Startchancen-Programm an Schulen: Bund unterstützt Sachsen-Anhalt mit über 81 Millionen Euro
Mit der Veröffentlichung der Richtlinie zur Säule 1 des Startchancen-Programms geht in Sachsen-Anhalt ein zentrales Vorhaben zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit an den Start. Ziel des Programms ist es, die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems nachhaltig zu verbessern, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen.
Der Bund stellt dem Land Sachsen-Anhalt im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung über einen Zeitraum von zehn Jahren (2024 bis 2034) 81.681.878 Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden durch das Land Sachsen-Anhalt mit 11.688.840 Euro (10 Prozent) und durch die Kommunen mit 23.337.679 Euro (20 Prozent) kofinanziert.
Bildungsminister Jan Riedel betont: „Bildung ist der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe und persönlicher Entfaltung. Jedes Kind in Sachsen-Anhalt soll die gleichen Chancen haben – unabhängig von der sozialen Herkunft. Das Startchancen-Programm ist ein wichtiger Schritt, um Schulen in schwierigen Lagen gezielt zu stärken, Lernumgebungen zu verbessern und Lehrkräfte zu entlasten. Eine moderne Schule trägt entscheidend dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler erfolgreich lernen und sich entfalten können.“
Zuwendungsempfänger des Programms sind die Schulträger der sogenannten Startchancen-Schulen, die durch ein besonderes Auswahlverfahren der obersten Landesschulbehörde ermittelt wurden. Gefördert werden Bau- und Ausstattungs- und weitere Maßnahmen, die zur Verbesserung der Lern- und Lehrbedingungen beitragen.
Mit der Umsetzung der Richtlinie setzt das Land Sachsen-Anhalt ein starkes Signal für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine nachhaltige Verbesserung der schulischen Infrastruktur.
Hintergrund:
Jede Startchancen-Schule wird mit mindestens 10.000 Euro berücksichtigt. Darüber hinaus können bis zu drei Erweiterungsmodule je Schule beantragt werden. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der als förderfähig anerkannten Gesamtausgaben. Grundlage für die Bewilligung ist ein Startchancen-Schulentwicklungskonzept, das bei Antragstellung vorliegen muss. Einzelheiten und Hintergründe zum Startchancenprogramm gibt es hier: Bildungsserver Sachsen Anhalt – Startchancen-Programm









Schön, was „der Bund“ immer so für Geld hat für allen möglichen Quatsch. Sind ja nur Steuern.