„Rebellion“ auf der Ziegelwiese

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5 Antworten

  1. StVO sagt:

    Polizei hinstellen und Anzeigen wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr fertigen.

    • HansimGlueck sagt:

      Welcher Straßenverkehr bei einer Baustelle, die auch irgendwie keine ist?

    • Remus Lupin sagt:

      Gefährlicher »Eingriff in den Straßenverkehr«? Ganz sicher nicht! Der amtlichen Karte zufolge führt keine Straße über die »Ochsenbrücke«!
      Andererseits heißt es, daß »die Stadt« »[g]anz ohne Vorankündigung« besagte Sperrung vornehmen ließ. (Ich frage mich: Können wir uns da so sicher sein? Die bewährte Formel lautet bekanntlich: Der Russe war’s!) Auf jeden Fall stellt sich die Sachlage damit völlig anders dar. Der Souverän (= Bürger) hat völlig legal und vor allem weise gehandelt, als er die von ihm als groben Unfug interpretierte Störung seines Weges aus besagtem geräumt hat.

  2. HansimGlueck sagt:

    Wenn Freitag schon fertig sein soll und noch nix passiert ist, schwant mir böses fürs Ergebnis.

    • Teerbude sagt:

      Wohl wahr, wohl wahr. Kann nichts Dolles werden. Teer abkippen, breit schieben, fertig. Das können die abends anfangen und früh ist es fertig.