Schwarzfahrer kommt in Untersuchungshaft

2 Antworten

  1. Richter sagt:

    der Lackmustest für den Rechtsstaat ist, dass dieser Kriminelle nach einer Haftstrafe zwingend abgeschoben wird.

    Hier kann nur die Abschiebung erfolgen!

  2. Jack&Jonny sagt:

    Abschieben bringt nix. Diese Menschen kommen 14 Tage später mit dem Flugzeug wieder, natürlich anderer Name und Pass, und fordern „Asyl, Asyl“. Es gibt für solche Menschen nur die einzigste und legitime Maßnahme, die so ein Verhalten und Handlungen sofort stoppen und Nachahmer zu 99,99% davon abhalten.

  3. Hornisse sagt:

    Mehrmaliges erschleiche von Leistungen,siebenfachen Diebstahl und hat noch Zeit zum Schwarzfahren.Nun sage mir einer es gebe bei uns keine zweiklassen Justiz.