Städtische Maskenpflicht weg – aber Landesregelungen gelten noch: was heißt das jetzt?

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67 Antworten

  1. F corona sagt:

    Natürlich eine FFP-2 Maske bei 30* in der bahn Super!

  2. ANTON sagt:

    Ich finde es unverantwortlich, dass man man diesen bestehenden Inzidenzzahlen und den Temperaturen in Halle noch eine FFP2 Maske in der Bahn tragen muss. Die Türen darf man ja auch wieder selbst öffnen. Es gibt nicht nur Corona, sondern auch Kreislauferkrankungen.

  3. RMH sagt:

    Seit die FFP-2 Masken im ÖPNV Pflicht sind, verzichte ich auf selbigen. Fahre dann lieber mit dem Rad oder Auto in die Stadt.

  4. Jana sagt:

    Bei 30 Grad und Testpflicht in der Schule , wo ja dann alle negativen im Unterricht sitzen , weil die mit einem positiven Befund sofort nach Hause müssen, muss trotzdem ab der 7. Klasse eine Maske im Unterricht getragen werden .. bedeutet von 8-16 Uhr für manchen Schüler .. trotz ner Inzidenz von unter 10 !!!
    wer sich den Schwachsinn ausdenkt ..

    • eseppelt sagt:

      Auch deine drei Ausrufezeichen machen es nicht besser – es gibt keine Testpflicht in der Schule.

      • Wortklauberei sagt:

        Es gibt sehr wohl eine Testpflicht. Wer keine eidesstattliche Erklärung der Eltern beibringt, dass der Test zuhause durchgeführt wurde und negativ war, darf nicht am Unterricht teilnehmen oder muss sich in der Schule testen. Und das zwei Mal pro Woche.

        • eseppelt sagt:

          Auch das stimmt nicht mehr. Nicht immer alte Kamellen als Wahrheit verkaufen

          • J sagt:

            Sie werden den Kommentar löschen, ich weiß. Aber bitte informieren sie sich, bevor sie Sachen über Schulen äußern, die nicht stimmen. Ungetesten Schülern wird sehr wohl der Zutritt zur Schule verwehrt.

          • Wer Weiß sagt:

            Doch die gibt es ! Kinder wurden heute morgen getestet! Wer selbst keine Kinder hat , sollte die Füße stillhalten! Für die kleine doch nicht mehr nachvollziehbar!

          • Nachfrager sagt:

            Da muss ich widersprechen. Es werden weiterhin Tests durch die Schule ausgegeben und durchgeführt. Das ist Voraussetzung zur Teilnahme am Unterricht. Gerade erst heute morgen wieder gemacht. Und, ja ich finde das nach wie vor sinnvoll.

          • Verwirrt die Augen reibend! sagt:

            Sorry, aber Sie sollten das tun, was die oberste Pflicht eines Journalisten ist: recherchieren! Viele Grüße aus dem Lehrerzimmer! Schauen Sie gern in jeder Schule dieser Stadt vorbei, lassen Sie sich aber vorher Termin geben, denn ohne eidesstattliche Selbstauskunft kommen Sie gar nicht rein. Und dann reden Sie mit der Schulleitung oder mit den SuS, die gerade heute wieder in der ersten Stunde getestet wurden oder eine Selbstauskunft vorlegen mussten. Zweimal pro Woche ist das Pflicht.

      • Lehrer sagt:

        Laut gültigem Rahmenhygieneplan des Bildungsministeriums besteht die Testpflicht an öffentlichen Schulen weiterhin….
        Dringender Rat: Besser genau informieren bevor man falsche Informationen in den Umlauf bringt!

        • S. sagt:

          Bingo,auch bei uns wird 2xgetestet,sieht der Rahmenhygieneplan nun mal so vor…keine Ahnung wo Sie ihr Wissen her haben Herr Seppelt?!

      • Jana sagt:

        Da müssen Sie sich wohl mal besser informieren !!! Derzeit wird an einer neuen Verordnung geschrieben, die dann noch vor dem Wochenende in Kraft treten soll. Aber bis dato !!! (und ja 3 Ausrufezeichen machen es besser) gilt Test- und Maskenpflicht, wenn das Kind am Unterricht teilnehmen möchte. Siehe auch die anderen Kommentare. Erst informieren., und als Nachrichten- und Meinungsschreiber kann man auch sachlich kommentieren! Das Ganze ist weder Bullshit noch Mist!

  5. theduke sagt:

    „[…]muss damit weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden, ebenso beim Einkaufen und im Unterricht ab der 7. Klasse.“
    WIRKLICH BEIM EINKAUFEN mit FFP2-Maske? §2(1) „Besucher haben in geschlossenen Räumen einenmedizinischenMund-Nasen-Schutznach § 1 Abs. 2 zu tragen.“ §1 Abs1 […]Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz im Sinne dieser Verordnung isteine mehrlagige Einwegmaske (insbesondere eine medizinische Gesichtsmaske nach der europäischen Norm EN 14683:2019-10 oder ein vergleichbares Produkt; handelsüblich als OP-Maske, Einwegmaske oder Einwegschutzmaske bezeichnet)[…]

    • XYZ sagt:

      Ich fürchte, dass sich unser Schreiberling einfach nur nicht korrekt ausgedrückt hat.

      FFP2-Masken waren bisher weder beim Einkauf noch im Unterricht Pflicht.

  6. Kasob sagt:

    Im Restaurant nur eine Maske auf dem Klo? Was will man dazu noch sagen. Auf dem Weg zum oder vom Klo scheint man sich ja nicht anzustecken.

    • Besucher der Innenstadt sagt:

      Da das Thema Toiletten angesprochen wurde: welche öffentlichen Toiletten sind zur Zeit zugänglich bzw. werden wieder zugänglich gemacht im Zuge der Lockerungen (z. B. Ratshof)?

    • M sagt:

      Vor manchem Restaurant steht ein DIXI Klo. Da brauch du unbedingt nur drinn ne Maske.

  7. Petermann sagt:

    Corona hat auch viel im Kopf angerichtet, das nennt sich Long Covid,
    es wird eben nicht nur die Lunge befallen. Keine Infektion in Halle
    kommt natürlich davon, das alle Leute brav ihre Maske getragen
    haben, ich hau mich weg. Fangt an zu leben.

    • BR sagt:

      Du bringst es auf den Punkt, Long Covid. Davon sind offensichtlich viel mehr Personen betroffen als registriert

  8. TF sagt:

    Ist bei einem Schulbesuch ein Corona-Antigen-Test verpflichtend?
    Die Teilnahme am Präsenzunterricht (auch im Wechselunterricht) ist Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften nur gestattet, wenn diese Personengruppen frei von einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus sind. Dazu ist an zwei Tagen in der Woche vor Schulbeginn und unmittelbar nach dem Betreten des Schulgeländes eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Tests oder PoC-Antigen-Schnelltests z. B. eines Testzentrums, einer Apotheke oder eines niedergelassenen Arztes, vorzulegen. Alternativ ist es möglich, dass Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte unter Aufsicht einen von der Schule anzubietenden Antigen-Selbsttest in der Schule durchführen. Der Test muss ein negatives Ergebnis aufweisen. Es ist jedoch auch möglich, dass die Erziehungsberechtigten die Antigen-Selbsttests in der Schule gegen Empfangsbekenntnis abholen und diese dann zu Hause mit ihren Kindern durchführen. Der Nachweis der Testung in der Schule erfolgt dann durch eine qualifizierte Selbstauskunft.

  9. TF sagt:

    … wenn o.g.nicht mehr stimmt, bitte ich um Aufklärung, wann die Aufhebung denn erfolgt haben soll…

  10. Wer Weiß sagt:

    Selbst mal in eine Schule gehen, Herr eseppelt , und nachfragen! Wie das ist mit Test in der Schule! Montag und Donnerstag wird getestet! Manchmal sollten Sie vielleicht auch mal was einsehen, das Sie selbst ,nicht alles wissen!

  11. TF sagt:

    …so kann man es natürlich auch interpretieren… schreibe ich hier und kann nur mit dem Kopf schütteln…

  12. TF sagt:

    … vielleicht kann der Herr Moderator an dieser Stelle einmal ein wenig ausführlicher werden… diese ständig wiederholten Kurzsätze machen es nämlich auch nicht besser…

    • eseppelt sagt:

      Was ist an „Nein“ nicht zu verstehen?

    • eseppelt sagt:

      vielleicht mal besser den Schulleiterbrief lesen. Zwei Wochen nach Ende der Pfinfgstferien. Und jetzt mal auf den Kalender gucken. Na?

      • Wer Weiß sagt:

        Was im Brief steht ist aber nicht das was gemacht wird! Unsere Kinder werden immer noch getestet, vielleicht wirklich mal in den Schulen nachfragen!!! Das Schreiben auch mehrere hier das noch getestet wird , also morgen mal losgegangen und fragen! Und sich nicht auf Schulleiterbriefe stützen! Oder wir gehen mal zusammen zur Schule!

      • Wie kann man so stur sein? sagt:

        Da Sie hier Ihre Plattform nutzen, um absolute Falschinformationen zu verbreiten und damit wahrscheinlich viele Eltern verunsichern, bitte ich Sie äußerst sachlich um Richtigstellung. Ein kurzer Anruf beim Schulverwaltungsamt, bei irgendeiner Schule von Halle oder meinetwegen bei Herrn Tullner persönlich wird Sie rasch zu der Erkenntnis bringen, dass es eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer gibt. Die Präsenspflicht ist weiterhin ausgesetzt. Wieso ignorieren Sie die bestehende Situation und verneinen diese mit teilweise absolut unsachlichen Kommentaren. Sie leisten Ihrer Plattform bezüglich Glaubwürdigkeit einen Bärendienst, da Ihr Verhalten an das eines bockigen Kindes erinnert, das beim Schwindeln ertappt wurde. Eine kleine Korrektur tut dich nicht weh.

  13. TF sagt:

    … Ohne Test kein Schulbesuch…. Punkt… Man könnte sich natürlich auch vom Präsenzunterricht fernhalten und da es eigentlich kein Homescooling mehr gibt… zu Hause einsam verbinden…. meinen Sie das…

  14. Bruno sagt:

    FFP2 Masken bleiben Pflicht in Bussen und Bahnen und das bei den Temperaturen. Eine solche Maske kann und darf nicht länger als 75 Minuten am Stück getragen werden, das ist schon in Vergessenheit geraten, gilt aber. Desweiteren muss die Maske gewechselt werden, wenn sie durchfeuchtet ist, auch das ist Vorschrift. Jetzt eine kurze Beschreibung zu meinem täglichen Arbeitsweg. Ich fahre von Ammendorf kommend mit der Linie 5 bis Markt, schon am Rosengarten ist die erste Maske bei diesen Temperaturen durchfeuchtet und muss gewechselt werden. Am Markt steige ich um in die Linie 16 oder 2, um in Richtung Neustadt zu gelangen, 2. Maske und kurzes luftholen. An der Schwimmhalle in Neustadt dann der nächste Umsteigepunkt, Bus in Richtung Klinikum Dölau und Maske Nummer drei. Das zweimal am Tag sind sechs Masken, über die Woche sind es 30 Masken mindestens. Bitte lasst die unsäglichen FFP2 Masken weg. Seit die Türen bei der Bahn nicht mehr automatisch alle an den Haltestellen öffnen, findet so gut wie kein Luftaustausch statt.

    • Hallenser sagt:

      Nach 75 Minuten explodieren die oder wie jetzt? Wohl nicht, wenn du von innen daran leckst. Anders dürfte sie nicht durchfeuchtet werden bei einer normalen Straßenbahn- oder Busfahrt. Sind ja motorisiert.

      30 Minuten von Ammendorf zum Markt und 10 Minuten bis Schwimmhalle und 15 Minuten bis Dölau. Hast du noch 20 Minuten Puffer bis zur Explosion.

      Geheimtipp: Die triefenden Masken nicht wegschmeißen. Die trocknen wieder. So kommst du mit drei Masken pro Woche aus. Ersparnis: Faktor 10. Aber wenn du die dicke Kohle verdienst, hol eben 30. Der Chinamann freut sich über den Umsatz.

      Stell dir vor, es geht mit der 5 in Bad Dürrenberg los. Von da fahren auch welche nach Dölau und Salzmünde und Aschersleben und steigen sieben- oder achtmal um. Die brauchen 30 Masken pro Fahrt, 4mal am Tag! Aber das sind ja absolute Ausnahmen, nicht wie du, Bruno, mit dem Allerweltsweg, wie ihn viele, viele mit dir gemeinsam zurücklegen und die exakt gleichen Probleme mit der Nässe haben. Insgesamt eine schöne Geschichte. 🙂

      • Bruno sagt:

        So ein dummer Kommentar kann nur von jemandem kommen, der sich den Hintern zu Hause platt sitzt. Wenn du lesen könntest, dann ließ nach, wie man eine FFP2 Maske zu händeln hat. Und die Durchfeuchtung kommt vom schwitzen, aber sowas kennst du scheinbar nicht.

        • Hallenser sagt:

          Ich leße und händele. FFP2-Masken trocknen. Das ist reine Physik. Du kannst auch nach jedem Atemzug wechseln. Das ist dann aber nicht Physik, sondern Schwachsinn.

          Wenn du bei 24 Grad Außentemperatur (mittags, du fährst sicher morgens?) vom Hintern plattsitzen in der Bahn (oder was machst während der Fahrt von Ammendorf bis zum Markt?) so sehr ins Schwitzen kommst, dass nicht der Schlüppi, nicht das U-Hemd, nicht die Socken, sondern die Mund-Nasen-Maske klitschnass ist, dann stimmt was nicht mit dir. In Dölau ist ein großes Krankenhaus. Einfach mal in der Notfallambulanz vorstellig werden.

          Nun nimmt die Geschichte ja noch eine dramatische Wendung. Spannung!

        • Texas sagt:

          Also die eine, die ich mir vor Monaten organisiert habe, kann ich immer noch nutzen. Im ÖPNV sollte man die Masken doch eher begrüßen denn dann wird Gestank der Mitfahrenden etwas gelindert. Think positive!

    • Blubb sagt:

      Wenn Sie dienstlich für Ihren Arbeitgeber unterwegs sind, dann sagen Sie ihm, dass die Zeit überschritten wird etc.. Ist übrigens nicht einmal eine Vorschrift, sondern nur eine Regel. Die Regel findet auch nicht im Privaten Anwendung. Aber das wissen Sie ja eigentlich, weil scheinbar haben Sie auch die entsprechende Regel gelesen (?).

  15. Grüße aus der Landeshauptstadt sagt:

    In Magdeburg reicht übrigens eine einfache medizinische Maske im ÖPNV.

    • eseppelt sagt:

      nein, lies mal die Landesverordnung

      • Magdeburger wissen mehr sagt:

        Fahren Sie einfach hin. Fahren Sie ÖPNV, lesen SIE die Displays der MVB oder rufen Sie bei Herrn Trümper an, wenn Sie jemandem, der häufig den ÖPNV benutzt in MD, nicht glauben.

        • eseppelt sagt:

          In den Beförderungsbedingungen steht: „Sie tragen bitte eine Atemschutzmaske entsprechend der aktuell gültigen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt.“

          Und in der steht:
          „Jeder Nutzer des ÖPNV und öffentlicher Fernverkehrsmittel hat eine partikelfiltrierende
          Halbmaske (FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske) zu tragen. Für Personen, die
          das 6. Lebensjahr vollendet haben und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
          ist anstelle einer partikelfiltrierenden Halbmaske das Tragen eines medizinischen MundNasen-Schutzes nach § 1 Abs. 2 erlaubt. Dies gilt auch für die Nutzung des freigestellten
          Schülerverkehrs.“

          Magdeburger sind halt nicht die hellsten 😛

          • ossi123 sagt:

            Das „beste“ daran ist, dass man die tagesaktuellen Änderungen leider nicht erkennen kann.
            Fraglich ist wann die Passage „Für Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist anstelle einer partikelfiltrierenden Halbmaske das Tragen eines medizinischen MundNasen-Schutzes nach § 1 Abs. 2 erlaubt.“ eingefügt wurde.

        • eseppelt sagt:

          und hier noch die FAQ der MVB:
          https://www.mvbnet.de/aktuelles/news-coronavirus/

          „Muss ich eine Mund-Nasen-Maske tragen?
          Ja, das Tragen einer Atemschutzmaske bei der Benutzung von Bus und Bahn Pflicht ist. Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Bestimmungen der Bundesregierung.

          Laut der 13. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalts müssen alle Fahrgäste eine FFP2-Maske (oder vergleichbar: KN95 / N95) bei Nutzung von Straßenbahn, Bus und Zug tragen. Medizinische OP-Masken sind nicht ausreichend.“

      • ossi123 sagt:

        Können Sie bitte mal eine Historie seit wann wie die Gastro-Regeln in der Stadt Land Bund wie geändert wurden?
        Seit wann darf man in der Gastro sitzen und ohne Maske miteinander reden?
        Bei dem Irrsinn mindestens wöchentlicher Restriktionen kommt man doch kaum nach.

  16. Original Kommentar sagt:

    Die Gebetsmühlenartige Wiederholung von Herrn Seppelt macht es auch nicht Richtiger, geschweige denn Realer.
    LFG Schulmanager von Letztem Mittwoch- Testpflicht bleibt vorerst- dabei ist irrelevant was Herr Seppelt irgendwo gelesen hat… Und jetzt bloß nicht auf den Boden stampfen mit den Worten “ ich habe Recht, ich bin ein Prinz“🤣

  17. Dann eben nicht. sagt:

    Solange die sinnlose Masken Pflicht gilt, gehe ich weder in einen Laden, noch fahre ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

  18. Ghost sagt:

    Ich hoffe man kann irgendwann wieder eine Stoff/Alltagsmsske tragen bzw das reicht.

  19. Hs sagt:

    Hieß es nicht ab 35 Inzidenz kann uf vieles verzichtet werden bzw. gelockert, die scheiß FFP2 nervt in der Bahn bei 30 Grad, die haben wirklich nicht den Schuss gehört.