Stadtratsfraktionen prüfen Gang vors Oberverwaltungsgericht wegen untersagter Sitzung – Wiegand sabotiere Sitzung

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63 Antworten

  1. Nicky Nickname sagt:

    Da war sie wieder, die universelle Ausrede: „Ich habe eigentlich gar keine Zeit für die Arbeit im Stadtrat!“ 😆😆

    Bitte, bitte, auch noch das OVG bemühen! 😆😆

    • Rat Suchender sagt:

      Aaah, wieder ein Assibashing hier.
      Die Verwaltung muss aktiv werden, wenn Einladungen fristgerecht versendet werden müssen. Der OVB hat dies aktiv verhindert. Er hat eine Arbeitsverweigerung gegenüber seinem Dienstherr gezeigt. Folgt nur ein Schluss, ABWAHL!

  2. Besucher0815 sagt:

    Müller, Lange und Meerheim, Tasche packen und das Weite suchen !!!! Ihr seid einfach nur noch peinlich.

  3. Insider sagt:

    Das sich der Meerheim traut, schon wieder so laut rumzuschreien…

    • Eibacke sagt:

      Tja, der hat halt mehr Selbstvertrauen als du.

      • Meerschweinchen (Impfadel) sagt:

        Das Meerschweinchen sollte sich mal einen Urlaub geben! Viel Urlaub. 10 Jahre vielleicht, das wäre voll ok! Du gleich mit. Papa & Sohn! Lottoschein abgeben nicht vergessen, sonst geht das Geld aus! Nach der nächsten LT- und BT-Wahl könnt ihr nämlich stempeln gehen! Genießt die Zeit bis dahin! Jeweils!

  4. Insider sagt:

    Welche Fraktionen prüfen eigentlich? Dubisthalle hat mal wieder ein Überschriftenproblem. Hier äußert sich nur die Linke, und nur für sich.

    • Karrierenknick sagt:

      Yana beschaut auch gerade die Scherben ihrer juristischen Karriere. Da gibt es einiges zu prüfen!

  5. Schockiert sagt:

    Also eine solche Fehlentscheidung eines Verwaltungsgerichts gab es definitiv deutschlandweit noch nicht. Eine Vorwegnahme der Hauptsache wegen eines sog. Nur-GO-Verstoßes, der bei rügeloser Einlassung zu Sitzungsbeginn sogar geheilt werden könnte… Wow… Wo ist denn da die Unzumutbarkeit? Was kann im Nachhinein nicht festgestellt werden? Vorbeugende einstweilige Verfügungen gibt es so gut wie nie… Weitermachen Frau Müller!

    • Peter sagt:

      Da hat man dir die falschen Inhalte vorgegeben.

      „Der Antragsteller könne auch nicht darauf verwiesen werden, während der Sitzung oder nach der Sitzung den Ladungsmangel geltend zu machen, weil die Verletzung seiner Rechte als Stadtratsmitglied mit der nicht ordnungsgemäßen Ladung zur Stadtratssitzung bereits jetzt eingetreten ist.“

      Abermals mangelnde Informationen – was für ein „Schock“!

      • Weiterhin schockiert sagt:

        Sorry, Peter, indem du den Artikel vorher anschreibst, wird das Argument nicht besser. Die juristische Community wird sich mit dieser Fehlentscheidung noch sehr wohl befassen. Die rechtlichen Hürden für einstweilige Verfügungen sind so schon sehr hoch. Anerkannt ist, dass Geschäftsordnungsverstöße nur dann relevant sind, wenn sie gleichzeitig das Kommunalverfassungsgesetz verletzen, was bei einer Ladungsfrist von mehr als einer Woche nicht der Fall ist. Die 14 Tage dürften gerichtlich gar nicht zu Grunde gelegt werden.

        Zudem folgt hier eine klassische (unzulässige) Vorwegnahme der Hauptsache, die nur bei absoluter Unzumutbarkeit erlaubt ist. Menke erreicht ja sein Hauptsacheziel jetzt schon. Wo ist die Unzumutbarkeit?

        Beide Rechtsfragen klärt Ihr Zitat nicht.

        • Peter sagt:

          Welchen Artikel habe ich angeschrieben? Ich habe die Mitteilung des Verwaltungsgerichts zitiert. Gehört das VG Halle nicht zur „juristischen Community“?

          Was ist denn Ziel vorläufigen Rechtsschutzes, wenn nicht der Schutz der als verletzt gerügten Rechte? Wenn auch eine unrechtmäßige Sitzung stattfindet, deren Beschlussfähigkeit gar nicht gegeben ist, braucht es schon keine Geschäftsordnung. Bleiben Verstöße gegen die Geschäftsordnung ohne rechtliche Wirkung, dann erst recht nicht. Wenig überzeugend. Bei den Wissenslücken aber auch nicht überraschend.

          §1 Abs.3 GO Stadtrat Halle (Saale)
          „Die Einladung hat so rechtzeitig wie möglich zu erfolgen, mindestens jedoch unter Einhaltung der Frist von 14 Tagen. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf drei Tage verkürzt werden. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der form- und fristlosen Einberufung nach §53 Abs.4 S.5 KVG LSA in dringenden Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden.“

          – dringender Fall? keine Argumente vorgetragen
          – Dringlichkeit ohne Aufschub? keine Argumente vorgetragen
          – demnach: Frist von mindestens 14 Tagen ist einzuhalten

          §55 Abs.1 KVG LSA
          „Die Vertretung [ist] beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einberufung die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei einer Verletzung der Vorschriften [ist] die Vertretung beschlussfähig, wenn […] keines der fehlerhaft geladenen Mitglieder den Einberufungsfehler rügt. […]“

          – Einberufung erfolgte nicht ordnungsgemäß (Fristversäumnis)
          – fehlerhaft geladenes Mitglied rügt den Fehler
          – Vertretung ist somit nicht beschlussfähig
          – erfolgt dennoch ein Beschluss, ist (auch) das KVG verletzt

          • Peter bitte einfach mal nachlesen sagt:

            Peter. Sie geben sich viel Mühe. Toll, schöne Fleißarbeit.

            Schauen Sie bitte in die Rechtsprechung. Was ist eine angemessene Frist? Die Verlängerung der Frist in der Geschäftsordnung über 1 Woche hinaus führt nicht dazu, dass die Ladungsfristverletzung (14 Tage) automatisch eine Kommunalverfassungsgesetzverletzung ist. Die Geschäftsordnung ist grundsätzlich Binnenrecht und deren Verletzung ist nicht automatisch eine klagefähige Position.

            Das haben Sie immer noch nicht aufgegriffen.

            Auch die Frage der Vorwegnahme der Hauptsache interessiert Sie offensichtlich nicht.

            Solange Sie sich mit den in der Rechtsprechung sehr wohl geklärten Fragen nicht auseinandersetzen, werden Sie sich mit Ihrer Polemik weiter im Kreis drehen.

            Ihnen alles Gute!

          • Du bist einem Troll aufgesessen! sagt:

            Streite dich nicht mit dem Typen, der simuliert nur Kenntnisse, merkst du doch. Aber seine Simulation hat schon eine gewisse Klasse. Das ist so das beste, was du hier für ein Tänzchen auf dbh einkaufen kannst. Bestimmt zahlt der Dicke die Rechnung. Grüße an Fimmelpolterräson!

          • Peter sagt:

            Gut zu wissen. Zumal zur Rechtsprechung auch das VG Halle gehört. Nun stimmt offenbar auch die Stadtratsvorsitzende der Ansicht des Gerichts zu. Somit kann er hier gern weitertanzen.

          • Menke hat gewonnen sagt:

            Tja, so läuft es. Erfolg gibt ihm recht. Schade.

  6. Irre sagt:

    Ohje also um was für eine Gülle sich das Gericht befassen muss unfassbar, wegen einer lächerlichen Spritze pardon 2, da verballern die hier die Steuergelder, das Land geht hier vor die Hunde und es gibt immer noch genug deppen die sich hier aufgeilen. Was ist schlimmer eine Spritze oder ein, zwei oder drei Lockdowns der die Gesamte Wirtschaft den bach runter laufen lässt.
    Jetzt antworten dann bestimmt wieder unsere hochbegabten besserwisser und mimimi Leute.

    Let’s go

  7. Philipp Schramm sagt:

    Ich hoffe, das OVG kippt das Urteil. Herr Wiegand ist als OB nicht mehr tragbar. Er MUSS suspendiert werden.

    • Wähler sagt:

      Nein, muss er nicht. Und wenn, dann müssen auch die geimpften Stadträte gehen. Das darf nicht unter den Tisch gekehrt werden! Gerade die Linken 🙄

      • Philipp Schramm sagt:

        @Wähler

        Im Gegensatz zu Herrn Wiegand haben sich aber einige andere für die vorzeitige Impfung entschuldigt und ihren Fehler eingestanden.
        Ganz im Gegesatz zu Herrn Wiegand, der immer noch darauf pocht, das er als OB und Leiter des Pandemiestabes „überlebenswichtig“ sei.

        Nicht für ungut, aber Herr Wiegand leidet an Wahnvorstellungen und panischer Angst, sich mit irgendetwas infizieren zu können.

    • Rw sagt:

      Es gibt kein Urteil zu kippen.

    • Volker sagt:

      Die Hoffnung stirb zuletzt , diesmal aber zuerst, Herr Schramm!

  8. Wähler sagt:

    Die LINKEN prüfen also. Wer noch? 🤔 Dass die Linken und der OB schon jahrelang spinnefeind sind, ist ja nun bekannt. Wieso reißen die jetzt permanent die Gusche auf? Die sollten schön still sein, ganz still und in der eigenen Partei Ordnung schaffen!

  9. M sagt:

    Prüfen können die. Wird umsonst sein. Nur noch lächerlich die ganze Farce.

  10. kitainsider sagt:

    In keiner Stadt in Deutschland verschickt die Ratsvorsitzende die Einladungen, dafür bezahlt der Steuerzahler entsprechende Verwaltungsangestellte. Hier haben die Stadträte einen neuen Beweis, dass Wigand alles torpediert, um seinen Posten zu behalten. Siehe auch Missbrauch der städtischen Pressestelle.

    • Torpedro sagt:

      Die Einladungen zu einer solchen Sitzung dürfen nicht von der Verwaltung versendet werden. Erklärt sich eigentlich von selbst und sollte man als Vorsitzende wissen. War ja kein spontanes Vorhaben.

      • kitainsider sagt:

        Wieso nicht? Eine Verwaltung ist nicht einer Person verpflichtet. Der Stadtrat ist ehrenamtlich. Das ist eigentlich nicht zu leisten, dass die Ratsvorsitzende 57 Briefe verfasst und selbst zur Post bringt. Das sollte der Kommunalaufsicht angezeigt werden. Klarer Fall von Behinderung der Arbeit der Vertretung der halleschen Bürger.

        • f sagt:

          Sie hat es offenbar geschafft, 57 Briefe zu verfassen und zu verschicken. Sogar Herr Menke hat einen Einladung bekommen. Ist wohl eigentlich doch zu leisten. Sie hätte nur wissen müssen, dass sie in einem solchen Fall selbst dran ist, dann wär es auch pünktlich gewesen.

      • Achso sagt:

        Der Stadtrat ist keine Legislative, sondern als Organ der kommunalen Selbstverwaltung Teil der Exekutive. Was spricht also dagegen? So selbsterklärend ist das wirklich nicht.

        • Burgi sagt:

          Weil an einem Abwahlverfahren der Abzuwählende nicht beteiligt sein soll. Denn er könnte ja – jetzt kommt’s! – das Verfahren sabotieren. Deswegen ist es so geregelt, dass die Verwaltung von einer Mitwirkung in diesem Fall ausgeschlossen ist. So ist sichergestellt, dass es eben keine Einflussnahme gibt. Das weiß Frau Müller nun auch und erwähnte es sogar in ihrer Stellungnahme.

  11. Maria45 sagt:

    Den Suspendierungsantrag halte ich für falsch, aber in der Sache der Versendung der Einladungen gebe ich der ehrenamtlich tätigen Stadtratsvorsitzenden recht, das für den Stadtrat tätige Büro in der Stadtverwaltung mit mehreren hauptamtlichen Mitarbeitern muss die Stadtratsvorsitzende in allen Belangen beraten und unterstützen. Das OVG sollte den Beschluss des VG kippen.

    • fdgo sagt:

      Das OVG wird sich bedanken für diesen klugen Rat.

      • OVG sagt:

        Vielen Danke.

        • Sigismund sagt:

          Wenn Sie nur halb so viel Zeit in Politik investieren würden wie in Trollkommentare dann wären Sie jetzt schon Bundeskanzler. Aber ja, vielleicht ist das ja Ihr wahres Talent: zu schreiben wie ein Vierjähriger.

          • OVG sagt:

            Ich möchte aber nicht Kanzler/in werden. Es bringt mir genug Freude, wenn ich Boomer wie dich ein wenig triggern kann. Dann merkt ihr alten Zerstörer evtl. mal, was Sache ist.ich wünsche noch einen schönen Abend, mein lieber Siggi. Und jetzt Zähneputzen und ab ins Bett mein Freund!

  12. Ulys sagt:

    Wenn Wiegand macht was er will dann können wir ja jetzt alle machen was wir wollen. Nicht wahr?

  13. Ein Kommentar sagt:

    Eines muss man dem Winkeladvokaten im halleschen Kristallpalast schon lassen, die Klaviatur der Verwaltungsverzögerungstaktik beherrscht er perfekt.. Natürlich war es höchst infantil von Frau Müller zu glauben, dass unsere OB kampflos zum Schafott spaziert. Viel interessanter ist jedoch die weitere Stufe der Niederträchtigkeit des amtierenden OB welche erneut seine moralische Inkompetenz unter Beweis stellt.
    Der Tendenz dieses Handelns folgend muss man davon ausgehen, dass der OB „über Leichen geht“ um an seinem Stuhl kleben zu bleiben- einfach nur erbärmlich..

    • Kommutator sagt:

      Du sprichst schon wie der Dr. Detlef W. von der Mitbürgerpartei! Irgendwie werde ich da das Gefül nicht los, daß ….

      • Ein Kommentar sagt:

        Den ich im übrigen sehr schätze, da er Vielen in dieser Stadt aus dem Herzen spricht..

        • Keiner von Deinen "Vielen" ... sagt:

          Eigenlob stinkt.

          • Ein Kommentar sagt:

            Wenn es das wäre, in der Tat. Aber da dies nicht so ist müssen Sie sich an die Tatsache gewöhnen, dass es Menschen gibt die nicht im treuen Gefolge des OB verortet sind…

    • S. Kalation sagt:

      Müller: *hält die Frist nicht*

      Menke: Frau Müller, Sie haben die Frist nicht eingehalten!

      Müller: Ja, aber trotzdem.

      Menke: Ähm, nee. Nicht trotzdem.

      Müller: Or Manno. Dann klag doch!

      Menke. Mach ich.

      Gericht: Die Frist wurde nicht eingehalten.

      Müller: Ja, aber trotzdem! Manno! *aufstampf* Wir wollen den doch canceln!

      Wiegand: *joggt derweil durch die Heide*

      Troll: WiEgAnD gEhT üBeR LeIcHeN!

  14. Sigismund sagt:

    Dass Wiegands Gurkentruppe nicht merkt, dass sie sich mit solchen Aktionen immer weiter in die Scheisse reitet hat schon etwas Urkomisches. In eurer Hybris glaubt ihr wohl bald mit dem Panzer durch’s verriegelte Halle zu fahren. Kinder nehmt euch in Acht! Schlumpfkönig Wiegand bestraft wieder Schmähgedichte. Dümmer geht’s immer.

  15. ... du ... sagt:

    … es auch bist!

  16. Hans G. sagt:

    Fassen wir zusammen, der Stadtrat schafft es nicht mal eine einfache Sitzung einzuberufen und daran ist schon wieder der OB Schuld? Frau Müller hat Recht, eine Zusammenarbeit ist nicht möglich, der Stadtrat sollte gesammelt zurück treten und kompetenten Leuten den Platz überlassen. Dies wäre die einzig sinnvolle Tat, wenn der Stadtrat sich wenigstens etwas für die Stadt und ihre Bürger interessiert.

  17. Hallenser sagt:

    Dieser Wiegand zittert und klebt an seinem Posten und seine Arschkriecher müssen ihn narürlich unterstützen. Logisch, denn sonst fliegt einiges auf in diesem Dünkel…

    STADTRÄTE dran bleiben!!! Wiegand und K. stab müssen endlich weg!!!
    Die Sitzung findet morgen statt!!!
    Die Bürger Halles wollen keine Betrüger als Kopf… Die Hallenser haben ein Recht auf ein Abwahl Verfahren!
    Wiegand ist einfach nur erbärmlich.
    Manchmal kann er einem nur noch Leid tun…

  18. UrhG sagt:

    Solche nichtswisser und Schaumschläger einen uns regieren? Unfähigkeit zeichnet sich aus von diesen Leuten aus allen Ebenen, wer nicht mal seine eigenen Gesetze kennt hat in der Regierung nichs zu suchen

  19. GfK sagt:

    Haste die gedacht, nichts findet statt weil einer weniger weiß als sein Nachbar, keiner hat Ahnung deshalb macht jeder was er will, und so was regiert uns, schäbig

  20. Rathaus sagt:

    Die Ernst ist schon geimpft, aber nicht nur mit Biontech, sondern auch vom Wiegand. Bei Suspendierung reißt sie sich die Themen an.

  21. JN sagt:

    Die hier gemachten Äußerungen sind kaum zu ertragen. Jeder sollte sich selber hinterfragen und vor seiner Tür kehren. Wir alle machen Fehler und wir sollten anfangen zu differenzieren. Hier wollen Stadträte und bessere Menschen aburteilen, Stadträte, welche die gleiche Verfehlung begangen haben, wie der zur Verantwortung zu ziehende. Herr Meerheim wagt sich über Vertrauen zu sprechen, aber er hat sich sofort ins Spiel gebracht, als es um einen Termin zur Impfung ging. Keiner der geimpften Stadträte hat sich dagegen gewehrt und im Vorfeld eine Äußerung getätigt. Erst als die Flammen zu sehen waren, begann man zu jammern. Anstatt gemeinsam zu korrigieren, versucht man nun auf einen Einzelnen einzuschlagen. Man kann sich als Bürger dieser Stadt wirklich nur schämen, wie Stadträte auftreten. Alle Parteien sollten sich Gedanken machen und unserer Stadt nicht noch mehr Schaden zu fügen. Hier gilt ein Urteil für alle.