Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin für Beherbergungsverbot
Der Städte- und Gemeindebund hatte ein Ende des Beherbergungsverbots für Personen aus deutschen Corona-Risikogebieten gefordert. Aus der Landesregierung von Sachsen-Anhalt kommt dagegen Zustimmung zu einem solchen Verbot, das im Land seit Sommer gilt.
Es sei ein wichtiger Baustein der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus, sagt Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. „Das Beherbergungsverbot hat dazu beigetragen, dass sich die Zahl der Neuinfektionen in Sachsen-Anhalt immer noch auf vergleichsweise niedrigem Niveau bewegen. Wir sollten es beibehalten“, sagte Grimm-Benne vor dem Hintergrund der aktuellen bundesweiten Debatte.
Es handele sich dabei nicht um ein allgemeines Reiseverbot. „Reisen in und nach Sachsen-Anhalt sind unabhängig vom Anlass möglich“, stellte Grimm-Benne klar. Untersagt sei die Beherbergung von Personen zu touristischen Zwecken, wenn sie ihren Wohnsitz in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt haben, in denen in den letzten 7 Tagen mehr als 50 Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gemeldet wurden. Eine Ausnahme gelte auch hier: kann der Gast einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen, kann er übernachten.
Grimm-Benne: „Die Einschränkung trifft Touristen und Urlauber. Übernachtungen auf Geschäftsreisen sind erlaubt, auch die Übernachtung aufgrund von Familienbesuchen.“
Was bundesweit jetzt für innerdeutsche Reisen in der Diskussion ist, gelte in Sachsen-Anhalt bereits seit dem Sommer und habe sich bewährt. Grimm-Benne mahnte zugleich zur Vorsicht: „Achten Sie auf Abstand und Hygiene, im Alltag, ganz besonders aber auch bei Ausflügen in beliebte Regionen. Vermeiden sie möglichst größere Menschenansammlungen.“
Ergänzend wies Grimm-Benne darauf hin, dass es bei Einreisen aus Hotspots innerhalb Deutschlands keine Quarantänepflicht in Sachsen-Anhalt gebe.Diese gilt generell nur bei Einreisen aus dem Ausland, nicht innerhalb des Bundesgebiets.
Auch wenn es nicht an der Beherbergung liegt, die wird erst mal verboten.
Und warum? Damit in Zeiten aktuell wieder ansteigender Infektionszahlen keine zusätzlichen Anreize einer regen Reisetätigkeit geschaffen werden und damit zumindest versucht wird, in aktuell noch wenig betroffenen Regionen die überschaubaren Fälle auf möglichst niedrigen Niveau zu halten. Das kann z.B. hilfreich für Betroffene aus Infektionshochburgen sein, wenn hier noch Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen.