Schüsse sind gefallen: Auseinandersetzung mit Schreckschusswaffe am Skatepark Neustadt

34 Antworten

  1. Ech sagt:

    Fangt sie ein und schickt sie nach Hause, hier jedenfalls haben sie nichts verloren.

  2. Das Ölauge sagt:

    Schickt sie alle ins Paulusviertel.

    • Ein Innenstädtler sagt:

      Bitte nicht.

    • Scholli sagt:

      Immer diese Neiddebatten. Glauben sie mir, im Paulusviertel lebt es sich nicht anders oder besser als auf der Silberhöhe oder in Neustadt, sie Spinner!

      • Gerechte Aufteilung sagt:

        @Scholli
        Warum so dünnhäutig und gleich das Ölauge belöffeln? Ihr seid doch so Weltoffen.
        Im Paulusviertel lebt es sich garantiert noch ruhiger und sicherer als in Neustadt und im Süden von Halle.
        Naja.
        Soll die Stadt endlich handeln und wirklich die Leute gerechter verteilen.
        Damit auch das Paulusviertel bunter wird.

        • Hihihoho sagt:

          Im Süden und in Neustadt war es schon vor der Flüchtswelle ekelig… Aber eben durch Menschen wie dich! Also lass da mal schön die von uns Aufgenommenen raus! Wenn es im Paulusviertel so viele leerstehende Häuser geben würde könnte man sie auch dorthin verteilen… aber wer aus seiner Hartzibude nicht rauskommt sieht eben nix von der Welt

      • Hallenser55 sagt:

        wer’s glaubt wird selig………..

  3. Bettina kann die Lüddemann nicht ausstehen! sagt:

    „Im Jahr 2020 hatten 21,9 Millionen Menschen und somit 26,7 % der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund.“
    Wohin willst Du die alle zurückschicken, wenn die mal eine Straftat/Ordnungswidrigkeit begehen?
    Nach Polen? In die Niederlande? Nach Dänemark?
    Deine Vorfahren sind möglicherweise auch erst vor wenigen Generationen hier eingewandert. Dann hättest auch Du einen Migrationshintergrund.
    Und wenn es bei den beiden Spacken sich um Flüchtlinge/Asylbewerber oder -inhaber handelt, dann ist es leider so, daß das Asylrecht nicht auf gutem Benehmen als zwingende Gegenleistung basiert. Nicht mißverstehen. Ich will das Verhalten weder gutheißen noch relativieren. Ich fühle mich tendenziell unter „Blutsdeutschen“ wohler als in einem Multikulti-Feldverduch. Aber ich arrangiere mich gezwungenermaßen mit der Realität.

    • Zah sagt:

      Das stimmt schon, Du hast recht, nur dass ich nicht straffällig bin. Dad ist der feine Unterschied

      • Bettina hilft Zah beim Lesen sagt:

        @Zah
        Wer lesen (oder verstehen) kann…. Zitat: „ Wohin willst Du die alle zurückschicken, wenn die mal eine Straftat/Ordnungswidrigkeit begehen?“
        Es ging in dem Bericht und in meinem Kommentar NICHT um DIE Bürger mit Migrationshintergrund, die sich gesetzeskonform verhalten.

    • Scholli sagt:

      👍👍👍

    • ... sagt:

      „Wohin willst Du die alle zurückschicken, wenn die mal eine Straftat/Ordnungswidrigkeit begehen?“

      Es ist nur ein Bruchteil, der straffällig wird und wer von denen dann keinen deutschen Pass hat – zurück in das Land, wo er hergekommen ist, ganz einfach. Gäste, die sich nicht benehmen wollen, fliegen raus, das war schon immer und überall so.

  4. Berta sagt:

    „….wo ihn die Polizei stellen konnte. Jetzt wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.“

    Und dann wo alles aufgenommen wurde konnte er wieder auf freiem Fuß nach Hause?

  5. Blubb sagt:

    „Jetzt wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.“

    Und Verstoß gegen das Waffengesetz? Der Minderjährige hat ja wohl definitiv keinen kleinen Waffenschein zum Führen der Waffe.

    • Frank Neumann sagt:

      Ein paar Fragen:

      – welcher Verstoß gegen das Waffengesetz?
      – wofür braucht man einen kleinen Waffenschein?
      – woher das Wissen, dass „definitiv“ kein kleiner Waffenschein (oder eine andere Berechtigung) vorliegt?

      Danke im Voraus!

      • Kafka sagt:

        Ein 16 Jahre alter Junge kann in keinem Fall einen Waffenschein besitzen. Das sollte doch logisch sein. In Deutschland darf man erst wenn man volljährig ist einen Waffenschein besitzen. Und die Frage „welcher Verstoß“, kann doch nicht ernst gemeint sein oder? Also bitte aber so wenig Verständnis kann man nicht haben. Er hat in der Öffentlichkeit eine schusswaffenähnliches Objekt gezogen und jemanden bedroht. Das ist Straftat genug und da muss man auch nicht mehr über einen Waffenschein (den er mit 16 auf keinen Fall besitzen KANN) diskutieren. Bitte einmal probieren selber mitzudenken.

        • Frank Neumann sagt:

          Ein paar Fragen:

          – „sollte doch logisch sein“ steht wo im Waffengesetz?
          – jemals ins Waffengesetz gesehen, z.B. in Paragraf 2?
          – „Straftat genug“ mag eine subjektive Bewertung sein, aber auf welcher rechtlichen Grundlage soll das basieren?

          Welcher Verstoß gegen das Waffengesetz nun vorliegen soll, ist auch mit (gespielter) Empörung nicht beantwortet. Meine Fragen sind das Ergebnis des „selber mitdenkens“. Offenbar stellt das aber unüberwindbare Hürden beim Versuch der Beantwortung dar. Mein Beileid.

          • Kafka sagt:

            Das logisches Mitdenken nicht im Gesetzt steht ist doch klar, weil viele Menschen (z.B. Sie) nicht in der Lage dazu sind. Ich finde es dumm hier darüber zu diskutieren, ob eine Straftat vorliegt und nicht beispielsweise woher der Junge an die Waffe kommt. Nein ich habe noch nicht explizit ins Waffengesetzt gesehen, aber habe es dennoch mehr verstanden als sie. Die Paragraphen die es für sie rechtlich absegnen hat Blubb bereit kommentiert. Lesen Sie sich diese durch und dann verstehen sie es hoffentlich. Beim nächsten Aspekt frage ich mich wieder wo der Menschenverstand ist, dass man nicht Versteht, dass das Bedrohen mit einer Waffe eine Straftat ist. Da sie es im logischen Zusammenhang nicht verstehen hier ein wunderbarer Paragraph für sie: „ Nach Absatz 2 des § 241 StGB ist ferner selbst die Vortäuschung darüber, dass die Verwirklichung eines Verbrechens bevorstehe, mit Strafe bedroht. … Somit ist nicht nur die verbale Bedrohung strafbar sondern auch die durch ein entsprechend schlüssiges Handeln wie beispielsweise das Vorhalten einer Waffe oder Ähnliches.“ Hoffentlich ist es jetzt für alle verständlich.

      • Blubb sagt:

        §2 (1) „(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
        (2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.“

        §10 (4) „Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).“

        Hausaufgabe für Sie: Finden Sie den richtigen Artikel in den Strafvorschriften. Tipp: Gibt bis zu 3 Jahre oder Geldstrafte. Auch bei Schreckschussenwaffen gilt, dass der Zugriff von Unberechtigten zu vermeiden ist und die Polizei wird nachfragen, wo er die Waffe her hat.

        Prinzipiell kann der kleine Waffenschein von jeden volljährigen beantragt werden. Die Polizei schaut sich dann halt das behördliche Führungszeugnis an und fragt mal beim Verfassungsschutz nach, ob man denn dort auffällig wurde. Spätestens das Führen ohne kleinen Waffenschein macht jede zukünftige Polizeikontrolle sehr amüsant. Und entgegen von Kafkas Kommentar ist das kein schusswaffenähnliches Objekt, sondern eine Schusswaffe.

        • Sagi sagt:

          „Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.“

          „Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben.“

          „Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.“

  6. Fritz sagt:

    Schon vor knapp zwei Jahren hat ein dunkelhäutiger Jugendlicher mit so einem Ding angeberisch vor seinen Kumpels damit herum gefuchtelt…man konnte aber schlecht erkennen ob es Spielzeug oder Schreckschuss war…

  7. Rot sagt:

    schickt sie alle nach Berlin ins Regierungsviertel

  8. BR sagt:

    Herzlichen Glückwunsch zu diesen Fachkräften, die uns zeigen, wo es lang geht

  9. Fritz sagt:

    @Glaube alles… leider wahr…bin damals öfter mit meinem Sohn und seinen Freunden da gewesen. Jetzt lieber auf’m Skaterplatz am Indianerdorf…da ist es ruhiger. Aber manche wollen einfach die Wahrheit nicht hören oder sehen. Einfach mal selbst dorthin gehen und gucken. Da sieht man schon schön wie es Gruppenbildungen gibt und wer welche anderen Kinder stresst.

  10. Erta sagt:

    An heute wird zurück geschossen

  11. FloMo sagt:

    Messer und Pistolen..Unsere Schutzsuchende müssen sich schließlich schützen.
    Toll wie bei solchen Nachrichten die Linke Szene sich zurückhält,und nicht Mal verteidigend für ihre neuen Bürger in die Bresche springt…

  12. Jose sagt:

    Mir wurde gesagt von u seren neubuergern
    In der srassenbahn 4 junge ect.
    Was ihr deutschen
    Ich verpruegel dich …..wir werden vom jobcenter bezahlt euch zu prueglen

  13. Schwede sagt:

    15 / 16 Jahre alt…? Wartet mal ab bis die Jungs erst groß sind. Dann wird’s erst richtig lustig.

  14. Franz sagt:

    Abschieben ins Heimatland dort erwartet das Volk eine passende Strafe, kein Mitleid.

    • Bubbles sagt:

      15 / 16 Jahre
      Da könnten sie auch hier geboren sein!
      In diesem Fall würden wir uns das Geld für das „Abschieben ins Heimatland “ sparen.

  15. Fritz sagt:

    Laut Koalitionsvertrag werden die eh alle eingebürgert. Da haben wir die dann als „Deutsche“ Täter an der Backe. Da regt sich niemand mehr auf und alles ist gut 🙁