Straßenbahn und Fahrrad kollidieren am Hauptbahnhof

16 Antworten

  1. Raik Wettin sagt:

    Komisch, warum ist die Straßenbahn nicht ausgewichen ?

  2. UrHallenser sagt:

    Die Ampel hat den Radfahrer einfach ignoriert.
    So ein Radfahrer hat doch immer Recht und ist per se immer im Recht

    • Basti sagt:

      Als Radfahrer sollte ich mir immer bewusst sein, wer den größeren Schaden bei einer Kollision trägt, weshalb ich auch nicht blindlinks drauf los radle. Selbst in einer unübersichtlichen Situation würde ich als Radfahrer zurückstecken und nicht stur auf mein Recht bestehen. Einmal mehr anhalten oder absteigen und schieben ist nicht der Rede wert.

      • JPM sagt:

        Gute Einstellung 🙂 leider machen das die wenigsten so…

      • 10010110 sagt:

        Ja, ich glaube, der Radfahrer ist mit voller Absicht in den Weg der fahrenden Straßenbahn gefahren, weil er auf sein Recht bestand. 🙄

  3. Regimenter sagt:

    Hoffentlich verbannen sie endlich diese Fahrrad Fahrer aus ganz Halle.Die können auf dem Brocken rum kutschen.In der letzten Zeit nimmt das Ausmaße an.

    • Falko sagt:

      Hoffentlich gehst du bald mal zum Psychologen. Soviel Selbsthass ist wirklich nicht gesund. In der letzten Zeit nimmt das Ausmaße an…

  4. Volker sagt:

    Rot gibt es, im Straßenverkehr, schon lange nicht mehr.

  5. Hallenser sagt:

    Wenn jetzt einer Karte anfängt, auf der Fahrrad-Straßenbahn-Unfälle verzeichnet werden … hat er nicht ansatzweise so viel zu tun wie der Typ („Peter“?) mit der Übersicht zu den motorisierten Bruchpiloten.

    Ob die alle auf den Brocken passen würden?

  6. KGS sagt:

    Und wieder einmal….Missachtung eines vollwertigen , technisch gesicherten Bahnüberganges. Das ist rechtlich keine Pille Palle Rote Ampel, die man mal aus der Portokasse bezahlt, sondern das wird teue

    Schauen wir mal was der entsprechende bundeseinheitliche Tatbestandskatalog hergibt…

    119626 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden. Es kam zum Unfall.
    § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 89b.2 BKat;
    § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG

    A-Verstoß. 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 350€ .

    Da im entsprechenden Tatbestand 119626 nur von „Fahrzeug“ die Rede ist, muss auch der Pedalritter hierfür tief in die Tasche greifen….

  7. Arthur sagt:

    nicht mal anständig Fahrrad fahren kann dieser armselige Mensch, der die einfachsten Verkehrsregeln nicht beherrscht

  8. Halle falke sagt:

    Letztens habe ich doch geschrieben lieber einmal mehr gucken zur Not stehen bleiben ist gesünder für den Radfahrer. Aber bei rot die Schienen zu überqueren ist schon dumm. Jetzt können sich wieder die Radfahrer aufregen und eine Demo veranstalten. Aber wie gesagt es gibt überall Nasen die, die einfachsten Regeln der StVO befolgen.

  9. Halle falke sagt:

    Nicht befolgen sollte das heißen. ?