Schüsse mit Schreckschusswaffe in Halle-Neustadt

6 Antworten

  1. Kießling sagt:

    Wenn er einen Waffenschein hatte ist das keine Straftat ,er hat in die Luft geschossen um die Hunde auseinander zu bringen und das ist völlig ok .

    • KC sagt:

      Es ist nicht offensichtlich um welche Hunderassen es sich handelt (Maulkorbpflicht). Weshalb man mit der Taschenlampe auf einen Hund einschlägt wenn man eine Schreckschusswaffe parat hat weiß ich zwar nicht aber vermutlich ist es eine völlig natürliche Abwehrreflexhandlung gewesen. Der Warnschuss in die Luft geht nattürlich in Ordnung wenn eine waffenrechtliche Erlaubnis und eine entsprechende Gefahrensituation vorliegt. Ich denke in diesem Fall werden die Ermittlungen eingestellt werden. Man wird sich vermutlich insbesondere damit befassen ob die Hundehalter auch ihre Hunde nach gesetzlichen Vorschriften ausgeführt haben. Wenn jedoch keine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt dann werden die Konsequenzen kostspielig werden.

  2. Päter sagt:

    Strafrechtliche Ermittlungen, weil sich jemand verteidigt. Sauber.

    • Seb Gorka sagt:

      Zustände wie in New Hampshire. Allerdings hat er gar nicht „sich“ verteidigt. Aber wer achtet heutzutage schon auf solche Details. Oder Schusswaffen. Alles ganz normal.

    • W. Molotow sagt:

      Die gibt es immer bei Schußwaffeneinsatz, egal, ob Zivilist oder Polizist.

      War alles rechtens, werden sie folgenlos eingestellt.

  3. Fadamo Lausbube sagt:

    Ermittlungen ist nicht gleichzusetzen mit Strafe.
    Es muss wegen Amtswegen ermittelt werden .Ihr zwei Hobbyjuristen !