Servicekraft als „Schlampe“ betitelt: Schlägerei in Neustadt

8 Antworten

  1. Schwede sagt:

    „der Mann musste nur ambulant wegen Prellungen versorgt werden“??? dann haben die beiden Gäste nicht hart genug zugeschlagen. Die hätten den Blödmann windelweich prügeln müssen. Ein Polizeieinsatz wäre dann auch nicht nötig gewesen.

    • Zukunft der Demokratie sagt:

      @Schwede, in unserem Rechtsstaat stellt die Beleidigung einen strafrechtlichen Tatbestand dar, die einen Polizeieinsatz rechtfertigt in dem man ihn dort zur Anzeige bringt.
      Und es muss auch niemand in unserem Land hart ,,genug zuschlagen“ um jemand ,,windelweich zu prügeln“. Denn schwere Körperverletzung ist ebenfalls eine Straftat, die zwingend einen Polizeieinsatz ,,nötig“ macht!

      Und auch Ihr Kommentar ,, Die hätten den Blödmann windelweich prügeln müssen“ kann strafrechtlich im Rahmen einer öffentlichen Aufforderung zu einer schweren Straftat hinter ,,schwedischen Gardinen“ enden!

      Also mein ,,alter Schwede“ vielleicht mal beim nächsten ,,Schwedenfeuer“ in Ruhe darüber Nachdenken bevor man ,,hemmungslos“ in die ,,öffentlichen Tasten“ haut!

      https://lo-recht.lehrer-online.de/themen/webseiten-recht/illegale-inhalte/sonstige-illegale-inhalte/oeffentliche-aufforderung-zu-straftaten/

      • Schwede sagt:

        Du hast natürlich Recht. Ich entschuldige mich in aller Form für meine emotionale Entgleisung. Die Frau hätte die Beleidigungen hinnehmen müssen, ganz klar. Und auch das Verhalten der beiden couragierten Gäste war nicht in Ordnung. Sie hätten den „netten Herren“ auf sein Fehlverhalten hinweisen können. Natürlich nett und höflich. Bestimmt wäre der Herr dann in sich gegangen und hätte sich entschuldigt.

        Vielleicht wirst du ja mal Zeuge einer ähnlichen Situation, wenn du mit Freunden mal Essen gehst oder auf ein Bier. Dann kannst du ja mit deiner fundierten Rechtskenntnis aus dem Internet, solch einen Herren auf die drohende Rechtsfolge aufgrund seines Verhaltens, hinweisen. Bestimmt ist er dann beeindruckt.

        • Zukunft der Demokratie sagt:

          Da der ,,nette“ Mann offensichtlich betrunken war, sind solche und auch schon mit Freunden beim Essen gehen selbst erlebte Situationen für alle beteiligten Personen, aber insbesondere der beleidigten Frau sehr unangenehm und demütigten.
          Aber auch ohne fundierte Rechtskenntnisse aus dem Internet sollte man als couragierter Gast immer zu erst zum Handy, statt zu den Fäusten greifen, auch wenn der Mann von der anschließend erschienenen Polizei ,, wenig beindruckt“ war!
          Die allerdings verfügt über fundierte Rechtskenntnisse und über das Recht, notfalls Gewalt anwenden zu müssen!

          • g sagt:

            …zum handy greifen …. ich lach mich schlapp ….in solchen fällen kommt die Polizei doch erst nach Stunden.
            Die haben doch viel wichtigeres zu tun .

          • Zukunft der Demokratie sagt:

            @g, wie lange es im oben geschilderten Fall bis zum Eintreffen der Polizei gedauert hat wird nicht erwähnt und trotzdem hat jemand die fußläufig entfernte Polizeistation sich womöglich ,,schlapplachend“ und vielleicht auch noch durch ein Handy informiert ?

            Inwieweit die Polizei an diesem Abend ,, Wichtigeres “ zu tun hatte geht ebenfalls nicht aus dem Text hervor, die durchschnittliche Interventionszeit liegt aber bei diesen Fällen in unserer Stadt noch nicht bei Stunden !
            https://kleineanfragen.de/sachsen-anhalt/7/3937-entwicklung-der-interventionszeiten-der-polizei-in-sachsen-anhalt-viii

            (gefühlte Zeit wird natürlich in dieser Statistik trotz der stark gestiegenen Polizeieinsätze nicht erfasst, @g )

  2. Seb Gorka sagt:

    Die Volksseele kühlt nicht so schnell ab…

  3. g sagt:

    @zdd… die Polizei ist sicher schnell erschienen .. allerdings wegen der sich entwickelden Schlägerei…
    Und mit Sicherheit nicht weil jemand eine Beleidigung per handy gemeldet hat.
    Aber schwafeln sie ruhig weiter rum … was anderes können sie ja auch nicht.