Steine auf Passanten geworfen: Urteile gegen „Aryan“-Neonazis rechtskräftig

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3 Antworten

  1. Recht und Ordnung sagt:

    Richtig so! Wer andere Menschen mit Gegenständen gegen den Kopf schlägt, kann von Glück reden, dass die Strafe so mild ausgefallen ist. Hoffentlich werden ähnliche Urteile gegen die halleschen Neonazis rund um die Monatskrakeler gesprochen. Die sind ebenso gewaltbereit und schrecken vor Straftaten nicht zurück.

    • Elfriede sagt:

      Sie vergessen hierbei wohl völlig das gegensätzliche Klientel was in aller Öffentlichkeit mit Steinen auf Staatsbeamte wirft,die sind ja wohl gleichermaßen zu bestrafen.

  2. Leipscher sagt:

    Da stecken wir aber die Linksradikalen aus Leipzig-Connewitz gleich mit hinein. Warum sollten militante Linke, die Brandsätze und Steine auf Polizisten werfen, weniger bestraft werden?