Stillstand am “Hasi”: auch nach 3 Jahren gibt es keine Ideen der HWG

Das könnte dich auch interessieren …

43 Antworten

  1. Endlich sagt:

    Klingt nach einer Einladung zu einer Hausbesetzung.

  2. M sagt:

    Abreißen die Grotte und etwas vernünftiges hinsetzen.

  3. 10010110 sagt:

    Die HWG – immerhin eine kommunale Gesellschaft – ist ja auch in der Hermannstraße als augenscheinliche Immobilienspekulantin aufgefallen, die Leerstand lieber leer stehen lässt als Wohnraum zu schaffen. Man müsste mal investigativ recherchieren, wo da noch mehr Leichen im Keller sind.

  4. denkmalschutzistdehnbar sagt:

    „Die Landesregierung hatte sogar erklärt, der Abriss sei aus “denkmalschutzrechtlicher Sicht als rechtswidrig einzuordnen“. Das LKA hat Durchsuchungen durchgeführt.“

    Auch da hat sich anscheinend in den letzten 3 Jahren nichts weiter getan. Wird wohl unterm Teppich landen.

    • insider sagt:

      Die Ermitlungen wurden leider gegen die Zahlung eines Bußgeldes eingestellt. Aber ne Haftstrafe (wohl auf Bewährung) wäre juristisch auch drin gewesen, waren aber nicht gewollt….

  5. Hasi in Exile sagt:

    Wir können auch einfach wieder kommen!
    Es sieht dort jetzt so trist und traurig aus. Wie Höhlenmahlerei kommen einem die Graffitis zum Teil vor. Die Belastung ist eh anders gelegen als von der HWG immer behauptet. Die eigentliche Last liegt unter dem jetzt im Bau befindlichen Altenheim und wird schön ins Saalewasser gehen, jetzt wo die Träger die Ton-Lehmschicht durchstoßen haben.
    Halle braucht solche Orte, es zeigt sich wieder einmahl das selbstverwaltete Bewohner*innen dieser Stadt in kürzester Zeit mehr Mehrwert schaffen als die HWG es schafft die Immobilie verfallen zu lassen. Eine halbe Millionen hat der gescheiterte Räumungsversuch dahmals gekostet! Was hätte man damit alles machen können. Das Geld haben wir nie benötigt. Die Lage war gut ein Begenungspunkt zischen Neustadt und Innenstadt, dass braucht diese segmentierte Stadt und grade die Neustadt kann unkommerzielle soziokulturelle Angebote wahrlich gebrauchen.

    Der Ort ist zu retten. Die Chefin der HWG sollte sich beim Galgenberg melden. Stellt die Wasserleitungen wieder her (die habt ihr ja zerstört), legt den Strom wieder hin und wir machen euch wieder was Nettes drauß. Da sieht der Ort auch gleich viel netter aus und ihr macht euch ein paar Fotos fürs Stadtmarketing. Ein HWG Chef musste seine Karriere schon dort begraben, muss ja nicht noch eine dort verenden. Schade nur um die denkmalgeschützte Werkstatt, jetzt wo Lührmann das Interesse verloren hat…

    Am Ende hat Hasi die HWG jedenfalls doch echt blöde aussehen lassen, dabei wäre alles so einfach gewesen.

    Oh und liebe SPD, ihr hättet das verhindern können! Das ist ein weiterer Müllhaufen für den ihr die Verantwortung mittragt. Das war eine wirklich dämliche Wahl, ganz Halle hat verloren und ihr nix gewonnen. Keine einzige Stimme, garantiert! Für die einen rote Socken und die anderen lahme Enten.

    Macht ihr mal was drauß. Nur vielleicht keine Loft-Wohnungen mit Atelier für die „Durchschnittliche Famile mit Tesla“. Von wohnen im Sophienhafen kann dieses imaginäre Konstrukt auch nur träumen. Was für eine ekelhafte Lüge das war! Nicht nur ist es teuer in dort, besonders diese drei Luftschutz-Türme sind auch noch ein Verbrechen gegen jede Ästhetik (!unfassbar hässlich!). Aber zumindes werden die oberen Etagen nicht geflutet bei der nächsten „Jahrhundertflut“ (theoretisch 2113, aber 2023 ist realistischer), sofern die nicht absacken bei dem Gewicht. Gut dass alles noch schnell genug gebaut wurde, bevor es zu ungeeignetem Bauland erklärt werden konnte, weil man die Sandsäcke besser schon als Gartenmäuerchen nutzen sollte.

    Die Leitung ist immer offen und eine Kapitulation in Würde ist besser als Verfall ohne Ende.
    Hasi grüßt!

    • Beerhunter sagt:

      Aber auf dem Gelände“Holzplatz“ baute man eine Schule und ein Planetarium 😉😇😂von Belastung keine Spur😉😇ihr habt alles klimaneutral erledigt😂eine Ton-Lehmschicht geschaffen,den Nachbar’n bunte Fassaden gestiftet, kulturelle Bereicherung in Form von Musik und anderem gespendet 😂😇😉Helden!

      • insider sagt:

        Naja am Holzplatz wurde die Teer und Amoniak Grube(gehört zu jeder Gasanstalt) wenisgtens ausgepumt und Tonnen wiese kontaminierte Erde entsorgt. Da gibt es immer noch hohe Belastungen aber nicht zu vergleichen mit denen in der Hafenstr. 7 und dem Seniorenheim das in der Hafenstr. 21 d und c direkt auf der Teer und Amoniak Grube gebaut wurde. Aber so erledigt sich wenigstens das „Problem“ mit den Alten schneller….

      • Honk sagt:

        „Belastung“ – sagt gerade der, der über einer Giftmülldeponie lebt. 🤣

        • Beerhunter sagt:

          Und das gut und gerne😉😇😂 bei dir ist der Name auch Programm 😉😂😂 doch wieder TROLL 😂😂

    • Nie wieder sowas wie Hafenstadt 7 sagt:

      Egal wer sich am Galgenberg meldet, Hasi in Exile ist nicht zu retten.

    • die Hasi will der überlegene Sieger im Nachhinein sein sagt:

      Hallo Hasis,
      ein paar von euch sind ok. Und ein paar sind Asoziale, die zum Beispiel in ganz Halle Grafittis tagten mit Sprüchen wie „Hasi bleibt“ Nennt sich Sachbeschädigung, ist aber in Halle dem Großteil der Bewohner wurscht. Und das man gewaltbereite Extremisten, von denen sich auch einige unter euch tummeln, nicht in seinem Umfeld haben will , werdet ihr sicherlich verstehen. Wahrscheinlich habt ihr euch einfach nicht genug im Griff, wenns drauf ankommt und müsst gewalttätig werden und bleibt daher als Gesamtpersonengruppe für viele wegen ein paar weniger Idioten unter euch immer eine Randgruppe mit der der Durschnittsbürger nichts zu tun haben will.

    • Icke sagt:

      Und du glaubst den ganzen Mist den du geschrieben hast? Das muss doch einfach nur wehtun.

  6. Besucher0815 sagt:

    Die HWG klagte fremde, unberechtigte (!) Nutzer aus ihrem (!) Gebäude raus und erlaubt sich stattdessen nichts zu planen. Absolute Frechheit !

    • insider sagt:

      Naja das war halt Begründung warum die Hasis gehen sollten. Die HWG behauptet das Areal entwickeln zu wollen. Sie halt also GELOGEN und das ist das Problem

    • Antifa Halle sagt:

      😀 Schön formuliert. Die Dreistigkeit mit welcher hier das „Recht“, illegal dort zu wohnen in Anspruch genommen wird ist erstaunlich. Wir zahlen alle für unsere Häuser/Wohnungen, wieso sollen diese Leute umsonst illegal dort leben dürfen? Sonst will dieses Klientel doch immer „Gleichheit“?!

    • +/-0 sagt:

      Wohnen durften sie dort nicht, aber es gab anfangs einen Nutzungsvertrag zwischen Hasi und HWGmbH.

  7. insider sagt:

    Der traurige Witz an der ganze Sache ist, das eine Räumung begründet werden muss. Das tat die HWG mit ihren vermeintlichen Entwicklungsplänen für das Areal. War also alles nur Erlogen. Damit wird der Räumung(wenn auch nur der Versuch) die Begründung entzogen und hätte juristisch gesehen so nicht stattfinden dürfen

    • Nicht im Ernst sagt:

      Insider ist wohl eine juristische Fachkraft?
      Respekt!

    • Zukunft der Demokratie sagt:

      Das dieses Schauspiel der Räumung ausschließlich politisch motiviert war, ist auch nach drei Jahren kein offenes Geheimnis.
      Das die HWG eine bedeutende kommunal-politische Verantwortung dabei trug, auch nicht!

      Juristisch gab es allerdings ein Räumungsurteil und das war und ist auch in Zukunft, kein „trauriger Witz“ !

      Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)!

      Zwangsvollstreckung zur Räumung des Grundstücks Hafenstraße 7 in Halle (Hasi)
      23.11.2018, Halle (Saale) – 8

      Amtsgericht Halle (Saale)

      Dem Präsidenten des Amtsgerichts

      Halle (Saale) obliegt die Dienstaufsicht über die Gerichtsvollzieher des

      Bezirks. Aus Anlass der Berichterstattung über die Räumung des Grundstücks

      Hafenstraße 7 in Halle (Hasi) sehe ich mich zu folgenden Ausführungen veranlasst:

      Auf der Grundlage des Urteils des

      Landgerichts Halle vom 19.10.2018 gegen den Capuze e.V. beauftragte die HWG die

      zuständige Obergerichtsvollzieherin mit der Räumung des Grundstücks.

      Die Durchführung der

      Räumungsvollstreckung obliegt dem jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher/der

      Gerichtsvollzieherin in eigener Zuständigkeit. Der Gerichtsvollzieher ist als

      Vollstreckungsorgan verpflichtet, Urteile im Auftrag des Gläubigers

      gegebenenfalls zwangsweise durchzusetzen. Er hat dabei sämtliche Voraussetzungen

      der Zwangsvollstreckung zu prüfen und entscheidet auch über die Art und Weise

      der Durchführung der Maßnahme. Das Handeln des Gerichtsvollziehers ist mit den

      Rechtsbehelfen der Zwangsvollstreckung gerichtlich überprüfbar.

      Weder sind im Vorfeld der –

      rechtzeitig – angekündigten Räumungsvollstreckung Vollstreckungsschutzanträge

      gestellt worden, noch ist bis zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt ein Rechtsbehelf

      eingegangen.

      Da massiver Widerstand gegen die

      Räumung angekündigt worden war, ersuchte die Obergerichtsvollzieherin die

      Polizei um Amtshilfe.

      Das Räumungsurteil, das die

      Grundlage der Vollstreckung bildete, richtete sich gegen den Capuze e.V.. Bei

      einer Räumung muss aber nicht gegen jede einzelne Person, die sich im Haus bzw.

      in den Räumlichkeiten aufhält, ein eigener Titel vorliegen. Zwar darf gegen

      Untermieter, die tatsächlich eigenen Besitz an den Räumlichkeiten haben, nur

      vollstreckt werden, wenn auch gegen sie ein Räumungsurteil vorliegt. Der

      Gerichtsvollzieher hat dabei aber zu prüfen, ob der vermeintliche

      ?Untermieter?, der sich in den herauszugebenden Mieträumen aufhält, auch

      tatsächlich dort wohnt und Besitz daran hat oder ob er nur zur Vereitelung der

      Zwangsvollstreckung vorgeschoben ist. Ungeachtet der Frage, ob der Capuze e.V.

      überhaupt berechtigt war, Dritten Räumlichkeiten in der Hafenstraße 7 zur

      Nutzung zu überlassen, reicht es nicht aus, einfach nur Untermietverhältnisse

      zu behaupten, um eine Räumungsvollstreckung zu verhindern.

      Die Prüfung, ob tatsächliche

      Anhaltspunkte für einen Besitz der ?Untermieter? vorlagen, konnte die

      Obergerichtsvollzieherin jedoch nicht vornehmen, da ihr kein Zugang zu dem

      Gebäude gewährt wurde. Die vermeintlichen Untermieter konnten im Übrigen noch

      nicht einmal angeben, in welchen Räumen sie denn überhaupt wohnen würden.

      Die Obergerichtsvollzieherin, die

      daraufhin zu der Einschätzung gelangt war, dass die vermeintlichen Untermieter

      nur zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung vorgeschoben waren, ersuchte die

      Polizei sodann um Vollzugshilfe. Sowohl zur Prüfung der tatsächlichen

      Gegebenheiten im Haus als auch zur Durchführung der Räumung hätte sie zunächst

      einmal das Haus betreten müssen. Angesichts der massiven Präsenz der Mitglieder

      des Capuze e.V. und seiner Unterstützer war sie jedoch nicht in der Lage, alleine

      in das Gebäude zu gelangen oder die Räumung fortzusetzen.

      Die Polizei hat auf der Grundlage

      des Polizeigesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) anderen Behörden auf

      Ersuchen Vollzugshilfe zu leisten, wenn unmittelbarer Zwang anzuwenden ist und

      die anderen Behörden nicht über die hierzu erforderlichen Dienstkräfte

      verfügen. Dabei ist die Polizei gemäß § 50 Abs. 2 SOG LSA nur für die Art und

      Weise der Durchführung verantwortlich. Sie ist zur Leistung der Vollzugshilfe

      dabei grundsätzlich verpflichtet, ohne dass sie das Ersuchen einer weiteren

      Rechtmäßigkeitsprüfung unterziehen darf. Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der

      Zwangsvollstreckung steht der Polizei nicht zu. Für die Rechtmäßigkeit der zu

      vollziehenden Maßnahme war allein die Obergerichtsvollzieherin verantwortlich.

      Für eine evidente Rechtswidrigkeit, die die Polizei evtl. berechtigt hätte, die

      Durchführung zu verweigern, sind vorliegend keine Anhaltspunkte ersichtlich.

      Für die Obergerichtsvollzieherin

      war der Abbruch des Einsatzes wegen von der Polizei geäußerter, rechtlicher

      Bedenken daher nicht nachvollziehbar. Zumindest hätten ihr der Zugang zum

      Gebäude und die Überprüfung der tatsächlichen Gegebenheiten ermöglicht werden

      müssen.

      Nochmals ist klarzustellen, dass

      die Räumungsvollstreckung dem Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan im

      Auftrag des Gläubigers auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften obliegt.

      Sein Handeln ist mit Rechtsmitteln für die Parteien des

      Vollstreckungsverfahrens überprüfbar. Solche Rechtsmittel sind jedoch nicht

      eingelegt worden.

      Impressum:Amtsgericht Halle (Saale)PressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-5321 Fax: 0345 220-5586Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: http://www.ag-hal.sachsen-anhalt.de

      Was unsere Stadt aber überhaupt nicht braucht, eine erneute Aufführung dieses traurigen „Räumungsspiels“!

      Das sollte der Aufsichtsrat der HWG seine politische Verantwortung wahrnehmen und entsprechende Konzepte zügig einfordern!

      Ein so derartiger Stillstand an diesem politischen Theaterplatz widerspricht sonst der proklamierten zukünftigen Ausrichtung der HWG, oder Herr Geier ?
      https://www.halle.de/de/Verwaltung/Presseportal/Nachrichten/?NewsID=46529

  8. Hk sagt:

    So ist das immer, statt wird geschrien und dann passiert nichts jahrelang, typisch Halle

  9. Buerger sagt:

    Die Grünen werden schon ihre Gründe für die Anfrage gehabt haben. Mal schauen wie lange es dauert bis da wieder besetzt wird. Und dann könnten die Bürger der Stadt ja mal anfangen zu überlegen wer der parlamentarische Arm der Hausbesetzer/ Anarchisten ist.

  10. Ach du meine Güte sagt:

    @ Hirsch
    Das mit dem käuflich erwerben war gut. Danke.
    Aber das mit deren geregelter Arbeit könnte schwierig werden.

  11. Coffee sagt:

    Oh je. Diese Geschichte war ein wenig komplizierter, als hier dargestellt wird. Es gab Schwierigkeiten vor Ort und mit dem Umfeld, Ordnungswidrigkeiten, auch Straftaten und es wurde zeitweise dort eben nicht legal gehaust. Die Grundstückseigentümerin hat ihre Schlüsse daraus gezogen und wollte wieder selbst über das Grundstück verfügen. Warum nicht? Es blieb jedoch besetzt und wurde nicht zurückübergeben – nach einer abgelaufenen Duldung. Das kann man nennen, wie man will, viele nannten das ganz klar gesetzeswidrig. Das aus dem Ruder gelaufene Projekt hatte schon auch positive Seiten, aber auch genug negative. In mehreren Stadtratsbeschlüssen und im Vorstand der HWG gab es letztlich eindeutige Willensbekundungen und Beschlüsse dagegen. Im Austausch wurden den Initiativen und den Hausbesetzern dann von einer vom OB initiierten Arbeitsgruppe mindestens fünf Alternativstandorte zur Nutzung und z.T. zum Kauf angeboten, die jedoch alle „nicht genehm“ waren. Nicht groß genug, nicht grün genug, nicht zentral genug, nicht hip oder nicht bewohnbar genug. Ohne Grund wurde die Räumung nicht verfügt. Die Juristerei konnte dazwischengrätschen. Der damals noch amtierende OB Dr. Wiegand hat bei Auszug der Hasi lanciert, dass die alte Stadtgärtnerei übertragen und bezogen werden konnte, sowie noch ein weiterer Standort. Ein Deal, bei dem sich die Hasi-Initiative eigentlich verbessert hat. „Schöner Wohnen“ am Galgenberg. Noch nicht genug? Wahrscheinlich vergessen. Vergessen wird auch immer gern, dass kommunale Unternehmen, auch die HWG, mehrfach Häuser in guten Lagen zur Nutzung an Initiativen oder genossenschaftliches Wohnen auch dauerhaft zur Verfügung gestellt haben. Noch nicht genug? Ich kann dieses Anspruchsdenken einfach nicht verstehen. Das Grundstück in der Hafenstraße ist „vorbei“, ist kontaminiert und kompliziert und einzeln nicht erschließbar bzw. bebaubar. Besetzerromantik?! Lasst die Stadtentwicklung arbeiten und die Grundstückseigentümer selbst entscheiden. Die Häßlichkeit der Sophienhafenanlage stelle ich nicht in Abrede – aber – danke, Herr Dr. Wiegand, das geht in Teilen auf ihr Konto. Einen Standort dauerhaft zu entwickeln und nachhaltig zu nutzen, dazu gehört mehr, als etwas zu besitzen…. äh… zu besetzen. Es gibt gute Projekte, die machen das vor.

    • detlef wend sagt:

      Treffender kann man es kaum beschreiben. Dennoch sollte die HWG zügig ihre „Hausaufgaben“ machen. Teile der HASI Akteure sind an Selbstgefälligkeit nicht zu überbieten. Das war einer der Hauptgründe, der die Debatte eskalieren ließen.

      • Sagjanur sagt:

        Da sprechen sie einen wichtigen Punkt an. Teile der Stadträte sind so selbstgefällig, dass sie die ganze Sache nicht wirklich interessiert, egal ob eine seit Jahren nicht fertig gestellte Brücke in der Mansfelder Straße oder der Verfall eines Grundstückes.

  12. marie sagt:

    „Traditions­unternehmen mit Verantwortung
    Wir blicken auf fast 100 Jahre Erfahrung in der Vermietung und zugleich im kommunalen Wohnungsbau. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, das reiche bauhistorische Erbe Halles zu retten und zu bewahren. In den letzten Jahrzehnten haben wir nicht nur in der Altstadt Bauwerke, sondern auch ganze Quartiere im Stadtgebiet aus den verschiedensten Zeitepochen instand gesetzt.“
    https://www.hwgmbh.de/unternehmen/ueber-uns/
    „1992; Gründung GmbH
    Die Stadtverordnetenversammlung
    beschließt die Überführung des gesamten Grundbesitzes (außer in Halle-Neustadt) in die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG). Alleingesellschafter ist die Stadt Halle (Saale).“

    Einige tun hier ja so, als ob die HWG irgendein internationaler Investor wäre, der kein Interesse am historischen Gehalt der Stadt hätte. Die HWG wirbt (!) mit ihrer Verantwortung, die sie scheinbar übernimmt. Aber, wen kümmerst.

  13. Liederjan sagt:

    Für die Sanierung der Altlasten gibt es Fördermittel. Der Capuze e.V. hatte sich mit der Machbarkeit einer Sanierung beschäftigt und hätte mit Erwerb des Geländes diese in Angriff genommen. Der Skandal ist vor allem, dass die Giftstoffe immer noch im Boden schlummern und weiterhin auch in das Grundwasser und in Fließgewässer gelangen können. Aber ja, der Verein hat sich mit dem neuen Areal verbessert.

  14. wien 30098 sagt:

    Die HWG ist eine städtische Wohnungsgesellschaft und gehört zu 100% der Stadt. Sie ist daher dem Gemeinwohl verpflichtet und nicht bloße Inhaberin von Eigentumsrechten. Es gehört auch nicht zu ihren Aufgaben ungenutzte Grundstücke zu horten.

    • gp sagt:

      „Es gehört auch nicht zu ihren Aufgaben ungenutzte Grundstücke zu horten.“

      Wahrscheinlich hält man gern für „schwarzgelb“ vor.

  15. Hansi sagt:

    Oh Mann, was haben die damals ein Riesen Aufgebot an Polizei von überall her eingesetzt, zwei Anläufe haben sie gebraucht, und die Internetkommentatoren hatten Schaum vor dem Mund, wie doch die bösen Besetzer das Haus und überhaupt alles verloddern lassen und am Tag nach dem Abzug von Hasi hat ein Bagger ein denkmalgeschütztes Nebengebäude ganz versehentlich eingeschubst, da wollen wir es mal jetzt nicht so genau mit dem Recht nehmen, weeßte, und was hat die HWG nun besser hingekriegt als die Besetzer?

  16. Hansi sagt:

    Arbeitsgruppe für Ideensammlung. Genau mein Humor.

  17. Hallesche-Wurst-Gesellschaft sagt:

    Die HWG ist ein städtisches Unternehmen, das lügt und bürgerfeindlich ist.