Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Haft für Sven Liebich

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67 Antworten

  1. Franz2 sagt:

    „Ein Gang durch die Instanzen“ … seltsam … leben wir doch angeblich in einem unfreien Land, wo es abgeblich keine Grundrechte mehr gibt … und dann soll der Terrorgnom durch die Instanzen gehen können ? Wie passt das zusammen ? 😉

  2. 🤣 sagt:

    ’s scho‘ rechts

  3. Winter sagt:

    Sven Lieblich soll Haft bekommen und was ist mit den Klimaklebern bekommen die auch Haft .

    • Schwede sagt:

      Wenn sie haftwürdige Taten begehen – klar?

    • Sommer sagt:

      Die hatten bereits Bodenhaftung.

    • Sommer sagt:

      „Sven Lieblich soll Haft bekommen und was ist mit den Klimaklebern bekommen die auch Haft .“
      Nur wenn Dummheit von Menschen wie Sommer per se auch strafbar ist und mit Inhaftierung geahndet wird.

  4. Kerkermeister sagt:

    Einsperren!!!

  5. Samuel sagt:

    Wer ist der kleine Mann mit der komischen hohen Stimme, fragt mich mein Sohn jeden Montag und ist irritiert über den Schreihals – hoffentlich wird er mich das die nächsten zwei Jahre nicht mehr fragen müssen. 😂😂😂

  6. Joachim Euther sagt:

    Das, was Liebich auf dem Marktplatz labert, ist Bullshit und unappetitlich – teils hat es eher peinlich Satirecharakter, aber kann nicht dazuführen, dass man ihn wegsperren kann. Von ihm geht keine Gefahr eines politischen oder rechtsxtremen Umsturzes aus, dafür ist er einfach zu unbedeutend. Eine demokratische Gesellschaft muss Narzisten und Gestörte aushalten können, ansonsten wird der Diskurs- und Freiheitskorridor immer kleiner – kein RichterInnen in Deutschland kann das unberücksichtigt lassen in seiner/ihrer Entscheidung. Daher vermute ich, dass Liebich von dem meisten oder sogar von allem, was ihm vorgeworfen wird, freigesprochen wird.

    • finde den Unterschied sagt:

      Eine demokratische Gesellschaft muss keine Straftäter ungestraft aushalten.

    • PalimPalim sagt:

      Wir halten dich doch schon aus…

    • JPK sagt:

      Es gibt ganz einfach Gesetze, die klar regeln, wann das Recht des einen die Freiheit des anderen so stark einschränkt, dass das nicht mehr hinnehmbar ist. Diese Gesetze kann jeder einsehen und sich regelkonform Verhalten. Und selbst die Sanktionen, die bei Nichteinhaltung zu erwarten sind, sind klar ausbuchstabiert, sodass das bewusst abgewogen werden kann.
      Und genau das macht Herr Liebig doch, wenn er mit seiner Meinungsfreiheit dazu auffordert, die Freiheiten anderer (z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 des Grundgesetzes, wenn er dazu aufruft, Personen körperlichen Schaden zuzufügen) bedroht. Er wägt ab und entscheidet sich für ebenjene mögliche Strafe. Das Gericht muss hierbei nur zwischen diesen beiden Freiheiten, die sich gegenüberstehen, abwägen und eine entsprechende Strafe bestimmen.
      Um einen Vergleich anzustellen: ist es meine Meinungsfreiheit, wenn ich jede Frau verbal erniedrigen und jedem Schulkind in der Straßenbahn Gewalt androhen würde, wenn es zu laut redet?
      Daher finde ich die Berufung auf Freiheitskorridore irritierend, wenn es doch Herr Liebig ist, der Freiheiten einschränkt.

      • gähn sagt:

        Der Typ heißt Liebich – soviel zu deiner Sachkenntnis und Sorgfalt.

        • JPK sagt:

          @gähn Natürlich haben Sie Recht, was meinen kleinen Schreibfehler angeht, aber das entkräftet nicht meine Argumentation (bestätigt sie vielleicht sogar, weil man damit sieht, dass diese auch unabhängig von der Person gilt).
          Ihnen ist schon bewusst, dass vor allem im deutschen Sprachraum das Herumreiten auf vereinzelten, unsubstanziellen Rechtschreibfehlern sehr oft gleichbedeutend ist zu „ich habe keine Argumente mehr“?

    • Euer Nachbar sagt:

      @ Joachim Euther…. In einer Freien, und Demokratischen Gesellschaft muss ich mir dieses Gendern nicht Geben !🤢

    • Franz2 sagt:

      Wenn Diskurs – und Freiheitskorridor Hetze gegen bestimmte Gruppen und Personen bedeutet, dann gute Nacht. Wenn das zur Normalität gehört, dann stellen sie sich vor, sie werden jeden Tag beleidigt und gedemütigt bzw. bedroht – aber sie können nix dagegen machen, weil der Hetzer mit seinem Wahn einem besonderen Schutz unterliegt und sie das dann einfach zu schlucken haben – klingt nicht besonders toll, oder ?

    • Lederjacke sagt:

      Wenn „Narzisten und Gestörte“ Straftaten begehen, dann muss man dieses nicht aushalten.
      Bei Rechtsextremen vom Schlage Liebich, ist dein genannter Korridor schon weit verlassen.

      Ich vermute, er wird gar nicht frei gesprochen, sondern klar verurteilt. Sein „Satireargument“ ist kein Deckmantel für Hass und Hetze.

      • nf sagt:

        Wurde denn Florence Gaub auch schon verurteilt, nachdem sie sich in der Senung bei Lanz über Russen geäußert hat? Zur Erinnerung, was sie damals von sich gab: „Ich glaube, wir dürfen nicht vergessen, dass auch wenn Russen europäisch aussehen, dass es keine Europäer sind – im kulturellen Sinne.“

        • Tren sagt:

          Hat sie damit Unrecht? Russland liegt größtenteils in Asien, der Gründungsmythos geht auf drei slawische Brüder zurück (Rus, Čech und Lech), Russen gehören ethnologisch zu den Ostslawen, Russisch ist eine slawische Sprache, hat eine eigene Schrift usw.

          Aber um Florence Glaub zu verurteilen, müsste sie erstmal wegen einer Straftat angeklagt werden. Welche Straftat siehst du mit diesem Satz erfüllt?

        • Hallo sagt:

          Das ist der wertewestliche Standpunkt und gut.

        • neues fahrrad? sagt:

          Was soll daran strafbar sein? Du kannst das bestimmt erläutern, weil Du ja explizit nach einer Verurteilung fragst.

          Mein Tipp (solltest Du Straftaten vermuten): Erstatte Anzeige (die Polizei/Justiz sollen auch mal lachen, sie haben ja so wenig zu tun….)

    • Ebbe04Sand sagt:

      Ihnen und so manch anderen täte so eine „feine“ faschistisch-reaktionär-rassistische Diktatur mit allem Piepapo als Wecker sicher mal ganz gut! Und danach darf wieder geschwurbelt werden, was eine Demokratie angeblich so alles aushalten muss. Genau dieser Denkfehler ist die Ursache des heutigen Mimmimie wg. der auf hellblauem Grund Rotgepfeilten und Gleichgesinnter. Das wird ebenso enden wie ’89/’90. Die am lautesten „D einig Vaterland“ gebrüllt haben, waren mit die ersten Arbeitslosen. Aber träumt schön weiter!

  7. blabla sagt:

    „So habe Liebich über viele Jahre persönliche Feindbilder manifestiert“

    Feindbilder sind also neuerdings strafbar?

  8. Alt-Hallenser sagt:

    Reiner politischer Schauprozess, kennt man alles noch aus der DDR. Nun ist DDR 2.0.

    • 👍 sagt:

      Sehr kreativ.

    • Lederjacke sagt:

      Ich dachte DDR 11.0 Aber ist der Osten denn überhaupt updatefähig?

      Bill macht doch immer Gesellschaftsupdate, so die Meinung der Aluhutträger. Also wenn schon, dann bitte immer korrekt durchnummerieren. 😉

      • Ozzy sagt:

        Du immer mit deinem Osten. Geh doch zurück wo du hergekommen bist wenn dir hier nicht gefällt oder die Menschen nicht passen. Honk-Lederjacke

      • gähn sagt:

        Deine ewige Leier von irgendwelchen Aluhutträgern macht dich langsam selber zu einem…

    • Hans G. sagt:

      Genau. Die DDR war ja bekannt kriminelle „Kritiker“ mit Samthandschuhen anzufassen. Da ging es für gewöhnlich ohne (öffentlichen) Prozess auf dem kurzen Dienstweg weiter.

  9. Martin sagt:

    Wieso nur 2 Jahre?

  10. Rot sagt:

    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

    • JPK sagt:

      Siehe mein Kommentar weiter oben.
      Zusammenfassung: die Freiheit des einen steht nicht über der Freiheit des anderen. Daher muss, wenn die Freiheit des einen (Meinungsfreiheit) die Freiheit des anderen (Religionsfreiheit, Freiheit der körperlichen Unversehrtheit) zu stark beschneidet, abgewogen werden. Diese Abwägung wird von Gerichten bestimmt, aber Gesetze bieten eine gute Orientierung, wann die eigene Meinungsfreiheit andere Freiheiten zu stark einschränkt, z.B. im Fall von Volksverhetzung oder Beleidigung.

    • Braun sagt:

      Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

      Bämm.

      • Hallo sagt:

        Nazi Schlampe ist dabei was?

        • Selber Hallo sagt:

          Wenn die betreffende Person nicht tatsächlich ein „Nazi“ ist oder sich zum Beispiel selbst als „Schlampe“ bezeichnet, könnte es durchaus eine Straftat sein, jemanden so zu bezeichnen. Allerdings sollte der/diejenige, der so bezeichnet wurde, Strafantrag stellen. Kommt also auf den Einzelfall an.

          Und nun?

        • JPK sagt:

          Bitte im Kontext sehen: diese Äußerung fiel in einer Satiresendung. Zitat von Herrn Ehring:“jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazischlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe.“ in einem Beitrag, der davon handelte, dass Frau Weidel forderte, dass die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehöre.
          Erkennbar ist hierbei, dass Herr Ehring Frau Weidel den Spiegel vorhielt um zu demonstrieren, was passiert, wenn nicht nur man selbst sich nicht um eine korrekte Sprache bemüht, sondern auch alle anderen dies nicht mehr machen müssen. Ergo: hier ging es nicht um Herabsetzung der Person, sondern darum, in satirisch überspitzter Weise darzustellen, wieso Frau Weidels Forderung etwas ist, das selbst sie eigentlich nicht wollen kann.

      • Hallo sagt:

        Hätte er gemäß dem WDRlichen Rundfunk OmaSau zu den Omas gegen Rechts sagen sollen?

        • Selber Hallo sagt:

          Hatten wir alles schon mal und Du hast es immer noch nicht begriffen: Eine nicht genau begrenzbare Gruppe kann man nicht beleidigen. Auch wenn Dein Sermon gleich dazu etwas anderes behaupten wird.

          • keine Ausrede zu blöde... sagt:

            Definiere „genau begrenzbare Gruppe“.

          • Dein Sermon sagt:

            Omas sind weibliche Personen mit Enkelkindern. An dieser Definition ist nichts unscharf.

          • Defi...brillator sagt:

            Du kannst jederzeit sagen, wie viele „Omas“ es auf der Welt gibt? Oder zumindest in Deutschland? Da hast Du Deine Definition.

          • nachgefragt sagt:

            Kannst u denn sagen, wieviel Juden es auf der Welt gibt? Oder zumindest in Deutschland?

          • inschwurbelah sagt:

            Antisemitismus, persönliche Beleidigung – alles eins

        • ganz einfach sagt:

          Das darf nicht jeder, denn alle sind vor dem Gesetz gleich.

    • Franz2 sagt:

      @Rot, trifft ihre Aussage dann auch auf Islamisten zu, die dazu aufrufen „Ungläubige“ zu bekämpfen und ein Kalifat auszurufen ? Es ist immerwieder erstaunlich, wie mit zweierlei Maß gemessen wird – je nachdem wer was sagt, zumal sich die Aussagen bestimmter Extremer Weltanschauungen doch sehr ähneln. Liebich und religiöse Fanatiker haben doch sehr viel gemeinsam – wie bei der Hufeisentheorie.

    • Hallo sagt:

      Dann dürfte man man über die Krimrepublik sprechen ohne wegen des 26. Buchstaben welches rückwirkend verboten in den Knast zu kommen.

      • Selber Hallo sagt:

        Der Buchstabe „Z“, den Du zu feige bist hinzuschreiben, ist nicht verboten. Auch über die Krim zu reden nicht. Wohl aber die Billigung von Straftaten verboten und das ist wohl das, weswegen L. angeklagt ist. Neben vielem vielem anderen.

    • Gedächtnis kurz? sagt:

      Immer wieder „vergisst“ Du, dass die Meinungsfreiheit endet, wo Straftaten beginnen. Sicher aus Versehen…

      Oder Du hast ein seeehr kurzes Gedächtnis….

      • Simplicissimus sagt:

        Straftaten sind strafbar. Das genügt, wenn man sich nicht damit beschäftigen will, aus welchem Grund etwas zur Straftat erklärt wird.

  11. Robert sagt:

    Liebich wird auch im Knast seine Revolution durchführen. Hahaha

  12. Ju sagt:

    Und was sagt das landesverwaltungsamt dazu?

    • Uj sagt:

      Zunächst nichts, weil es bei der Verfolgung von Straftaten nicht unmittelbar beteiligt ist. Sollte L. aber verurteilt werden, kann durchaus seine Eignung als Gewerbetreibender und/oder Versammlungsleiter fraglich sein.