SPD will Tempo 30-Zonen im Gleisbereich

Das könnte dich auch interessieren …

34 Antworten

  1. Spezialdemokrat sagt:

    Sagt der SPD auch mal, dass da überall schon 20 oder 30 ist? Der Antrag ist für’n Arsch

  2. Seb Gorka sagt:

    Tempo-30-Zonen ziehen in der Regel eine grundsätzliche Rechts-vor-Links-Regelung nach sich.

    • farbspektrum sagt:

      Du hast wie immer keine Ahnung,
      „in allen Straßen in HalleTempo 30-Zonen einzurichten, in denen die Straßenbahngleise mit in die Fahrbahn eingelassen sind.“
      Wie richtet man denn in einer „Straße“ eine „Zone“ ein?

      • Seb Gorka sagt:

        In einer „Straße“ wird ein „Zone“ per Verwaltungsakt eingerichtet. Beginn und Ende wird z.B. mit den Zeichen 274.1 bzw. 274.2 gekennzeichnet (s. Anhang 2 zur derzeit gültigen StVO).

        Wesentlicher Stolperstein an dieser Überlegung ist allerdings, dass die grundsätzliche Rechts-vor-Links-Regelung in solchen Zonen der Vorrangregelung des schienengebunden Verkehrs zuwiderläuft. Aber soweit bist du sicher noch nicht in deinem Ferienkurs.

      • Kronprinz sagt:

        Ich ahne, wer hier wenig Ahnung hat (welch Wortspiel?).

        Zonen für Geschwindigkeitsbegrenzungen richtet man mit den Zeichen 274.1 und 274.2 ein. Bitte dazu Einblick in die StVO nehmen.

        PS: Falls die Frage aufgeworfen wird, dass man das auch mit einem „30er“ Schild machen kann (Zeichen 274ff): Sicher würde das für die meisten Bereiche auch gelten, aber bei anbiegenden Straßen mit mehreren Nebenstraßen wäre eine Zone wie oben bezeichnet einfacher.

    • Toter Frosch sagt:

      Leider nicht ganz grundsätzlich, in der Kanenaer 30-er Zone gilt teilweise kein Rechts-vor-Links.

      • Seb Gorka sagt:

        Sieh mal bitte nach, was „grundsätzlich“ bedeutet und was sog. „Ausnahmen“ sind. Das hat durchaus auch etwas mit „teilweise“ zu tun. Die Redewendung „in der Regel“ ist dir offenbar auch nicht geläufig, fällt aber thematisch in den gleichen Problemkreis.

        Wenn du das geschafft hast, siehst du in die StVO und suchst §8 und liest dort den ersten Absatz. Am besten ganz laut.

        • Toter Frosch sagt:

          „Grundsätzlich“ und „in der Regel“ schließen sich schon mal grundsätzlich aus.
          Aber immer schön irgendwelchen Quark erzählen.

          • Seb Gorka sagt:

            In Tempo-30-Zonen gilt „rechts vor links“ (Grundsatz), es sei denn, es gilt eine andere Regel (Ausnahme). So wird es in §8 Abs.1 der deutschen StVO vorgeschrieben (Regel) und gilt in deren Anwendungsbereich (in der Regel).

            Wo sich da was ausschließt und auch noch gegenseitig, siehst sicher nur du. Aber dann soll es so sein. Hauptsache, du schaffst es unfallfrei durch Kanena.

          • Toter Frosch sagt:

            Schon wieder falsch, meine Fresse. §8 bezieht sich auf sämtliche Straßen und regelt nicht die Vorfahrt in 30er Zonen.

            (1) 1 An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. 2 Das gilt nicht,

            1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306)

            Troll weiter rum….

          • Seb Gorka sagt:

            Tempo-30-Zonen gehören nicht zu „sämtliche Straßen“? Das ist dann aber ganz neu. Oder gilt das nur in Kanena? Wonach richten sich die Vorfahrtsregeln dort stattdessen, wenn nicht nach §8 StVO?

            Apropos Kanena: Stehen dort in der Tempo-30-Zone (sofern sie doch unter „sämtliche Straßen“ und damit in den Anwendungsbereich der StVO – die Regel – fällt) zufällig Zeichen 205, 206, 301 und/oder 306? Vielleicht macht es ja jetzt endlich „Klick“ oder wenigstens „Quak“.

  3. Sazi sagt:

    Da ein generelles Tempo 30 in der Stadt gut ist, sollte man wenigstens hier mal anfangen. Es sollte dann allerdings auch für Alle Verkehrsteilnehmer (inklusive StraBa) gelten. Daß man Straßen, auf denen bereits ein geringeres Tempo gilt, nicht hochstufen will, sollte eigentlich jedem klar sein. Eigentlich …

  4. farbspektrum sagt:

    Welchen Vorteil bietet eine 30er-Zone gegenüber einer 30er-Beschilderung?
    Da hat sich die Straßenbahn aber auch an 30 und an Rechts-Vor-Links zu richten, falls sie kein eigenes Gleisbett hat.

    • Seb Gorka sagt:

      Schön, dass du aufschliessen konntest und nun das Problem auch erkannt hast.

      Ein Vorteil einer „Zonen“-Beschilderung ist der Verzicht auf möglicherweise notwendige weitere Beschilderungen an bzw. nach Kreuzungen, Querstraßen und Einmündungen. Auch die grundsätzliche Rechts-vor-Links-Regelung (übrigens auch in Kanena) kann von verkehrspolitischem Vorteil sein und erübrigt an den allermeisten Stellen die Beschilderung von Kreuzungen in Gänze. Das Problem mit dem Schienenverkehr bleibt. Für selbigen gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung übrigens auch.

      • farbspektrum sagt:

        Welche Schilder entfallen denn und welche müssen neu aufgestellt werden?

        • Seb Gorka sagt:

          Die Schilder, die die Zone beginnen und enden lassen, müssen aufgestellt werden, die vorfahrtsregelnden Schilder können normalerweise entfallen. Das war jetzt nicht schwer.

          • farbspektrum sagt:

            Prüfung nicht bestanden. In den einmündenden Straßen müssen entweder die Vorfahrtsschilder beibehalten werden oder, sollte Rechts vor Links gelten, ein Vorfahrtsschild mit Zusatzzeichen Straßenbahn angebracht werden.

          • Seb Gorka sagt:

            Daher auch:

            „Das Problem mit dem Schienenverkehr bleibt.“

            und

            „Wesentlicher Stolperstein an dieser Überlegung ist allerdings, dass die grundsätzliche Rechts-vor-Links-Regelung in solchen Zonen der Vorrangregelung des schienengebunden Verkehrs zuwiderläuft.“

            Natürlich kannst du das Pferd auch von hinten aufzäumen. Aber wie du siehst, bist du mit dieser Methode nach Stunden erst am Ausgangspunkt angelangt.

            Eine Anordnung sich widerprechender Vorfahrtsregelungen, wie du sie beschreibst (Rechts-vor-links und trotzdem „Vorfahrtsschild“ mit Zusatzzeichen), ist nicht zulässig.

          • farbspektrum sagt:

            Du siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht. Es gibt überhaupt kein Problem mit dem Schienenverkehr, wenn man einfach 30er-Schilder aufstellt.

          • Seb Gorka sagt:

            Die muss man nicht aufstellen. Entweder stehen sie schon oder es gilt sogar nur Tempo 20. Bald hast du den Wald verlassen und kannst an der Diskussion teilnehmen…

  5. Jens sagt:

    Habt ihr alle keine Arbeit oder sonst nix zu tun um hier über solchen Mist zu diskutieren?? Auf der Welt sterben Menschen bei sinnlosen Kriegen und hier wird sich über so etwas geschrieben!!!!

    • Seb Gorka sagt:

      Was kann man machen, um Tod und Verderben zu verhindern, Jens? Reicht es schon, im Internet einen Kommentar zu einem völlig anderen Thema abzusetzen? Das wäre ja schön einfach und man muss nicht mal rausgehen…

  6. HansimGlueck sagt:

    Es gibt einen Unterschied zwischen einer Tempo-30 Zone (Rechts-Vor-Links) und einer Geschwindigkeitsreduzierung durch „30“ Schild. Siehe auch Regensburger Straße

    • farbspektrum sagt:

      Und welchen Sinn macht eine Rechts-vor-Links-Regelung in einer Straße mit Straßenbahn? Verwirrung der Verkehrsteilnehmer? Oder ist eher die SPD-Stadtratsfeaktion verwirrt und weiß gar nicht, was sie da fordert?

      • HansimGlueck sagt:

        Wissen wir nicht. Was sie genau fordern, wurde im Artikel nicht zitiert, nur ein Stück aus der Begründung.

  7. Scholli sagt:

    Bin vielleicht einfach gestrickt, stelle aber hier die Frage,: Hält sich die Straba auch an 30 Km/h oder bimmelt sie Einen an, wenn man 30 fährt!!! Schon oft genug erlebt. Möchte manchmal aussteigen und fragen was los ist, bekomme aber dann bestimmt ne Anzeige wegen Nötigung .

    • Rennradler sagt:

      Muss man dann mit dem Fahrrad auch nur 30km/h fahren?
      Das bremst uns Radler ja völlig aus. 🙂

  8. Schollek sagt:

    Bin vielleicht einfach gestrickt, stelle aber hier die Frage,: Hält sich die Straba auch an 30 Km/h oder bimmelt sie Einen an, wenn man 30 fährt!!! Schon oft genug erlebt. Möchte manchmal aussteigen und fragen was los ist, bekomme aber dann bestimmt ne Anzeige wegen Nötigung .

  9. geraldo sagt:

    Das Problem liegt m.E. ganz woanders.

    Es ist heute leider so, dass Autofahrer die „erlaubte“ Höchstgeschwindigkeit für die Mindestgeschwindigkeit halten, gerne auch noch zuzüglich Tachoabweichung und Punktegrenze.
    Aber wer auf einer Straße mit Pflaster, Betonplatten, Straßenbahnschienen und parkenden Autos am Straßenrand „erlaubte“ 50 fährt, der hat doch nicht alle Latten am Zaun. Wenn du da mit 50 durchprügelst hast du jede Kontrolle verloren und kannst auf nichts Unerwartetes auch nur ansatzweise noch reagieren.

    Dieses Missverständnis/Missverhältnis durch Schilder lösen zu wollen ist der falsche Ansatz. M.E. sollte das Problem bundesweit aufgegriffen werden. Die Höchstgeschwindigkeit innerorts sollte grundsätzlich auf 30 herabgesetzt werden und nur für baulich entsprechend gestaltete Hauptverkehrsstraßen sollte eine höhere Geschwindigkeit beschildert werden dürfen.

  10. farbspektrum sagt:

    Von Stadträten kann man verlangen, dass sie wissen, wovon sie reden. sonst geraten sie in den Verdacht der Inkompetenz. Während der eine vor geraumer Zeit, den Autoverkehr in der „Innenstadt“ abschaffen wollte, ohne offenbar zu wissen, wie groß die Innenstadt ist, will die andere nun, dass in Bahnstraßen Tempo-30-Zonen eingerichtet werden, ohne die Problematik zu kennen.
    Wäre doch schön, wenn die unüberlegten Eiferer ein existierendes Beispiel präsentieren könnten.

  11. geraldo sagt:

    Seebener Straße, Brunnenstr., Richard-Wagner-Str., Bernburger Str., Beesener Str., Große Steinstraße, Steinweg.

  12. Radnabe sagt:

    Irgendwie ging es doch am Anfang um Radfahrer, die eventuell in die Gleise geraten. Wenn einem das passiert und man sich der Länge lang hinledderd, wie der Hallenser zu sagen pflegt, merkt man sich das. Lernen durch Schmerz nennt man sowas. Und, ach was ist die Welt gefährlich. Einfach mehr gegenseitige Rücksicht üben, dann klappt das auch mit ohne Zone.

    • geraldo sagt:

      Lernen durch Schmerz funktioniert beim Hauptunfallverursacher aber nicht. Der sitzt, von Knautschzonen und Airbags geschützt, durch die Gegend und das Einzige, was im Schmerzen bereiten könnte wären höhere Bußgelder und mehr Kontrollen.