Sachsen-Anhalt erlaubt Weihnachtsmärkte – zusätzliche Ordner sollen Personenansammlungen verhindern

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7 Antworten

  1. Joker sagt:

    Ich stelle mir gerade vor, wie die Menschenmengen der letzten Jahre an den Glühweinbuden dann in 1,5 Meter Abstand in der Schlange vor der Bude stehen. da geht die Schlange bestimmt bis zum Untermarkt. Und es dürfen dann immer nur 10 Personen zusammen stehen. Faktisch gibt es dann eine Glühweinbude am Markt….Die Restfläche braucht man zum Konsumieren mit Abstand. Na dann Prost !

    • Ass im Ärmel sagt:

      Wie im Text steht ist der Weihnachtsmarkt nicht mehr nur auf dem Marktplatz. Also muss auch nicht jeder am Marktplatz irgendwo anstehen.
      Weiterhin gibt es auch wie die Jahre zuvor, keine Pflicht dort zu erscheinen.

  2. Fritz sagt:

    Na wenn der Weihnachtsmarkt wieder so eng mit Buden vollgestellt wird wie soll man da Abstand halten? Da wurde es ja zu bestimmen Tages und Abendzeiten richtig voll…

    • Ass im Ärmel sagt:

      Mehr als nur die Überschrift lesen, dann sollte klar werden, dass wenn man einen Weihnachtsmarkt statt nur auf dem Markt plötzlich auf die ganze Innenstadt splittet auch plötzlich nicht mehr alles mit Buden vollgestellt ist.

  3. Stachel sagt:

    Das geht so lange gut, bis die ersten Besoffenen ausrasten und randalieren!

  4. Hornisse sagt:

    Also Veranstaltungen mit 500 Pers.ja,aber auf dem W.markt mehr als 10 Pers.auf einem Platz nein. Hat da villt.jemand beim Denken einen Aussetzer gehabt? Hi, hi.

    • Weihnermann sagt:

      Falsch. „In Sachsen-Anhalt dürfen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis 500 Personen stattfinden, im Außenbereich bleibt es generell bei der Obergrenze von 1000 Personen.“ Der Weihnachtsmarkt ist eine Außenveranstaltung.