Rote Liste für Sachsen-Anhalt: 1.200 Tier- und Pflanzenarten seit 2004 verschwunden
Mehr als ein Drittel der Tier-, Pflanzen-, Algen- und Pilzarten in Sachsen-Anhalt sind gefährdet. Ebenfalls bedroht sind 43 Prozent der Biotoptypen und 55 Prozent der Flechten-, Moos- und Pflanzengesellschaften. Das belegen die aktuellen Roten Listen für Sachsen-Anhalt, die für manche Arten Verbesserungen, für einige andere aber zum Teil drastische Verschlechterungen der Bestandentwicklung dokumentieren.
Vor allem Arten, die an Fließgewässer gebunden sind, profitieren von der gestiegenen Gewässerqualität. Dadurch hat sich die Situation für einige Libellen- und Fischarten verbessert. Die großen Tieflandflüsse sind wieder nahezu vollständig von Flussjungfern besiedelt. Einige Flechten- und Moosarten, die in der Vergangenheit unter Luftschadstoffen wie Schwefeldioxid litten, konnten aufgrund von Luftreinhaltungsmaßnahmen aus den Roten Listen entlassen werden – ihr Vorkommen gilt mittlerweile als ungefährdet. Erfolge zeigt auch der gezielte Artenschutz in Sachsen-Anhalt, beispielsweise bei Fischotter, Wildkatze und Großtrappe. Das Aussterben der Großtrappe in Sachsen-Anhalt konnte mit großer Anstrengung verhindert werden.
Andererseits gelten aktuell über 1200 Arten in Sachsen-Anhalt seit den letzten Roten Listen von 2004 als verschwunden, darunter Froschkraut, Moosglöckchen oder Birkhuhn. Drastisch verschlechtert hat sich die Situation für Arten, welche unter intensiver Landnutzung leiden, wie viele Insektenarten, Feldhamster oder Feldlerche. Die Feldlerche erfuhr in jüngerer Zeit einen Bestandsrückgang von alarmierenden 20 bis 50 Prozent. Die Gründe für die Bedrohung der heimischen Biodiversität sind vielfältig, aber in den meisten Fällen menschengemacht: Landschaftsstrukturwandel, Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen sowie Effekte des Klimawandels.
„Wir müssen das Artensterben stoppen. Die vorliegenden Roten Listen verstehe ich als Auftrag an uns, die Vielfalt an Pflanzen und Tieren und ihre Lebensräume zu schützen und zu erhalten. Unser Ziel muss es sein, dass es Rote Listen irgendwann überhaupt nicht mehr gibt.“ sagte Umweltministerin Prof. Claudia Dalbert bei der Vorstellung der aktuellen Ausgabe.
Rote Listen fassen in regelmäßigen Abständen das gesamte Wissen über die gefährdete Natur in komprimierter, lesbarer und allgemein verständlicher Form zusammen. Die aktuelle Ausgabe für Sachsen-Anhalt listet in 77 Kapiteln auf über 900 Seiten mehr als 7600 gefährdete Tier-, Pflanzen-, Algen- und Pilzarten sowie Pflanzengesellschaften und Biotoptypen des Bundeslandes auf. An der Erstellung waren 130 Artengruppenspezialisten und -spezialistinnen sowie 280 Fachkollegen und -kolleginnen beteiligt. Herausgeber ist das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.
Aber Hauptsache, die A 143 wird ganz schnell fertig, damit wir nochmal für die nächsten 50 Jahre weiter so leben können wie bisher und alles um uns herum ignorieren können. Was danach kommt, ist uns egal, da sind wir ja längst tot.
Ganz genau, dann geht es ohne Zahlensalat weiter!!!
Er stiehlt den so eine Liste? Kann doch keiner was damit anfangen
„„Wir müssen das Artensterben stoppen. Die vorliegenden Roten Listen verstehe ich als Auftrag an uns, die Vielfalt an Pflanzen und Tieren und ihre Lebensräume zu schützen und zu erhalten. Unser Ziel muss es sein, dass es Rote Listen irgendwann überhaupt nicht mehr gibt.“ sagte Umweltministerin Prof. Claudia Dalbert bei der Vorstellung der aktuellen Ausgabe.“
Dann mal endlich ran an die Umweltsünden der industriellen Landwirtschaft!
Ach nee, vorher verteilen wir aber aktuell wieder mal Gift auf den Feldern: https://dubisthalle.de/land-beschliesst-regelungen-zur-bekaempfung-der-feldmaus?unapproved=124245 und https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2020/2020_09_10_Fa_Notfallzulassungen_Ratron_Giftweizen.html
„Nach der EU-Gefahrstoffkennzeichnung und der GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gilt das schwere Gift nicht nur als leichtentzündlich, sondern ebenfalls als sehr giftig und umweltgefährlich.
Diese „Notfallzulassung“ enthält u.a. folgende „Anwendungsbestimmungen“, Zitat: „Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge oder die mit einer Köderlegemaschine geschaffenen, nach oben geschlossenen Gänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte oder Köderlegemaschine) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Darüber hinaus gelten für diese Notfallzulassung die im Rahmen der regulären Zulassung für das Mittel Ratron Giftweizen festgesetzten Anwendungsbestimmungen.“, Zitat Ende
Wer solche Festlegungen liest, kommt gar nicht auf den Gedanken, welches schwere Gift man nun in der Agrarlandschaft verteilen darf. Eine Kontrolle dieser „Anwendungsbestimmungen“ ist praktisch nicht möglich und daher hat man sie erst gar nicht in dieses weitere Machwerk zur Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft aufgenommen.
Diese auf Drängen der für ihre Umwelt- und Naturfeindlichkeit bekannten Agrarlobby zu Stande gekommene Skandalfestlegung zeugt eindeutig, inwieweit die zuständige Bundesministerin mit diesen Kräften verbunden ist.“
https://www.aha-halle.de/
Fachleute schon.
Aber für Laien ist est tatsächlich schwierig. Wir bräuchten jemanden der die Notwendigkeit von Artenschutz und das Zusammenspiel, das Aufeinanderangewiesensein der vielen unterschiedlichen Lebewesen im Ökosystem so gut erklären kann, wie Prof. Dorsten im Lockdown Corona erklärt hat.
Uuuips,
mein Kommentar bezog sich natürlich auf die Frage von „Erz“.
Wo ist der Kiri Baum ?