Razzien in Halle und Bad Dürrenberg: Drogen, Schusswaffe, Machete, Schlagstöcke sichergestellt

12 Antworten

  1. Fuchs sagt:

    Gute Arbeit. Dankeschön

  2. FZW sagt:

    Wieso werden Teleskopschlagstöcke und Macheten beschlagnahmt? Die fallen beide nicht unters Waffengesetz, der Besitz ist legal, nur das Führen nicht.

    • Hallenser sagt:

      Der Besitz von Bargeld ist auch nicht verboten, es wurde aber trotzdem sichergestellt. Es gibt also auch andere Umstände, die eine Sicherstellung veranlassen können. Außerdem richten sich die gefahrenabwehrrechtlichen und strafprozessualen Maßnahmen in der Regel nicht nach Wikipedia-Einträgen.

      • Justitia sagt:

        Hui, da hast du aber fein gleich zwei wichtig klingende Fachbegriffe rausgesucht, dazu der Verweis auf Wikipedia – soll beides Überlegenheit zeigen, was? Wirkt etwas lächerlich. Aber dann kannst du hier bestimmt auch korrekt aufzeigen, wie die Gesetzeslage dazu wirklich ist, „euer Ehren“…

        • Hallenser sagt:

          Klar. Kannst du aber auch. Die wichtig klingenden Fachbegriffe habe ich dir ja schon vorgegeben, Internet ist vorhanden und vor allem hast du eine Menge Zeit.

          Probier erstmal selbst. Wenn du wirklich nicht weiterkommst, melde dich nochmal.

          • Justitia sagt:

            Nicht ablenken – wenn du wirklich was weißt, dann beweise…

          • Hallenser sagt:

            Keine Ablenkung – Hilfe zur Selbsthilfe. Du willst doch wissen, wo du falsch liegst. Dann finde es heraus. Mir glaubst du doch sowieso nicht, wenn ich es dir wieder mal klein-klein erkläre.

            Gefahrenabwehr wird im „Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt“ (SOG LSA) geregelt, der Strafprozess in der Strafprozessordnung (StPO). Beide enthalten Befugnisse zur Sicherstellung.

            Den Rest schaffst du! Stell dich nicht dümmer als du bist!

          • Justitia sagt:

            Beweis fehlgeschlagen – Glaubwürdigkeit somit gleich Null – danke, perfekt 😀

          • Hallenser sagt:

            Eigenleistung Null – da gibt es eigentlich nichts zu grinsen.

            Große Klappe UND keine Ahnung ist eine ungünstige Kombination für den „Fame“. Aber das haben dir sicher schon viele Andere gesagt. Ist ja nicht die erste Situation, in der du an simpelsten Dingen scheiterst, nachdem du auf dicke Hose gemacht hast…

            Ok, dann noch mehr Nachhilfe. In der StPO in §94 und im SOG LSA in §45. Und bevor du weinst:

            https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/index.html
            https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-SOGST2013rahmen

            Reinsehen und lesen schaffst du aber selbst, ja? Wenigstens das. Bitte!

    • Fuchs sagt:

      In Verbindung mit Straftaten werden auch diese Waffen sichergestellt.
      Schau doch mal die beschlagnahmte Drogen-Serie an.
      Das sind keine „Hippis“ die sich gelegentlich eine Tüte basteln.
      Das ist Organisierte Kriminalität und dahinter verbergen sich weitere!

      • Fuchs sagt:

        Bargeld ist legal aber auch nur dann wenn es legal verdient wurde.
        In diesem Fall ist das Geld wohl kaum legal verdient worden.
        Ich nenne einmal ein Beispiel aus dem Westen und
        ich kann es gut geben weil es mir selbst passierte:
        Ich hatte einem Kumpel 100€ gegeben weil seine
        Schwester öfters nach Polen fährt und Zigaretten besorgt.
        Was macht der Depp? Zieht los und verkauft Tütchenweise
        Marihuana. Polizei rückt an und meine legalen 100€ sind weg!
        Dabei wollte ich lediglich 4 Stangen Zigaretten aber weg ist weg!

  3. cm sagt:

    Was soll denn der Unterschied zwischen Cannabis und Marihuana sein?..ist das nicht das gleiche?

  4. Dank sagt:

    Gratuliere noch viel öfter solche Aktionen und Waffen vernichten, bringen nur leid und zerstören Leben. Danke an die ausführende Beamten