Schüsse mit der Schreckschusswaffe vom Balkon – ist das erlaubt?

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17 Antworten

  1. Uppercrust sagt:

    Natürlich ist solches Rumballern unangemessen und dumm. Aber es offenbart sich in dem Zusammenhang ein hochbedenklicher Satz im Text: „… möglicherweise sogar erlaubt sind oder zumindest nicht verboten sind“
    Leute, Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt! Vielleicht ist es nicht wünschenswert oder unangemessen, manches nicht verbotene zu tun, aber ich finde es bedenklich, wenn nur noch ausdrücklich Erlaubtes ( von wem? mit welcher Absicht?) getan würde – das wäre das Ende jeder Freiheit.
    .

    • Ballerfreunde sagt:

      Wer auf rumballern steht, auch wenn es nur in seiner Wohnung ist, ist für mich ein potentieller Straftäter und gehört bestraft. Das hat nichts mit Freiheit zu tun.

      Und wer solche Straftaten verteidigt, ist genauso ein Krimineller und gehört ebenso weggesperrt.

      • schwache Leistung sagt:

        Es ist nicht verboten und somit keine Straftat. Auch wenn ihnen das nicht passt.
        Es kann und darf somit auch nicht verfolgt werden, auch wenn unsere Polizei noch so martialisch auftritt. Das sollen die sich mal für echte Kriminelle mit Schusswaffe aufheben und die nicht mit 2 selbst zerschossenen Reifen in aller Seelenruhe aus der Stadt fahren lassen. Das war eine schwache Leistung.

      • Drogenberatung sagt:

        Du hast dir ganz offensichtlich die Rübe krank gekifft und solltest du deiner Sicherheit verwahrt werden.

  2. Joerg sagt:

    Das geballere hat nichts mit Freiheit zu tun. Es nervt und macht Angst. Dafür gibt es Schützenvereine. Das hat nichts in Wohnberreichen zu suchen.

  3. Mik F sagt:

    Angemessen oder nicht ?
    Dumm oder nicht ?
    Der Balkon gehört zur Wohnung, somit mein Privatraum wo ich doch eigentlich machen kann was ich will.

    Aber natürlich muß ich damit rechnen dass sich besorgte Bürger ( zu Recht ) bei der Polizei melden wenn sie Schußgeräusche hören.

    • Ölfass sagt:

      Aha, Privatraum also. Sie könnten also Ihre Möbel anzünden oder ein Ölfass in Ihrer Wohnung auskippen oder gern auch beides, am besten gleichzeitig? Ist ja ihr Privatraum. Da können sie ja eigentlich machen, was Sie wollen.

      Aber Sie sagten es ja schon: „Eigentlich“.

      Eben nicht. Nichts für ungut 😉

      • Manno, fass! sagt:

        Ja, das geht, solange man damit weder die Wohnung, noch sonst irgendwelches fremdes Eigentum beschädigt wird oder andere Rechte und Interessen beeinträchtigt werden.

        • Ölfass sagt:

          Also kurz zusammengefasst:

          Man darf in seinen Privaträumen eben NICHT machen, was man will.

          Wenn jemand keinen Sarkasmus versteht, dann ist es eben so…

          • Kurz, aber falsch zusammengefasst. Grundsätzlich darf man in seinen Privaträumen machen, was man will. Soviel steht fest. Man darf nur andere Rechte dabei nicht verletzen oder gegen allgemeine Pflichten verstoßen. Das sollte auch dem öligsten Fass klar sein.

            *kein Sarkasmus*

          • Ölfass sagt:

            @Blechtrommler: Wie Sie selbst festgestellt haben, kann man also in seiner Privatwohnung NICHT machen, was man will.

            Wenn man machen könnte, was man will, bräuchte man nämlich keine Einschränkung zu schreiben (die Einschränkung haben Sie selbst erkannt). Ergo: Man kann in seinen Privaträumen NICHT machen, was man will.

            Verstanden? 😊

          • Ich darf in meiner Privatwohnung ein Fass Öl auskippen und ich darf meine Möbel anzünden, wenn ich will. Auch beides gleichzeitig.

          • Ölfass sagt:

            @Ergo Verstahne:

            …und als Schuldunfähiger wird man noch nicht mal bestraft. Also worauf noch warten? 😉

    • Stephan sagt:

      So sehe ich das auch.
      Der Verkäufer der Schreckschußwaffe soll meinem Sohn gesagt haben auf eigenem Privatgrundstück dürfte er damit rumschießen wie er wolle. Das hört dann auch die Öffentlichkeit. Geht er vom Privatgrundstück runter braucht er den kleinen Waffenschein. Ergo..unser Balkon ragt über unserem Privatgrundstück.
      Das er dann womöglich revht schnell über besorgte Anwohner die Gesetzeshüter ins Haus holt ist völlig klar. Den Ärger hat er, er muss dann erklären.

  4. MS sagt:

    An die ganzen Verharmloser hier, die sich schon in den letzten Tagen immer wieder aufregten: Die Polizei MUSS bei solchen Geschichten immer erst einmal von echten Waffen ausgehen und entsprechend reagieren. Und wer damit auf seinem Balkon rumfuchtelt oder gar ballert, agiert in der Öffentlichkeit. Wenn die Polizei oder der Notruf mit „Das ist bestimmt ne Schreckschusswaffe oder nen Plastikteil, das ist für uns uninteressant“ reagieren würde, möchte ich mal den Aufschrei hier sehen. Ganz zu schweigen davon, wenn es sich tatsächlich dann um echte Waffen handelt, und jemand dann damit versucht, in ein Gebäude einzudringen und Menschen zu töten. Was in meinen Augen eher nicht sein kann, ist, dass Spezialkräfte mehr als eine Stunde brauchen, um überhaupt anzurücken. Das zeigt deutlich, dass an der Verteilung dieser Kräfte seitens des Landes gearbeitet werden muss.

  5. Hallenser 55 sagt:

    Na ja, wegen ner Schreckschusswaffe gleich das SEK ?
    Ich dachte die sind für Mafia, Araberclans u.ä. zuständig.
    Hätte doch wohl auch die „normale“ Polizei feststellen können um was es sich genau handelt.
    Und an die Verbieter hier: das sind Platzpatronen so wie beim Sport an der Starterlinie.
    Nicht gleich durchdrehen wegen so einem Schnulli.

  6. Peng sagt:

    Das Vertreiben von Vögeln sind demnach ebenfalls gestattet.

  7. Servus sagt:

    Der kann doch in seiner Wohnung rumballern so lange er will mit platzpatronen, das geht doch keinen was an.