Selbständige Steuerpflichtige erhalten Post vom Finanzamt: es geht um die Energiepauschale

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Eine Antwort

  1. Emmi sagt:

    So eine Heuchelei, da wird von 300€ gesprochen und dann werden die nicht einmal ausbezahlt. Es werden dafür Steuern abgezogen. So zahlen die Anspruchsberechtigten davon wieder was in Lindner es Kasse. Als Rentner würde ich ja gleich ganz vergessen…..oder besser diskriminiert!!!!

    • Herzlich Willkommen! sagt:

      Einkommen ist in Deutschland steuerpflichtig. War schon immer so.

      Bist du nun Rentner oder Selbstständiger?

    • Wieder kaum Intelligenz hier sagt:

      So ganz checkst du das nicht wenn Selbständige 300 Euro weniger an das Finanzamt überweisen müssen, dann haben die Selbständigen 300 Euro mehr in der Kasse.

      • XYZ sagt:

        Wird doch nicht ganz so einfach mit angeblich 300 € mehr in der Kasse…..

        Die EPP ist bei Anspruchsberechtigten mit Gewinneinkünften steuerpflichtig. Sie ist bei der Festsetzung der Einkommensteuer für 2022 als Leistung bei den sonstigen Einkünften zu besteuern. Eine Freigrenze besteht nicht.

        Steuerpflichtig auch für Arbeitnehmer….

        Die EPP unterliegt dem Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber zahlt die EPP also gekürzt um den individuellen Lohnsteuerabzug aus

  2. Markus sagt:

    Und was ist mit den die keine Vorauszahlung machen weil sie eh so wenig verdienen die bekommen dann nix .
    Ist doch eh alles nur Verarsche.