Sachsen-Anhalt will WhatsApps mitlesen: Verfassungsschutzgesetz wird erneuert
Am Dienstag hat Innenminister Holger Stahlknecht hat heute im Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verfassungsschutzes und der Sicherheitsüberprüfung im Land Sachsen-Anhalt vorgestellt. Unter anderem soll der Verfassungsschutz künftig verschlüsselte Messenger wie WhatsApp auslesen dürfen. Ein Richter muss aber für die auf maximal einen Monat angelegten Maßnahmen sein OK geben. Zudem sollen künftig auch von 14- bis 16-jährigen Personen mögliche Erkenntnisse gespeichert werden.
Stahlknecht: „Mit der Gesetzesänderung wollen wir auch der rasanten Entwicklung bei den Kommunikationswegen Rechnung tragen. Digitale und elektronische Kommunikationsmittel dringen in nahezu alle Lebensbereiche vor. Hierauf müssen die Sicherheitsbehörden reagieren können, um so die Sicherheitsarchitektur des Landes weiter zu stärken.“
Der Gesetzentwurf greift u.a. folgende Regelungsschwerpunkte auf:
• Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes: Bei zwei Beratungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (jetziger Name: Parlamentarische Kontrollkommission) ist ein öffentlicher Beratungsteil vorgesehen. Zudem sollen die Mitglieder des Gremiums ermächtigt werden, länderübergreifend mit Mitgliedern anderer Kontrollgremien in Austausch treten zu können.
• gesetzgeberische Klarstellung, dass Prävention und Wirtschaftsschutz eigenständige Aufgaben des Verfassungsschutzes sind,
• gesetzliche Rahmenregelungen für den Einsatz von Vertrauenspersonen und Verdeckten Mitarbeitern,
• Präzisierung der Regelungen zur Informationsübermittlung von der Verfassungsschutzbehörde an die Polizei und an andere Behörden unter Beachtung der einschlägigen Rechtsprechung, Speicherung von Daten analog der bundesrechtlichen Regelung als Voraussetzung der Nutzung gemeinsamer Dateien im Verfassungsschutzverbund,
• Implementierung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung – deren Einsatz allerdings unter Richtervorbehalt steht – in den Katalog der nachrichtendienstlichen Mittel.
Darüber hinaus sollen die Regelungen des Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetzes des Landes soweit wie möglich den Vorschriften des Bundes angepasst werden. Die vorgesehenen Änderungen sind laut Land erforderlich, um einen effektiveren Geheimschutz und möglichst einheitliche Rechtsstandards zu etablieren. Ohne diese Gesetzesnovelle würden sich die rechtlichen Bedingungen der Sicherheitsüberprüfungen beim Bund und im Land Sachsen-Anhalt in nicht hinnehmbarer Weise auseinanderentwickeln.
Der Lauscher an der Wand hört seine eigne Schand.
>Unter anderem soll der Verfassungsschutz künftig verschlüsselte Messenger wie WhatsApp auslesen dürfen.
Zwischen dürfen und können ist ja hier noch ein Unterschied. Ziel der Hersteller sollte es daher sein, dass nur der entschlüsselt, für den es bestimmt ist. Sonst macht ja das Verschlüssel keinen Sinn.
Ich komme mir immer mehr vor, wie in der DDR.
Nur das es dieses mal nicht heimlich gemacht wird, sondern unter dem Vorwand der Sicherheit.
Wenn du „in der DDR“ von der Überwachung wusstest, war es nicht heimlich oder du gehörtest sogar zu den Überwachern. Wahrscheinlicher ist aber, dass du die DDR nur aus Erzählungen kennst. Die Überwachung des MfS geschah im Übrigen auch unter dem Vorwand der Sicherheit, wie die Existenz von Geheimdiensten (<- Name) generell durch diesen Vorwand gerechtfertigt wird. Warum sollte der Verfassungsschutz da anders agieren?
Gut das nach der Kehre keine Erkenntnisse über die Bespitzelung und Menschrechtsverletzungen der Stasi bekannt worden, wovon hier Ur-Hallenser redet. Alle Informationen stammen natürlich zu Lebzeiten der Stasi, gut das Du uns von der späteren Aufarbeitung der Stasiverbrechen bewahrst. Manchmal glaube ich, Du willst es nicht verstehen oder kannst es einfach nicht. Das Leben der Anderen… ist auch erst später (Du verstehst) verfilmt wurden.
Geben Sie sich keine Mühe, dem Seb zu antworten. Am besten ignorieren. Der gibt immer und überall seinen Senf dazu. Ein Klugscheißer vor dem Herrn, der offensichtlich ein überdurchschnittliches Geltungsbewusstsein hat.
Hast du gewusst, dass du Stasiopfer warst, als es die Stasi noch gab? Oder kennst du ihre Arbeit auch nur aus Film, Funk und Fernsehen?
Da vermisst jemand die Stasi?
Wobei wir dann auch so weit wären,wie Rußland oder China.
… und der Rest der Welt. WhatsApp wird auf amerikanischen Servern gehostet. Die Nutzerdaten und Inhalte werden analysiert, ausgewertet und in Reinform gebracht und dann meistbietend verkauft, bzw. die Geheimdienste lesen schon immer mit. Und die Nutzer (Schafe) freuen sich, dass es kostenlos ist. Snowden wirkt hier aufklären, nur niemand will es wissen.
Du willst es auch nicht wissen? Was ist mit denen, die es schon wissen? Zählen die gar nichts? Niemand zwingt dich, Whatsapp zu nutzen. Niemand zwingt dich, ein oder gar mehrere Profile in den Sozialen Medien anzulegen und auf dem neuesten Stand zu halten. Du bist auch trotz deiner ständig wechselnden Nutzernamen sehr leicht zu erkennen und zu verfolgen. Da müssen nicht mal ominöse „amerikanische Server“ als Ausrede herhalten. Das machst du alles ganz freiwillig, auch das Rumheulen. Du blökst genau wie alle anderen Schafe (Nutzer) auch…
Solche Forderungen von einem Minister…
… unter seiner Verantwortung wird in unserem Bundesland Diebstahl (Fahrrad, Handy, Taschen) nur als Strafanzeige auf genommen und nicht wirklich verfolgt.
Als mein Fahrrad geklaut wurde, musste ich zum Revier hin fahren und das geknackt Schloss mitbringen, d.h. vor Ort wurde keine Spurensicherung durchgeführt. Später wurde das Verfahren ohne weitere Ermittlungsergebnisse eingestellt.
Aber bei Whatsapp und ko mitlesen wollen… anstatt auf der Straße seinen Job machen zu lassen.
Herr Minister für mich sagt das alles über Ihre Arbeit.
Es gibt im derzeitigen Deutschland keine vom Volk gewählte Verfassung.
Also kann es auch keinen Schutz derselben geben.
Eine Verfassung muss nicht vom Volk „gewählt“ sein, um geschützt zu werden. Die von 1949 hätte auch nur „gewählt“ werden können von Volksmitgliedern Jahrgang 1931 oder älter. Dazu gehörst du sicher nicht. Die von 1992 wurde – demokratisch legitimert – von der Volksvertretung, der wesentlichen gesetzgebenden Instanz in einer repräsentativen Demokratie, beschlossen (manche sagen „gewählt“). Im derzeitigen Deutschland gibt es 17 Verfassungen.
@teu: in welchen Ländern der Welt wurde die Verfassung denn direkt vom Volk gewählt? Und wie ist es mit Großbritannien die gar keine Verfassung haben? Du bist wohl nur ein unwissender Schwätzer.
Man soll es nicht glauben, die DDR-Verfassung von 1968 wurde tatsächlich per Wahlen angenommen.
Na, das hören jetzt hier Einige sicher gar nicht gerne…
Is aber so!
Wurde sie nicht. Die von 1974 auch nicht.