Schlosserstraße: Vermieter zieht leer und saniert

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32 Antworten

  1. 10010110​ sagt:

    Und aus welchem Viertel dürfen wir uns jetzt auf neue Nachrichten freuen?

  2. Jens sagt:

    Genau! Wo sind die Familie denn eigentlich hin? Nach Rumänien wo sie hingehören da sie ja keinen Anspruch auf Asyl haben bestimmt nicht!?

    • eseppelt sagt:

      Rumänen als EU-Bürger brauchen auch keinen Anspruch auf Asyl

      • Willy sagt:

        Ja, EU-Bürger müssen aber nach 3 Monaten aber wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen, wenn sie in Deutschland bleiben möchten…

        • Seb Gorka sagt:

          Nein, das müssen sie nicht.

          • Willy sagt:

            Leistungen nach SGB sind nach 3 Monaten nur noch eingeschränkt zu bekommen!

          • Seb Gorka sagt:

            Nein, das sind sie nicht.

            Ich weiß nicht, woher du deine Informationen nimmst, aber sie sind falsch. Schon „Leistungen nach SGB“ ist mindestens unvollständig. Ein Bleibe- oder Aufenthaltsrecht wird aber in keinem der zwölf(!) – ab 2022 sogar 13(!) – Sozialgesetzbücher geregelt.

        • Kritiker sagt:

          Da geht es um Ansprüche aus dem SGB!

  3. TheDuke sagt:

    >>Demnach leben in den gesamten Komplex nur noch zwei Roma-Familien.
    Zwei Familien nur?
    Wo sind die anderen so plötzlich alle hin?

    So ein Leerzug geht ja nicht von heute auf morgen.

  4. Kritiker sagt:

    Es gibt Informationen, dass ein Teil in die Südstadt gezogen ist. Ansonsten, es ist ein fahrendes Volk und dieses fühlt sich in ganz Europa wohl, wo Leistungen abzuholen sind.

    Man sollte erwähnen, auch wenn es Rumänen, Bulgaren oder Bürger aus anderen EU Ländern sind, es ist eben die bestimmte Volksgruppe.

    Rumänen könnten auch aus Siebenbürgen mit deutscher Abstammung kommen oder sie sind ukrainischer oder moldawischer Herkunft.

  5. Leube sagt:

    Dafür sind die jetzt am Bahnhofsviertelgenau, gesagt Rafferenerie str… Dort sind 2 Häuser voll, und glaubt mir, hier ist jeden Tag Party,es fängt früh mit saufen und lauter Musik an, es endet Nachts mit lauter Musik, Schlägereien und rumgeschreie, kurz gesagt, nicht auszuhalten!

  6. Sinnlos sagt:

    Bin heut dort lang gefahren, ich weiß ja nicht aus wievielen Menschen eine Familie besteht aber dort sind noch sehr viele. Sie standen alle draußen.

    • eseppelt sagt:

      Durch Zufall fährst du also eine Sackgasse entlang, um dann etwas zu behaupten?

      • Ur-Hallenser sagt:

        Da braucht man nicht in die Sckgasse fahren, die Ecke Rossbachstraße reicht völlig aus. Ich muss täglich daran vorbei. Ein Bild hätte ich auch. Wie kann ich es hier einstellen?

      • Sinnlos sagt:

        Eseppelt, ich fahr jeden Tag dort lang sonst würde ich mich hier nicht mit einschalten.

  7. Stefan sagt:

    So viel wie ich weiß sind die Leute zum Schülershof runter

  8. Willy sagt:

    EU-Ausländer haben ohne vorher erworbene Ansprüche kein Anrecht auf Sozialleistungen….sagt das Gesetz

    • Seb Gorka sagt:

      Auch das ist falsch.

      Du hast außerdem von bleiben bzw. bleiben dürfen erzählt. Das Aufenthaltsrecht ist aber völlig unabhängig von etwaigen Ansprüchen auf Sozialleistung und es ist auch nicht auf 3 Monate beschränkt. Mach dich doch bitte erst kundig, bevor du tagelang Unsinn behauptest!

      • Willy sagt:

        EU – Ausländer haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen ohne Arbeitstätigkeit! Es gibt eine 3 monatige Übergangsfrist für zB. Arbeitssuche
        Du solltest dich kundig machen, einfach zu erkunden!

    • Seb Gorka sagt:

      Aber gern:

      Du hast behauptet, EU-Bürger müssten nach 3 Monaten „wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen, wenn sie in Deutschland bleiben möchten…“. Das bleibt falsch.

      Du hast weiterhin behauptet, „Leistungen nach SGB“ würden nach 3 Monaten nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen und nun, dass EU-Ausländer gar keine Ansprüche haben, ohne einer „Arbeitstätigkeit“ nachzugehen. Nicht nur, dass sich das alles widerspricht, es ist nach wie vor falsch.

      Du hast zumindest impliziert, dass Aufenthalt und Ausreisepflicht an den Empfang von Sozialleistungen gekoppelt sind oder damit in Zusammenhang stehen. Das ist wohl auf deine Unkenntnis zum Aufenthalts- und Sozialrecht zurückzuführen, bleibt aber in jedem Fall falsch.

      Dazu:
      Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG),
      Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU),
      Sozialgesetzbuch I
      Sozialgesetzbuch II – hier insbesondere §7
      Sozialgesetzbuch XII – hier insbesondere §23

      Die von dir verlinkte Pressemitteilung der Bundesregierung bezieht sich auf das „Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“ vom 22.12.2016. Die damit getroffenen (Neu-)Regelungen sind schon seit knapp drei Jahren in Kraft und in den entsprechenden SGB II und SGB XII (siehe oben) enthalten.

      Allerdings werden dort nach wie vor keine Regelungen zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bzw. zur Ausreise getroffen und auch keine Einschränkung der Sozialleistungen nach 3 Monaten oder gar, dass sie ohne „Arbeitstätigkeit“ überhaupt keinen Anspruch auf Sozialleistungen hätten.

      Ich würde gern wieder an dich übergeben, vermute aber angesichts deiner bisherigen Leistungen, dass da nicht viel kommen wird…

  9. Willy sagt:

    „EU-Ausländer, die nicht bereits in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben, stehen in den ersten fünf Jahren keine Sozialleistungen zu. Künftig werden für das Kindergeld die Daten zwischen Ausländerbehörde und Familienkasse abgeglichen. Der Bundesrat hat der Neuregelung zugestimmt“

    Was ist denn daran so missverständlich?
    Schaffst du mit eigenen Worten, deine Sichtweise darzulegen? Der größte Teil deiner Aussagen, sind Wiederholungen…

  10. farbspektrum sagt:

    „Das Problem mit der Gesetzeslücke
    Der Hintergrund: Seit Anfang 2014 gilt die volle EU-Arbeitnehmer- und Niederlassungsfreiheit. Das heißt, auch Rumänen können in Deutschland arbeiten. Um zu verhindern, dass sie nur wegen der Sozialleistungen kommen, hat der Bund Ende 2016 beschlossen, Arbeitslose von allen Sozialleistungen auszuschließen. Doch es gibt eine Gesetzeslücke: Wer eine geringfügige Beschäftigung oder eine Selbstständigkeit mit geringem Gewinn nachweisen kann, hat Zugang zu allen Sozialleistungen und Kindergeld. So kann durch wenige Stunden Arbeit eines einzigen Familienmitgliedes, eine Großfamilie über Tausend Euro Sozialleistungen erhalten.“
    https://www.mdr.de/nachrichten/politik/gesellschaft/sozialbetrug-system-rumaenen-eu-zuwanderung-100.html

  11. Willy sagt:

    http://www.eu-info.de/europa-punkt/politikbereiche/sozialhile/

    In dem Link stehen 3 Monate als Übergangsfrist festgeschrieben …
    Sozialtourismus soll so unterbunden werden. Das kannst noch 3mal negieren und abstreiten, ändert aber nichts an der Rechtslage.
    Also, nach Deutschland kommen und Sozialhilfe abkassieren funktioniert nicht. Die Praxis mag anders aussehen, die Gesetzeslage ist klar

    • Seb Gorka sagt:

      Ein Link (erst recht ein solcher zu einer privaten Webseite) schreibt gar nichts fest und hat auch keine Gesetzeskraft. Das ist wie mit deinen Vorstellungen von der Wirklichkeit. Die mögen dir völlig plausibel erscheinen, können von der Wirklichkeit aber erheblich abweichen, wie du immer wieder gezeigt bekommst.

      Die Frist von drei Monaten gilt für den Aufenthalt an sich. In dieser Zeit ist keinerlei Nachweis über Zweck und Ziel des Aufenthalts nachzuweisen. Erst danach kann(!) ein solcher Nachweis gefordert werden. Mit der Beantragung und/oder dem Bezug von Sozialleistungen hat das überhaupt nichts zu tun, ist demnach auch keine „Übergangsfrist“. Offenbar scheitert es schon am Verständnis der deutschen Sprache.

      Es ist auch aus diesem Link nicht ersichtlich und schon gar nicht „festgeschrieben“, dass irgendein derzeitiger oder ehemaliger Bewohner der Schlosserstraße ausreisen muss, weil er Sozialleistungen bezieht (nicht „auf eigenen Beinen stehen“ kann). Das war aber deine Behauptung. Die ist auch nach vielfacher Wiederholung immer noch falsch.

      Auch der Zusammenhang zwischen Aufenthalt und Bezug von Sozialleistungen ist nicht gegeben. Trotz Wiederholung und Verweisen auf die (eindeutige) Gesetzeslage wirst oder willst du das nicht verstehen und akzeptieren. Das ist aber allein dein Problem und mit dem musst allein du fertig werden.

      • Willy sagt:

        Schade, du erkennst das Offensichtliche nicht, aber egal. Du bist leider auf dem Holzweg und möchtest das auch so. Das eine ist die Realität und das andere, deine eigene Welt.
        Schönes Wochenende

  12. !123? sagt:

    In der Schlosserstraße sind Sie weg und in unserem kleinen Ort Bahrendorf sind sie angekommen. Und nun haben wir das Problem. Vielen Dank an die ganzen raffgieriegen Vermieter. Solange wie die sich eine goldene Nase damit verdienen können wird das Problem in Deutschland nur von Ort zu Ort verschoben.