Schüsse mit Schreckschusswaffe in Halle-Neustadt
Am Ernst-Barlach-Ring kam es am Freitagabend gegen 19:10 Uhr zu einem Vorfall. Zwei Männer (51 und 75 Jahre) waren dort mit ihrem Hund unterwegs. Plötzlich riss sich der Hund des Jüngeren los und griff den Hund des Älteren an. Um dies zu unterbinden, schlug der Ältere auf den Hund des anderen Mannes mit einer Taschenlampe ein und schoss mit einer Schreckschusswaffe in die Luft. Die Polizei hat gegen den älteren Mann strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen.
Wenn er einen Waffenschein hatte ist das keine Straftat ,er hat in die Luft geschossen um die Hunde auseinander zu bringen und das ist völlig ok .
Es ist nicht offensichtlich um welche Hunderassen es sich handelt (Maulkorbpflicht). Weshalb man mit der Taschenlampe auf einen Hund einschlägt wenn man eine Schreckschusswaffe parat hat weiß ich zwar nicht aber vermutlich ist es eine völlig natürliche Abwehrreflexhandlung gewesen. Der Warnschuss in die Luft geht nattürlich in Ordnung wenn eine waffenrechtliche Erlaubnis und eine entsprechende Gefahrensituation vorliegt. Ich denke in diesem Fall werden die Ermittlungen eingestellt werden. Man wird sich vermutlich insbesondere damit befassen ob die Hundehalter auch ihre Hunde nach gesetzlichen Vorschriften ausgeführt haben. Wenn jedoch keine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt dann werden die Konsequenzen kostspielig werden.
Strafrechtliche Ermittlungen, weil sich jemand verteidigt. Sauber.
Zustände wie in New Hampshire. Allerdings hat er gar nicht „sich“ verteidigt. Aber wer achtet heutzutage schon auf solche Details. Oder Schusswaffen. Alles ganz normal.
Die gibt es immer bei Schußwaffeneinsatz, egal, ob Zivilist oder Polizist.
War alles rechtens, werden sie folgenlos eingestellt.
Ermittlungen ist nicht gleichzusetzen mit Strafe.
Es muss wegen Amtswegen ermittelt werden .Ihr zwei Hobbyjuristen !