Sprengt Liebich künftig alle Veranstaltungen?

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60 Antworten

  1. Nerv sagt:

    Dieser Brüll-Sveni geht einen gehörig auf den Sack! Seine Anzeigen sind nicht nur ein Witz, sondern einfach nur hohl. Die Polizei sollte solche Anzeigen gar nicht erst aufnehmen mit dem Hinweis, dass dies keinen Erfolg hat.
    Der Typ und seine Gefolgschaft gehören in eine Geschlossene! Fertig – Aus! Der Marktplatz ist ein öffentlicher Platz und steht allen zu.
    Wie lange will sich die Stadtverwaltung noch von Brüll-Sveni auf der Nase herumtanzen lassen?

  2. Sega fredo sagt:

    Anzeige und Urteil sind zwei verschiedene Dinge und Urteile fällen Gerichte, nicht Anzeigensteller.

  3. Marje sagt:

    Versammlungsgesetz § 21: „Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
    Daran ändern auch Schreiben des Chefmusikanten an die Stadt Halle nichts, daß hätte ihm der Doktor der Rechte Wiegand schon vorher sagen können. Aber der Dr. Wiegand wollte wohl lieber die Musikanten ins offene Messer laufen lassen?

    • klaus sagt:

      Perfekt. Dann muss ja der Zwergnazi nachweisen, dass es deren Absicht war, seine lauzsprecherverstärkte Quäkerei mit einigen wenigen Singstimmen zu stören. Viel Spaß dabei

      • Carolina sagt:

        Der Beweis ist extrem einfach zu führen: „Vereint singen“ war ab 15 Uhr angekündigt, es handelte sich nicht um „einige wenige Singstimmen“, sondern um Blechbläser.
        Und Liebichs Versammlung fand auf Anregung der Versammlungsbehörde von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.

        • eseppelt sagt:

          Inklusive Proben, Aufbau und Abbau war die Veranstaltung von 14 bis 17 Uhr angemeldet.

          Und genau in diesem Zeitraum hat der Rechtsextreme Brüllzwerg auf dem Marktplatz geschrien

          • Carolina sagt:

            Dann ist ganz klar die Versammlungsbehörde der Schuldige. Die Versammlung und die Veranstaltung hätten sich nicht überschneiden dürfen.
            In diesem Falle sollte Herr Wiegand die Versammlungsbehörde verklagen.

          • Toter Frosch sagt:

            Und wo ist da jetzt das Problem, wenn beide Veranstaltungen korrekt angemeldet waren?

          • Carolina sagt:

            Genau dafür ist die Versammlungsbehörde ja da, um Überschneidungen bei Veranstaltungen zu vermeiden? Welche Aufgabe sollte ein in Vollzeit mit A11 besoldeter Beamter (€4413 Gehalt) denn sonst haben?

  4. Sega fredo sagt:

    Yo, Singende anzuzeigen ist schon krass. Da einer einer aber echt ein Problem.

  5. Rico sagt:

    ? Wie macht er das nur? Bin immer wieder überrascht von Sveni ? Mach weiter so

  6. Caroline sagt:

    Man könnte ja mal in der Venusstraße ne Beschallung machen

  7. Sinnlose Zeiten sagt:

    Das alles ist so unfaßbar blöde.

  8. Ge sagt:

    Na klar sprengt er weiterhin jede Veranstaltung, hat sich doch ordentlich bei der Polizei angemeldet, und es wurde genehmigt, was denn noch. Hört doch endlich auf zu meckern!

    • Beobachter sagt:

      Eine Demonstration muss nur angemeldet, nicht genehmigt werden.

      Dass die Versammlungsbehörde aber den Eindruck erweckt, dem Sventillator zu hofieren und die Stadt in ihrem Recht, öffentliche Plätze zum Wohle aller Hallenser, Hallunken, Hallodris und Gästen zu nutzen, beschneidet, ist nun wieder einmal offensichtlich.

      • Carolina sagt:

        Seufz… Dieses angebliche Recht gibt es bei angemeldeten Demonstrationen nicht, das sollte der „Doktor der Rechte“ Wiegand eigentlich wissen. Nehmen wir mal an, daß Halle von der AfD regiert werden würde. Gäbe es dieses angebliche „Recht“, dann könnte nun die AfD-Stadtverwaltung der Stadt Halle alle FfF-, Grünen-, Antifa-, was-weiss–ich-Demonstrationen verbieten. Genau deshalb gibt es dieses Recht nicht. Jetzt verstanden?

        • Beobachter sagt:

          Die Versammlungsbehörde hat auch den Wunsch der Stadt zu berücksichtigen, eigene Veranstaltungen im Wohnzimmer der Stadt durchführen zu können.

          Dafür kann des Brüllauto an einem anderen Ort den Lärm verbreiten…

          • Carolina sagt:

            Hat Sie ja. Liebich hat zuerst angemeldet, ergo durfte er zuerst veranstalten. Für die Dummheit der Stadt Halle kann weder Liebich noch die Versammlungsbehörde etwas. „Wohnzimmer der Stadt“ steht übrigens nicht im Grundgesetz, ergo können Sie sich diesen Spruch entweder auf die Toilette hängen, oder aber Sie können sich mit diesem Spruch vor dem Verwaltungsgericht lächerlich machen. Ihre Wahl… 😉

  9. ???? sagt:

    . . . kann es sein, das ganz viele Leute an den Tischen der nicht verbotenen Gastronomiebetrieben auf dem Markt, sich nicht verboten versammeln, um in Ruhe Essen zu genießen, und da kommt regelmäßig jemand eben diese Ruhe der vielen zu Stören, oder zu verhindern! Er könnte ja auch Plakate hochhalten, und ansonsten die Menschen, die mit allem Recht der Welt hier eine ungestörte Mahlzeit suchen in Ruhe lassen.

  10. BurgerBürger sagt:

    Mir war klar, dass es so weit kommen wird. Die Leute sagen „Hey, ihr ladet uns ein und dann werden wir vom Nazi-Brüllzwerg angezeigt, weil wir – wie vereinbart und gewünscht – auftreten ?!“ Nicht mit uns. Wann kommt denn mal ne Info, ob die ganzen Klagen Erfolg haben ? Sind Veranstalter jetzt Freiwild geworden und wie kann es sein, dass scheinbar Namen und Adressen frei weitergegeben werden ? Wie muss ich mir das vorstellen … Der Brüllzwerg ruft „Anzeige“ und die Polizei eilt hin, lässt sich die Personalien geben und übergibt sie dann dem Terrorzwerg … ?

    • G sagt:

      Na fast so.. Nur bekommt schreisvenni die Adressen erst über den Umweg seines eigenen Anwalts…
      Ist ihm aber sicher auch egal. Er schlägt das System mit dessen eigenen Waffen.
      Und sein Anwalt Scheint top zu sein.

      • Beobachter sagt:

        Hier sollte einmal die DSGVO angepassst werden, dass die persönlichen Daten nur geschwärzt weiterzugeben sind, insbesondere, wenn „Besuch“ der Sventillator-Gorillas zu erwarten ist…

        • Carolina sagt:

          Nehmen Sie mal an Sie würden einen Autodiebstahl anzeigen. Die Polizei fasst zwar den Täter, dürfte aber dann den Namen des Täters nicht herausgeben und Sie bleiben auf dem Schaden sitzen? Ist es das was Sie wollen?

          • Robert sagt:

            „[…] wie kann es sein, dass scheinbar Namen und Adressen frei weitergegeben werden ?“

            Können Sie die Frage beantworten?

          • Beobachter sagt:

            Hier werden Anzeigen verfasst, die an falsche Verdächtigung und Verleumdung grenzen, nur dass die Polizei die Wohnanschriften ermittelt, die dann nach Einstellung des Verfahrens durch Akteneinsicht weitergegeben werden. Hier geht es um zu Unrecht beschuldigte, nicht um wirkliche Straftäter.

          • Carolina sagt:

            Ein mutwillige Falschanzeige ist strafbar: „Wer eine falsche Verdächtigung im Sinne des § 164 Absatz 1 StGB begeht, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder aber eine Geldstrafe.“
            Da Liebich m.W. bisher noch nicht wegen „falscher Verdächtigung“ verurteilt wurde, ist an seinen Anzeigen offensichtlich etwas dran (mal davon abgesehen ob Sie anderer Meinung sind).

    • Jo sagt:

      Das wüßte ich auch gern! Wir werden das wahrscheinlich nie erfahren.

  11. Sachverstand sagt:

    Von so ein paar unangenehmen Nebengeräuschen lassen wir uns doch die chicke Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht vermiesen. Da stehen wir guten Demokraten doch drüber und halten Das geduldig aus, wenn es sein muss bis zum Untergang. Hauptsache GG-konform, egal Was bei raus kommt am Ende.

    • G sagt:

      Ein bemerkenswerter Post… Sie wollen offenbar eine Diktatur…
      Na jetzt nur nicht aufgeben.. Die Hälfte der strecke ist schon geschafft.

      • Sachverstand sagt:

        Eine wehrhafte Demokratie, in welcher nicht jeder Tun und Lassen kann wie gerade beliebt, reicht mir da komplett aus. Nicht alles was als Demokratie verkauft wird ist Selbiger auch förderlich. Und dazu zählen zwingend u. a. die Auftritte des besagten Herrn L..

        • Carolina sagt:

          Dazu müsste dann erst das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nach Ihren Vorstellungen geändert werden. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei, dafür eine 2/3 Mehrheit im Bundestag zu organisieren… 😉

          • Beobachter sagt:

            Es würde reichen, wenn die Versammlungsbehörde die Platzwahl zum Wohle der Stadt Halle einschränken würde.

            Hat sie ja schon gemacht, als Sventillator am Jerusalemer Platz demonstrieren wollte; da ist er mit seinen paar Hanseln zum Franckeplatz geschickt worden…

          • Carolina sagt:

            Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Grundrechtecharta steht aber leider nichts vom „Wohle der Stadt Halle“.

  12. sonne sagt:

    traurig, das keiner diesem Brüllassi Herr wird; das geht schon so lang und es passiert nix womit man auf Dauer leben kann.

  13. Gerni sagt:

    Sven weiter so.

  14. Horch und Guck sagt:

    Wird sich unter all den gut bezahlten Juristen der Versammlungsbehörde doch wohl einer finden lassen, der in der Lage ist, die Versammlungsanmeldung auf Jahrzehnte im voraus zurückzuweisen.

    • Carolina sagt:

      Das ist laut Grundgesetz nicht möglich, es dürfen noch nicht einmal zwei aufeinanderfolgende Versammlungen vom selben Anmelder, aber mit unterschiedlichen Themen zurückgewiesen werden. Das Grundgesetz bricht übrigens Regelungen der Länder und erst recht Regelungen einzelner Städte. Und mit dem Grundgesetz werden Sie wohl bis auf weiteres leben müssen… 😉
      Übrigens ist der Herr Wiegand auch ein „gut bezahlter Jurist“ („Dr. der Rechte“ laut Wikipedia) und seine Erfolgsbilanz überzeugt mich nicht wirklich.

      • Horch und Guck sagt:

        Weißt du heute schon, wogegen du in 20 Jahren demonstrieren wirst? Und ob du da noch lebst?
        Aber Veranstaltungen kannst du schon mal mit Name, Datum und Uhrzeit anmelden. Das ist absurd.

        • Monika Prä sagt:

          Angemeldet heißt noch lange nicht, dass sie auch durchgeführt werden dürfen, können oder werden.

          Du kannst auch einen Kredit oder eine Hypothek über 25 Jahre aufnehmen. Zeitschriftenabonnements, Arbeitsverträge und Mietverträge für Wohnungen haben regelmäßig überhaupt kein festgelegtes Ende. Eine Risikolebensversicherung kannst du auch mit Name, Datum und vermutlich auch mit Uhrzeit abschließen, ohne zu wissen, ob du zum Auszahlungszeitpunkt noch lebst. Manche zahlen ihr Arbeitsleben lang Rentenversicherungsbeiträge und sterben kurz vor der ersten Rentenüberweisung. Da gibt es noch so viele Beispiele, da vergeht dir horchen und gucken.

          • Carolina sagt:

            „Angemeldet heißt noch lange nicht, dass sie auch durchgeführt werden dürfen, können oder werden.Du kannst auch einen Kredit oder eine Hypothek über 25 Jahre aufnehmen. “

            Weder das Recht auf Kreditaufnahme, noch das Recht Hypotheken aufzunehmen findet man im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht auf Versammlungsfreiheit hingegen schon.

          • Monika Prä sagt:

            Also das sehe ich zB in Art. 2 Abs.1 und Art. 14 Abs.1 des Grundgesetzes.

            Wo steht denn das Recht auf Versammlungsfreiheit im Grundgesetz?

          • Carolina sagt:

            „Wo steht denn das Recht auf Versammlungsfreiheit im Grundgesetz?“

            Art 8 GG. Es ist ein Grundrecht, welches beständig, dauerhaft und einklagbar ist. Es wird außerdem durch Art. 12 der Europäischen Grundrechtecharta (GRC), Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert. Die „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ wurde am 3. September 1953 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert.

          • Monika Prä sagt:

            Und was steht in Artikel 8 Absatz 2? Artikel 11 Absatz 2 der EMRK interessiert dahingehend auch. Bei Artikel 52 der GRC warst du sicher noch nicht, aber das teht prinzipiell das Gleiche drin.

            Frag mal deinen Anwalt. Ein Recht auf unwiderufliche Anmeldung ergibt sich aus all dem jedenfalls nicht.

        • Carolina sagt:

          „Weißt du heute schon, wogegen du in 20 Jahren demonstrieren wirst?“
          Ich bin da nicht mit den genauen Details vertraut, aber offensichtlich demonstriert er nicht GEGEN, sondern FÜR „Menschenrechte, Freiheit, usw. usf“ Das ist ein sehr kluger Schachzug von ihm, denn diese Rechte sollte es eigentlich auch noch in 20 Jahren geben. Ich kann mir jedenfalls kein Gericht vorstellen, welches die Anmeldungen verbietet, weil es möglicherweise in 20 Jahren keine „Menschenrechte“ oder „Freiheit“ mehr gegeben wird.

          • Beobachter sagt:

            Zumindest behauptet er, für irgendwelches Geschwurbel zu demonstrieren.

            In Wirklichkeit braucht er nur Content für seine Webseite, dass die Idioten noch mehr Geld in seinen Shops ausgeben…

      • Beobachter sagt:

        Also die Stadt strengt einen Gang vor das Verwaltungsgericht an, weil ihre Interessen bei den Brüllautoparaden nicht hinreichend berücksichtigt werden.

        Näheres in der Berichterstattung zum letzten Stadtrat am 30.9.

    • Beobachter sagt:

      Die Versammlungsbehörde ist die Polizei und die hintertreibt sogar die berechtigten Ansprüche der Stadt…

      Ein Schelm, wer böses dabei denkt…

  15. Andi sagt:

    Ich höre selbst von Bürgern, die zumindest einige seiner politischen Überzeugungen teilen, zunehmend, dass der Typ nervt. Politische Mobilisierung sieht ganz sicher anders aus. Dann scheint es dem Herren wirklich nur darum zu gehen, Aufmerksamkeit zu erregen, weil es sein Ego pusht. Kleiner Mann halt.

    • Carolina sagt:

      Das ist alles durchaus möglich. Laut dem Grundgesetz ist „nerven“ trotzdem kein Grund, ein ordnungsgemäß angemeldete Versammlung zu verbieten. Im Gegenteil haben die Gerichte bereits mehrfach geurteilt, daß das „nerven“ ja gerade Sinn und Zweck einer Versammlung sein kann. Würde man das „nerven“ als Verbotsgrund zulassen, dann könnten z.B. auch FfF-Demos am Wochenende ins Industriegebiet verlagert werden, damit sie dann niemanden „nerven“.

      • Andi sagt:

        Der Bezug Ihrer Antwort zu meinem Beitrag erschließt sich mir nicht.

      • Carola sagt:

        Warum nicht??? Der Brülli kann auch ins Industriegebiet! Auf dem Marktplatz hat der nichts zu suchen! Er schadet der Stadt Halle und damit uns allen massiv mit seinem Auftreten. Es muss doch möglich sein, ihm einen anderen Platz zuzuweisen, wo er zumindest Gäste und Touristen nicht stört.

        • Beobachter sagt:

          Das will die Stadt ja auch…

          Aber die Versammlungsbehörde (Polizei) ist dazu nicht willens oder in der Lage oder….

          Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

        • Carolina sagt:

          Kann schon, will er aber nicht. Und das Grundgesetz ist auf seiner Seite (er hat 7 von 8 Fällen vor dem Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht diesbezüglich gewonnen). Ihr müsst Euch mal darüber klar werden, daß es einen Unterschied gibt was man verbieten oder anordnen WILL und was man verbieten oder anordnen DARF. Nochmal: Das GG steht über dem Landesrecht und ganz weit über den Bestimmungen der Stadt Halle.
          Wie kommt Ihr eigentlich zu der Auffassung, die Stadt Halle als Versammlungsbehörde würde zukünftige Prozesse vor den Verwaltungsgerichten gewinnen? Den Verwaltungsgerichten ist selbstverständlich das Grundgesetz wichtiger wie irgendwelche Bestimmungen der Stadt Halle?

    • Beobachter sagt:

      Der kleine Mann braucht die Brüllvideos, um mehr Idioten auf seine Seite zu locken, die dann mehr Müll aus seinem Laden kaufen sollen…

  16. Wilfried sagt:

    Das nächste Mal machen wir einen Flashmob mit 2000 Sängern…