Regelungen zum Notbetrieb in Kindertageseinrichtungen und Schulen

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5 Antworten

  1. klaus sagt:

    Also quasi der gesamte öffentliche Dienst und alle im Gesundheitswesen.

  2. Daniel M. sagt:

    Hallo…ist da das Jugendamt….ich habe meine Gören wieder ordentlich verwamst. Dürfen se nun in die KIta?
    Oh man….
    Und was ist mit der Mutter, wo der Vater glücklicherweise Arbeit hat, die in Elternzeit ihr Baby versorgt und nun noch die 2 oder 3 anderen Kinder irgendwie mitversorgen muss, weil sie in der Kita nicht erwünscht sind? Was ist mit diesen Eltern? Da gibt es auch keine KIndkranktage. Keine Notbetreuung. Nichts. Alles ein riesiger Bullshit.
    Und was ist mit den Kindern, die aus vielschichtigen Gründen lieber nicht den ganzen Tag zuhause sein sollten? Die auf unterschied
    Deren Leid ist im Vergleich zu Corona ein wahrhaftiges Leid.

  3. Daniel M. sagt:

    Hallo…ist da das Jugendamt….ich habe meine Gören wieder ordentlich verwamst. Dürfen se nun in die KIta?
    Oh man….
    Und was ist mit der Mutter, wo der Vater glücklicherweise Arbeit hat, die in Elternzeit ihr Baby versorgt und nun noch die 2 oder 3 anderen Kinder irgendwie mitversorgen muss, weil sie in der Kita nicht erwünscht sind? Was ist mit diesen Eltern? Da gibt es auch keine KIndkranktage. Keine Notbetreuung. Nichts. Alles ein riesiger Bullshit.
    Und was ist mit den Kindern, die aus vielschichtigen Gründen lieber nicht den ganzen Tag zuhause sein sollten?
    Deren Leid ist im Vergleich zu Corona ein wahrhaftiges Leid.

    • Hans sagt:

      Darauf wird keine Rücksicht genommen. Bei einigen Kindern hat das bereits dramatische Folgen, wenn die schulischen Leistungen nachlassen und man dann nicht mehr sein Potential abschöpfen kann.

  4. Mary sagt:

    Danke für die Info. Wo konkret kann man nachlesen, wer berechtigt ist die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Gibt es da bereits eine veröffentlichte Verordnung, auf die man sich im Zweifel beziehen kann?

    • eseppelt sagt:

      „Wo konkret kann man nachlesen, wer berechtigt ist die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen.“

      In dem Artikel, den du eben kommentiert hast…

  5. Erzieher sagt:

    Bei uns ist die Einrichtung zu 90 %ausgelastet… Wie immer wenn diese blödsinnige Notbetreuung greift

    • Erzieher2 sagt:

      So sieht es bei uns auch aus, da es leider reicht, wenn ein Elternteil systemrelevant ist…

      • Daniel M. sagt:

        Dann vielleicht den Job wechseln, wenn man keine Lust hat, Kinder zu betreuen als Kinderbetreuer!

  6. Wer Weiß sagt:

    In unserem Hort müssen beide Eltern in Systemrelevanten Berufen arbeiten, um eine Notbetreuung zu bekommen! Ich bin Alleinerziehend, aber da wir das gemeinsame Sorgerecht haben, müssen wir beide diesen Nachweis bringen, damit unser Kind nach der Notbetreuung in der Schule, noch zur Notbetreuung in den Hort darf! Totaler Irrsinn von unseren Politikern!