Rechtsextremer Übergriff in der Straßenbahn: Prozess beginnt, Staatsanwaltschaft wollte einstellen

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18 Antworten

  1. G sagt:

    Hätte der idiot mal lieber mit einem Messer hantiert…. Dann wusste er jetzt schon das er maximal 3 Jahre sitzt.
    Aber so…. Und dann auch noch beleidigungen von Studentinnen.. Oh man….
    Das gibt lebenslänglich….

    • Bomber Harris sagt:

      War natürlich klar, dass Internet-Nazis hier direkt ihre braune Wurst in den Kommentaren absondern müssen. Aus der Geschichte nichts gelernt?

      • G sagt:

        Na doch… Genau deshalb schreibe ich das ja… Sie doch die Geschichte mit den messerstichen in Hals und Rücken

      • Willy sagt:

        Also wer sich“ Bomber-Harris „nennt, – einem dem größten Verbrecher des 2.Weltkrieges und andere als Nazi bezichtigt, bei dem kan auch so einiges nicht stimmen…

        • Adi sagt:

          Willy Lages – SS-Sturmbannführer, Kriegsverbrecher, deswegen zum Tode verurteilt

          Zurückhaltung scheint angebracht

        • Wilfried sagt:

          Ist er für irgendetwas verurteilt worden? Ich wüßte nich, von daher ist er bis dahin erst einmal unschuldig…Wir leben doch noch in einem Rechtsstaat?

    • Horsti sagt:

      Bekämpfung von Kriminalität scheint Ihnen nicht so wichtig zu sein oder wie soll ich diese Relativierung von körperlicher Gewalt verstehen?

  2. Pionierleiter sagt:

    Was ist mit den Männern aus Afrika geworden, haben Kopfschüttelnd die Bahn verlassen?

  3. 10010110 sagt:

    Die Gendersterne im Text offenbaren mal wieder deutlich die eigentlichen Hintergründe des Artikels. 🙄

  4. Mephisto sagt:

    Wenn das Gericht den Täter im Juni 2020 für schuldunfähig befand, was soll denn dann hier noch rauskommen?

    • Hallenser sagt:

      Auch das steht drin:

      „Wir erwarten von der Justiz, dass die extrem rechte Motivation des Angeklagten, welche in den menschenverachtenden, rassistischen und sexistischen Gesten bzw. Beleidigungen während der Tat deutlich wurde, unabhängig von einer möglichen psychischen Erkrankung wahr- und ernstgenommen wird“

    • stephan sagt:

      Die Schuldunfähigkeit wird immer für den Zeitpunkt der Tat festgestellt. Möglicherweise kommt man hier zu dem selben Schluß wie bei dem versuchten Totschlag, möglicherweise stellt man für den Zeitpunkt der hier angeklagten Tat etwas anderes fest.

  5. Daniel M. sagt:

    Hätte er ein Kind vor den Zug geschubst, wäre die Schuldunfähigkleit reine Formsache.
    Aber hier werden Gendersternchen und mediale Schlagworte verwendet. Auch die mobile Opferberatung braucht eione Existenzberechtigung. Da wird natürlich jeder Strohalm ergriffen. Sonst ist da nix zu tun. Obwohl…. irgendein blonder wird schon blöd gucken.
    Allerdings ist die Justiz hoffentlich in der Lage, uns vor solch einem Kriminellen, oder eben Geistekranken zu schützen?! Das wäre schon eher eine Sorge wert.