stefan S sagt:

        Terrorismus ist:
        Einstellung und Verhaltensweise, die darauf abzielt, [politische] Ziele durch Terror durchzusetzen.

        Terror ist:
        [systematische] Verbreitung von Angst und Schrecken durch Gewaltaktionen (besonders zur Erreichung politischer Ziele)

        Also, ich teile das so nicht, was die Jungs:innen da treiben, aber man muss doch zugestehen, dass zumindest die Klebeaktionen oft gewaltfrei sind, klar, häufig wird mit Autos blockiert, die von gruseligen Fahrmanövern begleitet sind (Gewalt? Schon irgendwie). Oder wertvolle Kunst zerstört (Gewalt? Naja, schon).
        Politische Ziele gibt es, okay, das hat Protest an sich, das ist keine Eigenschaft von Terror exklusiv.

        Aber Angst und Schrecken? Nein, das ist nicht das Ziel und auch nicht der Effekt. Kriminelle Vereinigung? Ja, kann man so interpretieren, muss man nicht, kann man aber. Aber Terror ist es nicht.

  4. Skeptiker sagt:

    „…anderen euren Willen aufzuzwingen…“

    Auszüge aus dem Text:

    „Wir rufen alle Menschen dieses Landes auf…“
    „Wir laden die Bürger:innen im ganzen Land ein, sich anzuschließen.“

    • Radfurz sagt:

      Als Fahrradfahrer/ Luftpumpe redet man natürlich so. Vielleicht kleben die sich mal auf deinem alten Ledersattel fest…..

      • Skeptiker sagt:

        Ich weiß zwar nicht, was Dein Kommentar mit meiner Antwort auf den Kommentar von „Spaziergänger“ zu tun hat, aber auf jeden Fall ist er völlig am Thema vorbei 😂

      • M.K. sagt:

        So ein Unqualifizierter Schrott Bemerkung..

    • Stefan S sagt:

      also es ist klar das Ziel derer, dir ihren Willen nicht aufzuzwingen, aber dich zum Nachdenken über ihre Anliegen zu bringen UND dieses, deine Denken, dazu wollen sie dich zwingen und erzwingen, dass du Zeit dafür hast. Aber deine Zitate belegen das nicht, die klingen eher nach freiwillig annehmbarer oder ablehnbarer Einladung und einen Appell an dich, das klingt so nicht nach Zwang.
      Nebenbei bemerkt, die Autofahrer, die dadurch Zeit gewinnen, um über den Klimawandel nachzudenken, die verwenden diese Zeit eher für Gewaltfantasien und Empörung, womit man sie zum Gegner vom Klimaschutz macht.

  5. Gitterbert sagt:

    Hoffentlich werden Beweise für eine kriminelle Vereinigung gefunden und es ist ausreichend für eine Haftstrafe. Die werden sich im Kahn nicht wohl fühlen. Die schon einsitzenden Ganoven werden denen das Kleben austreiben!

  6. ... sagt:

    Was will der Staat machen? Tausende verhaften?…. würde zu ihm passen….

    • Jassman sagt:

      Kennst ihn, was? Den kleinen Racker.

    • 😆 sagt:

      Mehrere Dutzend. Und Punkt!

    • Stefan S sagt:

      Du überschätzt das, klar gibt es ein paar völlig Verstrahlte darunter, die Mehrheit sind ein paar Kids, die eben in dem Alter sehr idealistisch sind, Protest im Blut haben und beeinflussbar sind. Aber Tausende sind es nicht, die man psychisch untersuchen müsste.

  7. Stierlitz sagt:

    Die Staatsanwaltschaft stuft die Klimakleber als kriminellen Vereinigung ein, schaltet deren Webseite ab und hier wird deren Pamphlet veröffentlicht – im vollen Wortlaut. Ist das dann Unterstützung einer kriminellen Vereinigung ?

    • Wirklich? sagt:

      Nein.ist es nicht.

    • Neustädter sagt:

      Entscheidung von Richtern, sollten auch die Aktivisten akzeptieren! Wenn nicht , dann sind diese nicht anders in ihrem Demokratieverständnis wie die Mafia, die Aluhutaktivisten (Reichsbürger)oder die Clans.

  8. Mephisto sagt:

    Die Staatsanwaltschaft schaltet die Webseite der Letzten Generation ab, da kriminelle Vereinigung und hier wird denen ein Ersatzforum geboten.

  9. Michael sagt:

    Das Klima schützen und etwas dafür tun ist völlig richtig! Mit den Spendengeldern könnte die letzte Generation viele Bäume kaufen und unsere Wälder mit Aufforsten was gut für unser Klima wäre, dann müssten das keine Grundschulkinder machen sondern können in die Schule gehen.

    • Malte sagt:

      Könnte, ja gewiss, sie tut es aber nicht, sondern zahlt von den Spenden Strafgelder und Regresse der Autoverleihfirmen.
      Soviel zum Thema… Übrigens sind die Zeugen J. nicht annähernd so aggressiv wie Kleber…

  10. Whowne sagt:

    Es ist doch erstaunlich, dass es so viele Leute gibt, die nicht begreifen, dass Nötigung ein Verbrechen ist. Was ist da schief gelaufen?
    Das Verhalten in Berlin zeigt außerdem, dass die Kritik an der deutschen Demokratie seitens der EU richtig ist: Staatsanwälte müssen unabhängig sein, denn sonst können Parteien ihnen nahestehende Verbrecher vor ernsthafter Verfolgung schützen, wie man bis vor kurzem in Berlin sehen konnte.

    • Frodo sagt:

      Leider falsch, Richter müssen unabhängig sein (allerdings sollten sie dann von den verurteilten Tätern bezahlt werden), Staatsanwälte, so sagt es der Name schon, sind nicht unabhängig und brauchen das auch nicht sein.

      • 🤔 sagt:

        Hier genau so. Erst 15:34 Uhr als „Malte“, dann zwei Minuten später als „Frodo“.

        Welchen Zweck hat das?

    • Stefan S sagt:

      Machthaber (Regierung) können ihre „Verbündeten“ immer aus der strafrechtlichen Verfolgungslinie nehmen, Machthaben sind die Exekutive und in einer Gewaltenteilung kann jede der 3 Gewalten einen „Täter“ straffrei machen.
      Gewaltenteilung hat den Sinn, 3 verschiedene Instanzen zu haben, die alle „für eine Strafe sein müssen“, damit es eine Strafe gibt. Das reduziert Strafen und das ist gut so, das macht einen Rechtsstaat aus, der „falsche Verfolgung“ ausschließen muss, dass hin und wieder ein paar Täter durchrutschen ist dabei das kleinere Übel. Das Risiko, dass man so vermeidet ist staatliche Repression, die wir nicht kennen, weil wir Gewaltenteilung haben.

      Und wirklich unabhängig ist das Paralament, ohne dass eine Regierung keine Gesetze beschließen kann (das kann man getrost anzweifeln, dass das unabhängig ist) und die Richter (da denke ich schon, dass die oft genug gegen Regierungen gestachelt haben, dass man deren Unabhängigkeit bestätigen kann).

      Die Regierung selbst ist auch unabhängig, unabhängig von Richtern (die ohne die Strafverfolgung keine Täter und ohne die Gesetzgebung keine Gesetze hätten) und auch vom Parlament, dass zwar Gesetze beschließen kann, aber die Regierung nicht zur Durchsetzung zwingen kann.

  11. Satire Friedhälm sagt:

    500 Polizisten haben Hinrichs im Schlaf gestört😆😆 Mit gezogenen Waffe, alle 500? 😆😆😆🤡 Bestimmt eine 20 Raum Wohnung?

  12. Beobachter sagt:

    Lasst die Staatsanwaltschaft und Ermittler ihren Job machen. Und die werden fündig, hoffe ich!

  13. Klima Schmarn sagt:

    Die können jetzt nicht mehr kleben, höchstens den Kaugummi unter dem Hocker! Ein herrlicher Tag für die Autofahrer!

    • Radfahrer sagt:

      „… Ein herrlicher Tag für die Autofahrer!…“

      Endlich wieder nur ganz normaler Stau und ganz normale ewige Parkplatzsuche. Herrlich!

  14. Julia sagt:

    Viel Spaß am 19.4. 2923! Da könnt ihr euch treffen!

  15. Ich wollte dir nur mal eben sagen sagt:

    Und mit sowas solidarisiert sich der Stura der woken Üni Hölle.

  16. Heute, morgen, übermorgen... sagt:

    Schon heute um 17 Uhr findet ein Protestmarsch in Berlin, morgen in Leipzig, übermorgen in München statt.
    Morgen starten München mit einem Protestmarsch durch die Stadt,

    Na hoffentlich verlaufen sie sich nicht.

  17. Alexia sagt:

    Straßen blockieren, damit Rettungskräfte zu Toten kommen…

    Ich nenne es Totschlag

    An Autos festkleben…..

    Sachbeschädigung

    Auf Stra8en fest kleben…

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Festkleben auf Asphalt….

    UMWELTVERSCHMUTZUNG und KLIMASCHÄDLICH !

    _____________

    Reicht an Straftaten um als kriminell zu gelten und hat mit Protest NIX zu tun

    _____________

    Protest wäre vorm Reichstag zu sitzen (OHNE Kleben), Reden zu schwingen und vor allem FRIEDLICH zu bleiben…
    Aber nicht so

    • Bleib mal auf dem Teppich sagt:

      @ Alexia, mal abgesehen von Deiner Hobby Juristerei, an welcher Stelle waren sie denn nicht FRIEDLICH, Das ist ja das erklärte Ziel FRIEDLICHER WIDERSTAND! Unfriedlich war die selbst ernannten Räumkomandos

    • Heuchel-Suse sagt:

      Den gefährlichen Eingriff in den schwanzgesteuerten Autoverkehr kannst du dir ordentlich an die Backe kleben. Jedes einzelne Auto mehr gefährdet den Verkehr, weil Rettungswagen täglich im Stau stehen, keine Rettungsgasse gebildet wird, Feuerwehrzufahrten zugeparkt sind etc.

      • Alexia sagt:

        Heuchel noch mehr liebe Suse

        zum einen es fahren auch Frauen Auto, und haben die kein Pferdeschwanz wie ich, kann daher nicht von schwanzgesteuert geredet werden.
        (Wobei ich bezweifle, das mein Zopf mich steuert)

        ______________

        Das was DU gepostet hast ist knuffig, aber muss MEHR Stau provoziert werden und damit das KLIMA noch mehr schädigen?

        Wo ist da der Sinn drin?

        Müssen Öffis blockiert werden, das FRAU ausnahmsweise auf Auto greift um zur Arbeit zu kommen?

        ICH finde das KLIMASCHÄDLICH.

        Daher hast Du das Thema des Threads verfehlt, und lies dir noch mal ALLES durch.

        Sobald Du es verstanden hast, bin ich bereit für ein en Schlagabtausch und ich freue mich sehr darauf

  18. Seltener Gast sagt:

    Denn sie wissen nicht was sie tun und sie werden auch nicht mehr ernst genommen. Das Ziel war gut, der Weg falsch. Sie ziehen nur noch Wut auf sich. Helft der Umwelt, indem Ihr Müll aufsammelt oder arbeiten geht.

  19. Max sagt:

    Ernsthafte Frage: Wie wird die Zusammensetzung des “ Gesellschaftsrat“ festgelegt?

    • Min sagt:

      Steht alles auf der Webs …. ähm …. tja…

    • Günter Schabowski sagt:

      Das macht die Volkskammer.

    • Stefan S sagt:

      Im ersten Schritt soll er gewürfelt werden, aber das könnte zu 5 köllner Neonazis führen, also möchte man filtern. Man möchte Bundesländer (representativ nach Größe), Stadt-Land-Teilung (representativ nach Größe) und solche Meta-Dinger vorgeben und dann kommen 2 Sachsen-Anhalt-Dörfler und 2 Großstädter aus Bayern … so ungefähr.
      Das ist auch eins der Probleme, abgesehen davon, dass das undemokratisch ist, mit diesen Filtern kann man Schindluder treiben, wer auch immer die definiert, bekommt (unterstellt, der kennt sich aus mit Volkszusammensetzung) eine gewaltige (demokratisch nicht legitimierte) Macht, diese „Wahl“ (also das Würfeln) vorab zu lenken und zu beeinflussen. Egal ob das also eine Klimaschützer ist, ein Faulpelz, Terrorist oder Fossil-Fan, es wird immer der Falsche sein, der das lenkt und steuert und deswegen würde alles, was der „Rat“ so beschließt und empfielt in der Bevölkerung nicht akzeptiert werden.
      Diese Idee ist Blödsinn, verfassungswidrig, kontraproduktiv, gefährlich und undemokratisch. Vorteile gibt es keine.

      Es gibt noch mehr Probleme:
      Was passiert, wenn man jemanden würfelt, der nicht mitmachen möchte? Man kann den zwingen hinzugehen und dort zu sein, aber nicht wirklich sich sinnstiftend zu äußern, mutmaßlich haben aber politische Extreme am ehesten ein Interesse an der Teilnahme, so dass die normale Mehrheit die Wahl ablehnt und die Extreme beider Seiten die Wahl annimmt … die Zusammensetzung solcher Räte ist unheimlich schwer zu gestalten. Am besten ist, man verwirft die Idee als Bullshit, weil die Idee Bullshit ist.

  20. Haakenstein sagt:

    Ich lese da öfter „wir sind entsetzt…“ Ich bin allerdingsmehr entsetzt über die Unwissenheit der Verfasser, das Grundgesetz betreffend. Hier mal eine kleine Nachhilfe zum Artikel 20 als Grundlage (der Artikel 20a wurde erst 1994 angefügt):
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
    Die vier Verfassungsprinzipien lauten:
    1. Das Prinzip der Demokratie besagt, dass die Macht in Deutschland vom Volk ausgeht. Das bedeutet, die Regierung wird durch freie Wahlen bestimmt.
    2. Das Sozialstaatsprinzip sorgt dafür, dass den Staatsorganen die Aufgabe übertragen wird, dafür zu sorgen, dass jeder Mensch in Deutschland ein menschenwürdiges Leben führen kann.
    3. Das Bundesstaatsprinzip beschreibt die Untergliederung der Bundesrepublik in verschiedene Bundesländer.
    4. Das Rechtsstaatsprinzip besagt, dass die Gesetze gewahrt werden müssen. Dies gilt sowohl in den Beziehungen zwischen den Bürgern, als auch zwischen dem Staat und den Bürgern.

    Die Ewigkeitsklausel ist in Art. 79 Abs. 3 GG festgelegt. Diese besagt, dass sowohl Art. 20 GG als auch Art. 1 GG nicht verändert werden dürfen.

    Nun muss doch die Frage erlaubt sein, wollt Ihr den Artikel 20 mit Euren Aktionen verändern oder gar abschaffen, oder wollt Ihr Euch nur den ersten Satz in Ziffer 2 aneignen und Euch als das Volk bezeichnen, von denen die Staatsgewalt ausgeht?

    • aber aber aber sagt:

      „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung“

      An die bitte was für eine -mäßige Ordnung?!? 😲

      „Die vier Verfassungsprinzipien“

      Die 4 was bitte schön für Prinzipien? 😲😲

      „die Staatsgewalt“

      Gewalt ist … eine … Lösung? 😲😲😲😲😲🤯

  21. OH sagt:

    „Die Generalstaatsanwaltschaft München hat eingeräumt, bei der Beschlagnahmung der Domain der „Letzten Generation“ einen Fehler gemacht zu haben.“

    • HO sagt:

      Sie hat eingeräumt, dass der dann eingestellte Wortlaut „sind eine kriminelle Organisation“ falsch ist, richtig heißt es jetzt „es besteht der Verdacht“ (dass sie eine sind). Denn letztlich legt das ein Gericht fest, nicht eine Staatsanwaltschaft.

      Die Beschlagnahme selbst war kein Fehler. Könnte man wissen, wenn man nicht nur die Überschrift liest…

      • Onkel Emma sagt:

        Felor Badenberg: Man kann nicht behaupten, dass die „Letzte Generation“ in ihrer Gesamtheit als eine kriminelle Vereinigung einzustufen ist.

        Ups.

        • HO sagt:

          Aha. Eine Einzelmeinung ist jetzt entscheidend? Wer auch immer das ist, ich kenne den nicht.

          Entscheidend ist, dass 1. ein Anfangsverdacht vorliegt (liegt offensichtlich vor, sonst hätte ein Gericht nicht die Durchsuchungen angeordnet) und 2. ob im weiteren Verfahren ein Gericht im Urteil den Verdacht bestätigt oder eben nicht bestätigt.

          • GuMo sagt:

            Felor Badenberg ist Justizsenatorin von Berlin, ausgebildetet Juristin.

            Bevor ein Gericht ein Urteil fällt, muss es erstmal zu einer Anklage kommen.

          • HO sagt:

            Ach, echt? Vor einem Urteil muss eine Anklage erfolgen? Weiß das schon jemand? Also außer Dir? Jetzt verwirre ich Dich mal vollends: Es gibt reihenweise Urteile ohne Anklage. Und nun? 😎

            Aber noch einmal zum Strafrecht: Selbst wenn ein ehemaliger Bundespräsident und Verfassungsrichter meinen würde, dass man die nicht als „kriminelle Organisation“ einstufen kann, dann ist es eine Meinung. Genau wie von Frau Badenberg. Im übrigen sind auch viele (besser: alle) der Klimakleber dieser Meinung, das ist aber eben nur eine MEINUNG.

            Andere sind anderer Meinung, dass zumindest ein Anfangsverdacht vorliegt, eben wie die Staatsanwaltschaft und das Gericht, welches die Durchsuchungen anordnete. Es ändert aber nichts daran, dass letztlich ein Gericht darüber zu entscheiden hat, auch keine Justizsenatorin oder sonstige Juristen (soweit sie nicht im zuständigen Gericht darüber urteilen).

          • GuMo sagt:

            Urteile im Strafverfahren ohne Anklage sind äußerst selten. Nahezu unmöglich in Deutschland, ist doch die Anklage wesentliche Voraussetzung für das Hauptverfahren.

            Ermittlungsverfahren führen auch nicht zwangsläufig zu einer Anklage. Der weit überwiegende Teil wird ohne Anklage – somit auch ohne Urteil – beendet.

            Aber auch eine Anklage führt nicht selten zu einer Einstellung, zu einem anderen Schuldspruch oder zu einem Freispruch.

            Ein Anfangsverdacht sagt somit nichts über das Ergebnis aus. Genau deswegen ist die Staatsanwaltschaft auch nicht die entscheidende, sondern die ermittelnde Institution.

          • HO sagt:

            Habe ich irgend etwas anderes behauptet? Habe ich etwa nicht geschrieben, dass letztlich ein Gericht darüber entscheidet?

            Zu den Urteilen: Nunmehr schreibst Du Strafrecht, das hast Du vorher nicht geschrieben. Ich bleibe dabei: Es gibt reihenweise Urteile ohne Anklage.

            Eine Justizsenatorin ist jedenfalls kein Gericht, auch wenn sie eine ausgebildet(e) Juristin ist. Darüber hinaus: Was wäre denn eine „nicht ausgebildete Juristin“?

          • GuMo sagt:

            Strafrecht habe ich nicht geschrieben.

            Eine Justizsenatorin ist wie jeder andere Justizminister die Dienst- und Fachaufsicht für die Generalstaatsanwaltschaft. Also nicht irgendwer, sondern die weisungsbefugte Vorgesetzte.

            Eine nicht ausgebildete Juristin ist zB ein weiblicher Jura-Student ohne Abschluss. Alle Menschen ohne staatlich anerkannten Abschluss im Fach Rechtswissenschaften sind nicht als Juristen ausgebildet und somit nicht ausgebildete Juristen.

            Ist Deutsch deine Muttersprache?

          • HO sagt:

            Richtig, Strafrecht hast Du nicht geschrieben. Genau aus diesem Grunde habe ich geschrieben, dass es reihenweise Urteile ohne Anklage gibt. In Deutschland.

            Die Justizsenatorin von Berlin ist weder weisungsbefugt für den Generalbundesanwalt noch für die Staatsanwaltschaft München oder das Bayerische Landeskriminalamt. Selbst wenn die Verfahren von einer Staatsanwaltschaft in Berlin geführt worden wäre, darf die Justizsenatorin keine Anweisungen geben, bei Straftatverdacht einfach mal so nicht zu ermitteln, das wäre nämlich Strafvereitelung im Amt. Außerdem hat hier bereits ein Gericht den Verdacht bestätigt und hat Durchsuchungen angeordnet, das darf das Gericht nämlich nur, wenn es den Verdacht, den die Staatsanwaltschaft erkannt hat, auch erkennt.

            Ein weiblicher Jura – Student (ich würde sie ja Studentin nennen) ist: eine Jura – Studentin. Ein Jurist dagegen hat ein ABGESCHLOSSENES Jura-Studium, sonst ist er/sie kein Jurist bzw. Juristin. Ist Deutsch Deine Muttersprache?

          • GuMo sagt:

            – Staatsanwaltschaft
            – „kriminelle Organisation“
            – Beschlagnahme
            – Anfangsverdacht

            Viel deutet darauf hin, dass es nicht um Patentrecht oder Erbstreitigkeiten geht. Nicht zuletzt „Anklage „selbst.

            Der Generalbundesanwalt hat mit der Sache nichts zutun. Dessen Dienst- und Fachaufsicht ist aber ebenfalls ein Justizminister. Der des Bundes.

            Auch die Staatsanwaltschaft München ist nicht beteiligt. Federführend ist die Generalstaatsanwaltschaft München, genauer die ZET.

            Um eine Durchsuchung und/oder Beschlagnahme anzuordnen, genügt bereits ein Anfangsverdacht. Ein hinreichender oder dringender Tatverdacht ist nicht notwendig. Eine Bestätigung durch ein Gericht ist Voraussetzung, sagt allerdings nichts über die Schwere des Verdachts aus, noch ist sie Indiz oder gar Bestätigung für das Vorliegen einer Straftat.

            Bin gespannt [sic!] was noch so für „Expertisen“ kommen. Ein Muster ist jedenfalls erkennbar.

          • HO sagt:

            „Alle Menschen ohne staatlich anerkannten Abschluss im Fach Rechtswissenschaften sind nicht als Juristen ausgebildet und somit nicht ausgebildete Juristen.“

            Mein Bäcker hat keinen staatlich anerkannten Abschluss im „Fach Rechtswissenschaften“ (?). Damit ist er nicht als Jurist ausgebildet und, also jedenfalls nach Deiner „Definition“, ein „Nicht ausgebildeter Jurist“.

            Echt? Da wird er sich aber freuen… 🤣🤣

            Klassisches Eigentor. Ist Deutsch Deine Muttersprache? 🤣🤣

        • HO sagt:

          Du drehst Dich im Kreis, auch wenn Du ein Muster zu erkennen glaubst.

          Ausgangssachverhalt war, dass „Onkel Emma“ die Justizsenatorin (falsch) zitierte, dass sie der Meinung wäre, dass dir „Klimakleber“ nicht als kriminelle Vereinigung einzustufen wäre. Ich habe geschrieben, dass das eine Meinung ist, viele diese Meinung vertreten, dass das aber nicht ausschlaggebend ist. Entscheidend ist, dass 1. eine Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht hat (trifft zu), dass 2. ein zuständige Gericht dies ebenso sieht (trifft ebenso zu) und ich habe 3. geschrieben, dass letztlich ein Gericht das entscheiden muss. Nicht anderes habe ich geschrieben.

          Du musstest Dich reinhängen und meinen, dass „Bevor ein Gericht ein Urteil fällt,… es erstmal zu einer Anklage kommen“ muss.

          Das habe ich weder bestritten noch überhaupt thematisiert, auch hat das „Onkel Emma“ nicht thematisiert.

          Deine „Einwürfe“ waren also weder nötig noch angebracht.

          Es bleibt dabei (das habe ich aber schon VOR Deiner ersten Einmischung, nämlich 08.11 Uhr geschrieben), dass das letztlich ein Gericht entscheiden muss.

          Deine (seltsamen) Behauptungen, wer ein Jurist/Juristin ist und wer nicht hast Du sicherheitshalber gleich wieder weg gelassen. Besser ist das.

          • Onkel Emma sagt:

            „die Justizsenatorin (falsch) zitierte“

            Wörtliches Zitat: „Insofern kann man jetzt nicht behaupten, dass die „Letzte Generation“ in ihrer Gesamtheit als eine kriminelle Vereinigung einzustufen ist.“
            (tagesthemen, 24.05.2023; vgl. ARD Mediathek)

            Ups.

          • @Onkel Emma sagt:

            „Und schob dann schnell nach: Das sei eine Frage, die allein die Gerichte zu entscheiden hätten.“ Lies ruhig mal nach, was „allein“ in diesem Zusammenhang bedeutet.

            Hast Du sicher „aus Versehen vergessen“. „Weglassen“ ist falsch zitieren.

            Ups.

          • hingehört sagt:

            „Behaupten“ ist das Stichwort. Von „kann man nicht entscheiden“ oder „festlegen“ hat sie nicht gesprochen.

            Du hast auch nicht ALLES und somit ebenfalls „falsch“ zitiert…

          • @Onkel Emma sagt:

            @hingehört: Meine Position war und ist unverändert, dass es ihre MEINUNG ist. „Onkel Emma“ wollte ein (unvollständiges) Zitat anführen um zu zeigen, dass sie eben dieser Meinung sei, hat aber unterschlagen, dass sie eben auch gesagt hat, dass letztlich ein Gericht entscheiden muss. Ich habe lediglich diesen Abschnitt hinzugefügt, ich musste überhaupt nicht „vollständig“ zitieren, wobei das eh hier nicht angebracht wäre, weil man dann Alles, was sie da sagte, hätte einstellen müssen

            Es bleibt also dabei, dass sie auch der Meinung ist, dass das letztlich ein Gericht entscheidet.

          • abgewunken sagt:

            „Alles, was sie da sagte“

            Nach deiner Logik: Alles, was sie JEMALS sagte und seitdem gesagt hat! Nicht nur „da“.

            Sonst wärs ja unvollständig und damit (Zitat) „(falsch) zitiert“.

            Und wir wollen doch nicht (falsch) zitieren?!

            Sie ist sicher auch der Meinung, dass eine fehlerhafte Vorgehensweise durchaus Auswirkungen haben kann, bis hin zur Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch und sogar Schadenersatzansprüchen, obwohl die ermittelnde Behörde vielleicht fest von der Schuld überzeugt ist.

            Aber nun schreib bitte zum drölften Mal, dass am letztlich ein Gericht entscheidet, auch wenn das nicht zwingend so ist.

          • @Onkel Emma sagt:

            Weißt Du eigentlich schon dass das letztlich ein Gericht darüber entscheidet? Und dass das zwingend erforderlich ist? Weil wenn es jemand „anderes“ festlegen würde, zum Beispiel eine Justizsenatorin, dann müsste letztlich ein Gericht darüber entscheiden, weil die Betroffenen das nicht einfach so hinnehmen werden? Außerdem wurden bereits Durchsuchungen angeordnet (nämlich durch, Achtung!, ein Gericht) und aus den Äußerungen der „Kleber“ kann man entnehmen, dass die das gar nicht gut fanden und dagegen vorgehen?

            Jetzt darfste mal raten, wer letztendlich (🤣) darüber entscheidet? Ein Tipp: Die Justizsenatorin aus Berlin ist es nicht! 😅

          • @Internetfachexperte sagt:

            Wer entscheidet über die Einstellung eines (staatsanwaltschaftlichen) Ermittlungsverfahrens?

          • @Onkel Emma sagt:

            Ein staatsanwaltschaftliches Verfahren, bei dem ein Gericht (!) bereits Beschlüsse erlassen hat und gegen die Widerspruch eingelegt wurde (bei Gericht übrigens)?

            Erzähle mal!

          • am Ende: kein Gericht sagt:

            Die Staatsanwaltschaft selbst, deren unmittelbare Aufsicht (Generalstaatsanwaltschaft) und natürlich die Oberste Behörde, das jeweilige Justizministerium. Passiert viele tausend Mal pro Jahr…

          • @Onkel Emma sagt:

            Oh, da habe ich nicht richtig aufgepasst. Natürlich hast Du recht, was die Einstellung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft betrifft, solange noch keine Anklage erhoben wurde.

            Mir ging es aber um die Einstufung als kriminelle Vereinigung und die „Meinung“ der Justizsenatorin dazu. Am Ende: doch Gericht.

  22. Uschi sagt:

    Auch Youtube, TikTok,Twitter etc

  23. M.K. sagt:

    wir haben eine Politische Demokratie. Sagen die Politiker und Co…

  24. M.K. sagt:

    Geich alle für Kriminelle oder Rechts hinstellen.