Staatsanwaltschaft und Rechtsmedizin äußern sich zu Todesfall von Köthen

21 Antworten

  1. Blacky sagt:

    das ändert ja nichts an der Tatsache dass das Opfer zusammengetreten wurde und dadurch der Herzinfarkt ausgelöst wurde,ist das denn nun plötzlich gar nicht mehr so schlimm ??? Ich versteh die Welt nicht mehr

    • Tibor sagt:

      Es hätte jederzeit zu einem tödlichen Herzinfarkt kommen können. Ganz ohne Aufregung, Sorge oder Trauer.

      Zudem hat die rechtsmedizinische Untersuchung keinerlei Hinweise ergeben, dass das Opfer durch Schläge oder Tritte zu Tode kam. Auch nicht indirekt durch einen durch Schläge oder Tritte verursachten Herzinfarkt. Deine Tatsache ist also keine. Vielleicht hilft das ein wenig beim Verständnis der Welt.

      • Blacky sagt:

        genau diese blödsinnigen Argumente verharmlosen die Allgemeinheit des Tatbestandes.Wenn ich zusammengeschlagen werde und z.B. Glasknochen habe und schwer geschädigt werde gilt dann auch das Argument ich hätte mir die Knochen ja auch so brechen können. Ich hoffe auf entsprechende Aburteilung wie im Fall Dominik Brunner,die einzig richtige Beurteilung eines solchen Falles.

        • Tibor sagt:

          Was ist denn „die Allgemeinheit des Tatbestandes“?

          Ja, Glasknochen kann man sich auch brechen, wenn man nicht zusammengeschlagen wird. Das bedeutet nicht, dass man sich zusammenschlagen lassen muss. Aber es bedeutet auch nicht, dass im köthener Fall der Herzinfarkt und damit der Tod des Opfers durch Zusammentreten hervorgerufen wurde.

          • ossi sagt:

            Dummheit oder Propaganda Grüßen!
            Finger Kampfkunst, kann als tötliche Waffe benuzt werden.
            Das Herz lässt sich ausschalten. Weil der Täter nicht sicher ob sein Opfer verstorben, das ebenfalls tödliche Nachtreffen? War da die Option einer Reanimation schon zeitlich abgeschlossen?

  2. DerrichtigeRichter sagt:

    Das gabs schon mal.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Dominik_Brunner
    Anklage wegen Mord. Ich hoffe das wird diesmal genau so gehandhabt oder gibts wieder Streicheleinheiten?
    Richter:Kein Täter hat ein Anspruch auf ein gesundes Opfer!

  3. farbspektrum sagt:

    Man hat wohl auf die Zeugin eingeredet, bis sie glaubte, dass sie das gar nicht gesehen hat, was sie gesehen hat.

    • Tibor sagt:

      Man hat wohl eher gefragt, ob sie tatsächlich gesehen hat, was sie behauptete, gesehen zu haben. Vielleicht hat man sie auch auf die Konsequenzen ihrer Aktion aufmerksam gemacht und ganz beiläufig §164 StGB erwähnt.

      • farbspektrum sagt:

        Das klingt aber nicht so:
        https://www.mdr.de/mediathek/video-230292_zc-89922dc9_zs-df360c07.html

        „Konsequenzen ihrer Aktion aufmerksam gemacht und ganz beiläufig §164 StGB erwähnt.“
        Du meinst, sie haben sie eingeschüchtert?

        • Willi-wills-Wissen sagt:

          Jaja, jedem Verschwörungsjünger sei seine Befriedigung durch Spekulationen gegönnt.
          Köstlich solche selbstgebauten Echoboxen. 🙂

          Es gibt weder für die eine, noch für die andere Behauptung eine belastbare Grundlage.
          In sofern hole ich mir mein Popcorn und warte auf weitere „nö is andorst“ Posts.

        • Blacky sagt:

          Ist doch gang und gäbe zur Zeit,jeder der nicht die Marschrichtung einhält wirt durch die Nazikeule mundtod gemacht,zumindest versucht man es.

        • Achso sagt:

          Klar ist das Einschüchterung, wenn man auf die Strafbarkeit von falschen Verdächtigungen hinweist.
          Falsche Tatsachenbehauptungen gehören für Farbspektren schließlich zur Meinungsfreiheit.

          • farbspektrum sagt:

            Ich habe noch nicht gehört, dass Regierungsmitglieder wegen falscher Tatsachenbehauptung bestraft wurden.

          • Achso sagt:

            Falsche Tatsachenbehauptungen im Allgemeinen unterliegen nur dem Zivilrecht. Falsche Verdächtigungen im Speziellen sind hingegen strafrechtlich relevant.

            Aber auch zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung, Widerruf und Schadenersatz machen deutlich, dass es hier nicht um Meinungsfreiheit geht. Meinungen und Fakten sind eben nur für Rechtsspektren beliebig austauschbar.

    • ossi sagt:

      Ja der Innenminister H. Stallknecht auf MDR sah auch juristische Relevanz …. Aber in den Kritikern!

  4. Aluhutträger sagt:

    Das sind wir doch gewohnt. Verharmlosungen, falsche Darstellungen, verdrehen der Fakten, diese Wortklauberei ist einfach zum kotzen.
    Da wird ein Anfang 20 jähriger Jugendlicher, mit stumpfer harter Gewalt zusammen geschlagen und mehrfach gegen den Kopf getreten, bis er aus jeder Öffnung blutet und man hat nichts besseres zutun, sich damit zu beschäftigen, ob die Tat mittelbar oder unmittelbar zum Tod geführt hat…
    Fast zeitgleich wird stundenlang ein Politiker ins Kreuzverhör genommen, wie er was gesagt und gemeint hat, anstatt sich zu bemühen, dass es gar nicht zu solchen Szenen kommt. Fakt ist eins, wären genügend „Gesetzeshüter“ Vorort gewesen, hätte man sich erst gar nicht damit befassen müssen ob es eine Jagd gab oder nicht.

    Ich liebe dieses Land….. nicht!

    • Tibor sagt:

      „Da wird ein Anfang 20 jähriger Jugendlicher, mit stumpfer harter Gewalt zusammen geschlagen und mehrfach gegen den Kopf getreten, bis er aus jeder Öffnung blutet …“

      Worauf basiert denn diese Erkenntnis? Wenn du nicht hautnah dabei warst und/oder selbst geschlagen und getreten hast, klingt das eher nach Spekulation, Gerüchten und gezielt gestreuter Falschinformation. Augenzeugen, Staatsanwaltschaft, Polizei, Rechtsmedizin sagen jedenfalls was anderes.

      • Aluhutträger sagt:

        „…Augenzeugen, Staatsanwaltschaft, Polizei, Rechtsmedizin sagen jedenfalls was anderes.“

        Hast du dir mal das Interview des Afghanen durchgelesen, welcher zuerst von dem Duo traktiert wurde?! Hast du dir das Interview der weiblichen Person (die schwangere) angeschaut?! Die Freundin des Opfers hat sich auch geäußert…
        Es ist von einen harten Schlag die Rede, danach ging das Opfer zu Boden und danach, so lt. Augenzeugen, wurde mehrfach eingetreten.
        Aber ja, dass ist alles Quatsch, und der Jugendliche wäre, auch ohne Gewalteinwirkung, tot umgefallen. Alles klar!

        Viel schlimmer ist doch aber dass vorbestrafte(!!) Asylanwärter frei rumlaufen können und nicht abgeschoben werden.

        • Tibor sagt:

          Augenzeugen, Staatsanwaltschaft, Polizei und Rechtsmedizin widersprechen den Angaben, die du hier machst. Die können sich alle irren und (nur) du kennst die reine Wahrheit, obwohl du nicht mal in der Nähe warst. Wenn man sich etwas ganz doll wünscht, geht es manchmal auch in Erfüllung.

          Es laufen eine Menge Vorbestrafter frei herum, völlig im Einklang mit der deutschen Rechtsordnung. Abgeschoben wird nur, wenn Abschiebegründe vorliegen. Auch das ist Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips. Das gefällt nicht jedem, allerdings ändert dieses Unwohlsein nichts an Tatsachen.

  5. Wilfried sagt:

    Hutträger, welche Erkenntnisse hast du denn als Mitwirkender bei der Autopsie gewonnen, und welche Qualifikation hat dich dazu befähigt?
    Wir wollen dir ja glauben, aber du mußt uns da schon auch belastbare Fakten liefern, um deine Glaubhaftigkeit zu untermauern.