Saison-Kurzarbeitergeld: 2.180 Bauarbeiter in Halle müssen ihren Job nicht an den „Winter-Nagel“ hängen
So kommen Bauarbeiter durch den Winter: Wenn demnächst auf den Baustellen bei frostigen Temperaturen nichts mehr geht, braucht sich keiner der rund 2.180 Baubeschäftigten in Halle (Saale) Sorgen um seinen Job zu machen. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hingewiesen. „Maurer, Straßen-, Rohrleitungs-, Kanalbauer & Co. – keiner muss seinen Job an den ‚Winter-Nagel‘ hängen. Arbeitsverträge und Lohnzahlungen laufen weiter“, sagt Kerstin Fischer von der IG BAU Sachsen-Anhalt Süd.
Denn ab dem 1. Dezember erlaubt das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld) die Weiterbeschäftigung von Bauarbeitern. Sie erhalten dann von der Arbeitsagentur ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. Die IG BAU spricht von einer „Winter-Brücke“, die möglichst viele der 112 Baubetriebe in Halle (Saale) nutzen sollten. Selbst wenn die Arbeit auf dem Bau bei Eis und Schnee stillsteht, werden so Entlassungen vermieden – Fachkräfte bleiben in der Branche“, so die Vorsitzende der IG BAU Sachsen-Anhalt Süd, Kerstin Fischer.
Wenn Aufträge wegen des Winterwetters nicht mehr erledigt werden können, reicht es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich zu informieren: Bauunternehmen müssten dabei lediglich mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat. Damit kann jeder Betrieb frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Für Kerstin Fischer ist klar: „Die Regelung erspart den Betrieben viel Papierkram und Schreiberei. Es gibt keine vernünftigen Argumente, das Saison-Kug nicht zu nutzen.“
Das Schlechtwettergeld helfe Beschäftigten und Unternehmen: „Die einen haben eine klare Perspektive und stabile Einkünfte. Die anderen können im Frühjahr auf ihr erfahrenes Personal zurückgreifen und müssen nicht neu einstellen“, erklärt Fischer.
Das Saison-Kurzarbeitergeld sei „quasi ein Auffangnetz bei schlechter Witterung“. Es könne aber nicht beliebig genutzt werden: „Bevor Unternehmen in Halle auf das Saison-Kug zugreifen, müssen sie erst einmal prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können – Aufgaben also, die drinnen zu machen sind“, sagt Kerstin Fischer. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten sie berücksichtigen.
Vom Saison-Kug können Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus profitieren. Die Arbeitsagentur zahlt die Leistung zwischen Dezember und März. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits im November begonnen.
Und was soll dieser Bericht uns damit sagen.🤔😉Die 67% bekommen die Arbeitnehmer mit Kindern!😉 Die wo Kinder schon erwachsen sind 63%.😉 Davon bezahlen sie dann ihre Rechnungen. Am Ende bleibt weniger als bei Bürgergeld.
Und noch was, von den 67 % oder 63% werden noch die SV Beiträge abgezogen. Am Ende freut sich nur das A-Amt , weil sich keiner Arbeitslos meldet.
„Wenn demnächst auf den Baustellen bei frostigen Temperaturen nichts mehr geht, braucht sich keiner der rund 2.180 Baubeschäftigten in Halle (Saale) Sorgen um seinen Job zu machen. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hingewiesen.“
Die IG BAU sollte wie alle anderen Gewerkschaften mal in der Realität ankommen. In Zeiten des Klimawandels und der zunehmenden Automatisierung wird auch im Winter durchgängig gebaut. Der technische Fortschritt erlaubt es bei Minusgraden zu bauen und das nicht erst seit gestern. Das Kug gehört von daher ersatzlos abgeschafft.
@Paulus, DU als „liberaler „ solltest wissen das diese Arbeitnehmer in einen Fond einzahlen ! Von ihrem Lohn! Schaff das ab ! Bitte ! ALG ist fast besser als KuG. Du tätest allen Beschäfftigten fast einen Gefallen im Bauhauptgewerk. Wäre da nicht die Bürokratie! Die Ämter möchte ich sehen, die Beihilfen für Energie und andere Kosten bearbeiten sollen! So etwas gab es schon einmal! Man hat es schnell kassiert! Warum wohl? Du bist kein Liberaler!