Reaktion auf Hausdurchsuchung bei Weimarer Richter: Kerzen und Rosen vor dem Amtsgericht in Halle

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69 Antworten

  1. Franz2 sagt:

    Tja, der Richter war vermutlich alles Andere als unabhängig. Das zeigt, dass Richter nicht einfach tun und lassen können was sie wollen. Hatten wir in unserer Geschichte ja zu Genüge, dass Richter in Namen des Volkes Unrecht gesprochen haben.

    Und nun Feuer frei für alle, die sich getriggert fühlen.

    • Malte sagt:

      Nun, in seinem Sachgebiet ist er das schon, wie der Elektriker, der nicht auch einfach mal so Gasinstallation machen darf. Und das man seine Zuständigkeit per Geschäftsverteilungsplan des Gerichtes gezielt herausgepickt hat, ist ja nun bekannt, Die anderen Familienrichter in Weimar haben übrigens keine solchen Klagen bekommen… Nachtigall

  2. NT sagt:

    Ja genau, Richter sind völlig unabhängig insbesondere bei der Zuständigkeit…. blöder geht immer.
    Nur zur Zuordnung, dahinter steckt „Die Basis“.

    • Maik sagt:

      Wie wird denn über die Zuständigkeit eines Richters entschieden?

      • NT sagt:

        Wenn es wirklich interessiert: https://rsw.beck.de/rsw/downloads/gesetzgebung/Gerichtsaufbau.pdf

        Ein Familiengericht ist nicht für Verwaltungsrecht zuständig.

      • Abhänger (U.N.) sagt:

        Per Gesetz. Wesentliches Merkmal eines *überpüft die Notizen* Rechtstaats.

      • MS sagt:

        Per Gesetz…und damit sind für Verwaltungsrechtssachen NICHT Amts- sondern Verwaltungsgerichte zuständig. Ergibt sich hier aus der Zivilprozeßordnung und § 40 Verwaltungsverfahrensgesetz.

        • Maik sagt:

          Das ist doch dann aber nur die sachliche Zuständigkeit. Wie geht es dann weiter?

          • Yuri sagt:

            „nur die sachliche Zuständigkeit“
            Um die geht es. Verenn dich nicht.

            Schon der fehlerhafte Verweis auf das VwVfG hätte dir auffallen müssen, wenn du tatsächlich nicht „So schlecht“ im Studium warst. Auch die Zuständigkeit für Familiensachen findet sich in nicht in der Zivilprozessordnung. Dort ist aber gleich in §1 ein Verweis auf das entscheidende Regelwerk zu finden.

            Hast du überhaupt schon die Zwischenprüfung geschafft?

    • Uppercrust sagt:

      Tja, das er nicht tuständig war und ein auch sachlich fragwürdiges Urteil gesprochen hat ist das Eine. Aber deswegen eine Hausdurchsuchung läßt einen wirklich zweifeln. Das ist Einschüchterung. Sehr, sehr bedenklich.

      • Einschüchterung ist ein einfaches Argument sagt:

        @Uppercrust Hausdurchsuchungen gibt es nur bei Anfangsverdacht zu einer Straftat. Rechtsbeugung ist solch eine Straftat. In der Görgülü Entscheidung sind die Ronnys ausm OLG Naumburg damals nur durch Schweigekartell einer Verurteilung entgangen. Wer als Richter absichtlich unvertretbare Beschlüsse fasst, muss damit rechnen, dass gegen ihn ermittelt wird. Die involvierte Anwältin soll übrigens gezielt bei Telegram nach Eltern mit entsprechenden Nachnamen gesucht haben. Warum wohl? Woher wusste sie von seiner (möglichen) Neigung zu einem Beschluss?

      • Malte sagt:

        Nein, mitnichten, es ist eine Sachmittelsicherstellung im Rahmen der staatsanwaltlichen Ermittlung. Und wenn der Richter gut in seinem Fach wäre, hätte er das wohl voraussehen können. rechtsbeugung ist ein Straftatbestand, Offizialdelikt.

  3. Maik sagt:

    Wo man auch hinsieht: überall Rächtseksperten und Juhristen.

  4. Eb sagt:

    Viele Rechtsprechung sind einseitig, dass kann man oft erkennen

    • Maik sagt:

      Woran denn? Ich wette, du hast in deinen Gesten Leben noch nicht ein originales Urteil gelesen.

      • Werner sagt:

        Orthographie verbesserungswürdig ! Satzbildung verbesserungswürdig !
        Fünf (5) setzen. Bitte ohne Kommentar.

        • Harlekin sagt:

          @Werner
          Lern du lieber erstmal Grammatik und die damit verbundene korrekte Zeichensetzung, bevor du andere kritisierst!

    • Anmerkung sagt:

      Ja, beinhalten immer nur zivil-, straf-, verwaltungsrechtliches… nie alles auf einmal. Ist doch blöd, dass das immer alles getrennt gemacht wird. Einer für alles und gut ist.

      • Gern geschehen. Megarichter ist nur ein Traum sagt:

        Die Einteilung in Fachgerichtsbarkeiten ist eine sehr deutsche Entscheidung. Bei den Amis oder zB auch in der Slowakei ist das in einem Gericht. Unabhängig davon braucht man schon spezialisierte Richter. Dafür ist das System mittlerweile zu komplex und oft geht es um kleinste Nuancen.

    • Tio sagt:

      “Im Sinne der Ausgeglichenheit verurteile ich sowohl den Täter, als auch das Opfer zu 5 Jahren Freiheitsentzug“

  5. Werner sagt:

    Diktatur Pur

    Wer glaubt immer noch das wir in einer Demokratie bzw. Rechtsstat leben ………….
    der soll es weiter glauben.
    „Glaube versetzt Berge“

    • Maik sagt:

      Du glaubst offensichtlich auch, dass Demokratie und Rechtsstaat eins sind („Demokratie bzw. Rechtsstaat“). Dir täte ein Schulabschluss gut Meinor.

    • T. sagt:

      Das mit der Demokratie ist doch spätestens seit der mp Wahl in Erfurt durch…

    • Leser sagt:

      In einer Diktatur wäre Dein Kommentar längst gelöscht und Du vlt. schon in einem Straflager.
      Dein Glück ist, dass sowohl Dummheit und einen minderer Schulabschluss nicht strafbar sind!

      • Schuss ins Knie! sagt:

        Ins Straflager kommen nur die schlauen Leser. Die blöden bleiben draußen und simulieren eine Zustimmungs-Demokration!

  6. Achso sagt:

    Das sieht schon sehr nach einer Ein-Personen-Aktion aus.

  7. IfSG sagt:

    Immer dieses Berufen auf einzelne Grundgesetze.
    Wann verstehen diese Menschen, dass Gesetze und Grundrechte von anderen Gesetzen eingeschränkt werden können?
    Momentan gilt nun mal das Infektionsschutzgesetz. Was das beinhaltet kann ja jeder selbst nachlesen.

    • Take care! sagt:

      Und wenn du dir das durchgelesen hast, müsste dir eigentlich bewusst sein, dass einige Einschränkungen unverhältnismäßig sind, z.B. das Aushebeln des Brief- und Postgeheimnisses oder die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung.

      • Maik sagt:

        Und wenn du dir mal das GG durchliest, dann stößt du auf Art. 18 GG. 🤭 Zauberei

        • Take care! sagt:

          Guter Hinweis: Vier mal hat es den Versuch gegeben Menschen Grundrechte gem. Artikel 18 wegzunehmen. Vier mal hat das Gericht dies abgelehnt.

          So wird es auch dieses Mal sein. Das Gesetz wird vom Bundesverfassungsgericht einkassiert.

        • Grüße aus dem Orkus sagt:

          Maik bei der Verbandsgemeinde gelandet?

      • IfSG sagt:

        @Take care:
        Und wer genau definiert Verhältnismäßigkeiten? Etwa du?

        • Take care! sagt:

          Das wird das Bundesverfassungsgericht übernehmen. Noch sind wir keine Bananenrepublik.

    • Leser sagt:

      Das kapieren diese Schwurbler eh nie. Allein schon Artikel 8 schränkt die Versammlungsfreiheit ein.
      Das die Coronaleugner, insbesondere diese Idioten von Querdenker, dass Grundgesetz mit Füßen treten zeigt ja schon, dass sie Journalisten angreifen und diese an deren freien Berufsausübung hindern. Diese Querdenker haben mit dem Grundgesetz und der freiheitlich demokratischen nichts am Hut. Deshalb werden sie auch jetzt vom Verfassungsschutz beobachtet.

  8. KlausDieter sagt:

    Wie kaputt die Esoteriker sind; heulen um einen Richter und ignorieren die Toten der Pandemie. Wenn man Steiner, den Oberguru dieser Verschwurbelten, als Gesundheitsminister hätten, dann hätten wir brasilianische bzw. indische Verhältnisse. Dies träfe auch bei der AfD zu.

    • Hallenser sagt:

      Erzähl mal wie die brasilianischen und indischen Verhältnisse dort sind.
      Oder kennst du die Verhältnisse nur aus den Staatsmedien ?

      • eseppelt sagt:

        na du kennst es ja nur aus deinen Schwurbel-Gruppen. Das sowas an der Uni Sherriff spielen darf, ist unverantwortlich

        • I shot the Sheriff... but I did not kill the deputy sagt:

          Danke, für die geile Entgegnung…

        • Sven sagt:

          Und auch hier nutzt ein Herr Seppelt wieder seinen Status als Betreiber dieser Plattform, um privates Hintergrundwissen in der Öffentlichkeit auszuwalzen.
          Was hat das sachlich mit dem Post zu tun? Sieht so für Sie Journalismus aus?

          Und auch dieser Kommentar wird sehr wahrscheinlich wieder nicht veröffentlicht werden, wenn man ihn auf diesen Umstand hinweist.

          • eseppelt sagt:

            Er hat doch oft genug selbst in Kommentaren erklärt, dass er als Wachmann unter anderem am Uniplatz im Einsatz ist. Da braucht man kein „privates“ Hintergrundwissen.

          • Hochform sagt:

            Wenn du deine Kommentare nicht sehen kannst, liegt das nicht unbedingt an der Plattform.

            😅

          • Sven sagt:

            @Hochform, rein sachlich:
            Doch, liegt es, da diese moderiert werden. Bei manchen Inhalten ist das für den Betreiber einer Plattform auch sinnvoll.

          • Ensō sagt:

            Ein Kommentar, den niemand sehen kann – existiert der überhaupt?

            *GONG*

  9. Kritiker sagt:

    Rechtsbeugung wegen Nichtzuständigkeit.
    Der Richter hätte dies gar nicht entscheiden dürfen. Zudem ist dem Richter, vermutlich als Coronaleugner, das Verfahren zugespielt wurden.

  10. HALLEnser sagt:

    Weiße Rosen aus Athen… *gähn* … „Verteidiger des Rechtsstaates“ *lol*… ist schon spannend, was alles aus einem Fehlurteil gemacht wird.

  11. Hammer sagt:

    Wie kann man jemanden Gedenken, der einer erheblichen Straftat verdächtigt wird?

    Auf so eine Idee kommen nur Schwurbel-Nazis.

  12. Daniel M. sagt:

    Wer in diesem Land nicht im Sinne des linken Mainstream urteilt, gilt dann als nicht unabhängig. Das Urteil ist dann lapidar ein Fehlurteil. Wenn in der Politik recht ins Gesetz gebrochen wird, ist es schlichtweg menschlich, notwendig oder einfach egal. Das Dummvolk begehrt eh nicht auf. Brot und Spiele sind ausreichend vorhanden.

    • Maik sagt:

      Du hast eindrucksvoll bewiesen, dass du Dummvolk bist, denn du verstehst offensichtlich gar nicht, wie ein Urteil zustande kommt. Ich empfehle einen Besuch im Hallenser Juridicum. An der Rezeption fragst du dann nach der Literatur für Anfänger.

      • Ihr_koennt_mich_mal sagt:

        @Maik und selbst mit der sind Spinner wie du bereits restlos überfordert!!

      • Werner sagt:

        Wer andere als „Dummvolk“ bezeichtnet, da kann nicht viel dahinter stecken.
        Nach dem Motto „Alle sind Dumm nur ich bin schlau“
        braucht keinen Kommentar mehr.

        • Maik sagt:

          Wer schlau ist, sollte auch entsprechende Kommentare abgeben. Wer allerdings offenbart, dass er noch nie einer Verhandlung beigewohnt, geschweige denn ein Urteil gelesen hat, sollte zum Sachverhalt lieber schweigen. Auch wenn ich den Mut bewundere, sich zu Sachen zu äußern, von denen man nichts weiß, auch auf die Gefahr hin, dass man sich zum Deppen macht.

      • Werner sagt:

        Wer andere als „Dummvolk“ bezeichtnet, da kann nicht viel dahinter stecken. Nach dem Motto „Alle sind Dumm nur ich bin schlau“ braucht keinen Kommentar mehr.

    • Werner sagt:

      Richtig !! Gut erkannt. Begreifen die Wenigsten.

  13. JRG sagt:

    Noch nie was von § 45 VwGO gehört, oder was?

  14. Leser sagt:

    Ach herrje, auch noch mit weißen Rosen. Was für eine Verhöhnung der Widerstandskämpfer im 3. Reich.
    Das Urteil wurde doch schon längst kassiert, weil
    1. Das Familiengericht nicht zuständig war.
    2. Gegen den dubiosen Richter nun selbst ermittelt wird und ein Verfahren gegen ihn anhängig ist.

    Von einem Rechtsstaat haben die Querdenker keine Ahnung und wollen auch keinen Rechtsstaat.

    • Leerdenker wollen einen Querstaat sagt:

      Wow. Danke @Leser!

      Ermittlungen wegen Straftatsverdachtsmomenten und Beweismittelsicherung gehörten nämlich zum Rechtsstaat dazu.

  15. Franz2 sagt:

    Muss wohl die gleiche Sorte Jurist sein, die auch Brüllsvenni schalten und walten lässt. Vermutlich gibt es auch da Verflechtungen, wo dir einfach nur schlecht werden kann, wenn der Brüllzwerg sich soviel erlauben kann.

  16. Thomas sagt:

    Das Familiengericht ist bei Kindeswohlgefärdung zuständig, nicht das Verwaltungsgericht § 1666 Abs. 4 BGB, so auch OLG Karlsruhe, Beschluß vom 28.04.2021, AZ.: 20 WF 70/21. Das Familiengericht kann nicht nur es muß tätig werden und darf die Angelegenheit nicht an das Verwaltungsgericht verweisen. Die Staatsanwaltschaft als weisungsgebundene Behörde unter dem Thüringer Justizministerium hat mit der Hausdurchsuchung ihre Kompetenzen überschritten.

  17. Atom sagt:

    Es darf gar nicht verweisen, daß folgt aus dem Beschluß und aus § 17a GVG, einfach lesen.
    Im Beschluß heißt es:

    „Das Schreiben der Antragstellerin beinhaltet eine Anregung gemäß § 24 FamFG. Mit dem Eingang des Schreibens bei Gericht wurde noch kein Verfahren eingeleitet (vgl. Bursche! in: BeckOK
    FamFG , Hahne/Schlögel/Schlünder, 38. Edition, Stand: 01 .04.2021 ; § 24 FamFG Rn. 9). Das Familiengericht hat aufgrund einer solchen Anregung nach pflichtgemäßem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Besteht ein die Verfahrenseinleitung rechtfertigender Anlass, muss das Familiengericht ein Verfahren einleiten. Anderenfalls sind die Vorermittlungen zu beenden, § 24 Abs. 2 FamFG .“

    Wenn es ein Verfahren einleitet kann es das nur selbst, also am Familiengericht tun. Eine Verweisung gemäß § 17a GVG ist dann nicht mehr möglich. Dazu bedarf es einen beschrittenen Rechtsweg und damit einen Kläger/Antragsteller.

    Das Familiengericht muß selbst handeln oder eben untätig bleiben.
    Leited es e

    Es hat nach Vorermittlungen die für notwendig erachtete Maßnahmen selbst anzuordnen oder muß nach Vorermittlungen das Verfahren nicht eröffnen.